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Auch Verfassungsgericht sieht Teile des Protokolls für unbegleitete Minderjährige als ungültig an

Eine erneute Schlappe für kanarische Regierung.

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Kanarische Inseln – Nachdem der oberste kanarische Gerichtshof das Protokoll für nicht begleitete minderjährige Flüchtlinge auf Eilantrag der Staatsanwaltschaft ausgesetzt hat, hat nun auch das spanische Verfassungsgericht ein entsprechendes Urteil gefällt und Teile des Protokolls für ungültig erklärt.

Die Entscheidung des spanischen Verfassungsgerichts war sogar einstimmig. Die Entscheidung wurde aufgrund der Berufung der kanarischen Regierung gegen das Urteil des obersten Gerichtshofes der Kanaren getroffen. Damit hat die kanarische Regierung alle Rechtsmittel ausgeschöpft, um das gewünschte Protokoll noch zu retten.

Das Verfassungsgericht ist der Ansicht, dass dieses Protokoll die Befugnisse gegenüber minderjährigen Flüchtlingen überschreitet, indem die Begrifflichkeit der „Hilflosigkeit“ neu definiert wird. Zudem würde das Protokoll den staatlichen Sicherheitskräften Auflagen vorgeben, die über die Befugnisse hinausgehen, „was Aufgabe des Staates sein sollte“, so das Gericht.

Die kanarische Regierung hatte versucht dahingehend zu argumentieren, dass die Minderjährigen keineswegs hilflos sind, da diese ja in der Obhut der Sicherheitskräfte seien. Dies sieht das Verfassungsgericht eben anders. Zwar erkannte das Gericht die „Sättigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen der Kanaren“ an, sagte aber auch, dass „das Wohl von Minderjährigen Vorrang haben muss“. – TF

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