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Kanaren führen „Nullquote“ für Selbstständige (Autonomos) für 1 ganzes Beitragsjahr ein

Es handelt sich aber um eine Erstattung für gezahlte Beiträge, dies ist zu beachten!

Kanarische Inseln – Der Vizepräsident der Regierung der Kanarischen Inseln und Minister für Wirtschaft, Industrie, Handel und Selbstständige, Manuel Domínguez (PP) gab heute auf einer Pressekonferenz bekannt, dass die Regierung der Kanaren die sogenannte „Nullquote“ für Einzel-Selbstständige (Autonomos), die seit 2023 die Selbstständigkeit begonnen haben, einführen werden. Diese „Nullquote“ für die Sozialversicherungsbeiträge soll für ein ganzes Jahr als Unterstützung gelten und ab dem morgigen Freitag eingeführt werden.

Diese Maßnahme soll für alle neuen Selbstständigen auf unbestimmte Zeit gelten, mindestens aber so lange, wie die aktuelle Regierung im Amt ist, erklärte Domínguez. Damit die Hilfe beantragt werden kann, muss der neue Selbstständige allerdings für ein ganzes Jahr die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben. Derzeit sind also alle Selbstständigen, die zwischen Januar 2023 und März 2023 die Arbeit aufgenommen haben und deren Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß registriert wurden.

Laut Berechnungen der Generaldirektion für Selbstständige werden rund 3.500 Selbstständige im Laufe des Jahres 2024 diese Beihilfen beantragen können. Dabei handelt es sich nicht um eine Reduzierung für laufende Beiträge, sondern um eine Erstattung für die gezahlten Beiträge. Sprich, die Selbstständigen bekommen dann eine Zahlung in Höhe der gesamten Sozialversicherungsbeiträge für 1 Jahr erstattet. Für das laufende Jahr rechnet die Regierung mit Kosten in Höhe von etwa 2,5 Millionen Euro.

Grundvoraussetzung für den Antrag ist natürlich, dass der Antragsteller auf den Kanarischen Inseln registriert ist. Derzeit zahlt ein neuer Selbstständiger auf den Kanaren rund 80 € im Monat an Sozialversicherungsbeiträgen für ein Jahr, dies kann man sich also erstatten lassen. Für die Regierung sei dies „eine feste Verpflichtung“, so Domínguez.

Anträge können ausschließlich online gestellt werden und auch nur bei der Regierung der Kanarischen Inseln. – TF

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