Kanarische Inseln – Die Idee der kanarischen Regierung, den Kauf von Immobilien durch Ausländer zu beschränken, wird von der EU mit einer Warnung beantwortet, denn dies verstößt klar gegen europäische Vorschriften. Die EU-Kommission betonte in einer Stellungnahme, dass dies nur mit „zwingenden Gründen des Allgemeininteresses“ zu rechtfertigen wäre. Zudem müssen diese in der Rechtssprechung des EU-Gerichtshofes anerkannt sein.
Damit gibt die EU genau die Antwort, die schon von Rechtsexperten im Voraus gegeben wurde. Francesca Dalboni, die finanzpolitische Sprecherin der EU, sagte auf einer Pressekonferenz auf eine Nachfrage zu den Aussagen von Inselpräsident Fernando Clavijo: „Zu konkreten Fällen äußern wir uns aufgrund fehlender detaillierter Informationen nicht“. Der Inselpräsident wollte dieses Thema mit der EU verhandeln. Der Rechtsdienst der Kanaren soll bereits eine Gesetzesänderung prüfen.
Dalboni begründete die Absage mit den Vorgaben in Artikel 63 „Beschränkungen des Kapitalverkehrs im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien, einschließlich Eigenheimen, durch Dritte sind verboten“. Zwar kann anhand Artikel 65 eine Ausnahme gemacht werden, allerdings müsste die Ausnahme so gestaltet sein, dass „sie nicht diskriminierend sind (Gründe) und in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Ziel stehen, was bedeutet, dass sie geeignet sind, in kohärenter und systematischer Weise die Erreichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht darüber hinausgehen.“ – TF
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