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Triana-Anwohner planen wohl eine Klage wegen der Königsnacht einzureichen

Man beharrt auf 2.000 € plus X

Las Palmas – Die Anwohner, die von der Stadt Las Palmas eine Ablehnung bezüglich eines Schadenersatzes bekommen haben, werden rechtliche Schritte einleiten, um alle legalen Mittel zu nutzen, die bereitstehen. Anwohner der Triana hatten die Stadt gebeten, die Feierlichkeiten in der Nacht vor dem Tag der Heiligen Drei Könige nicht zu genehmigen, da man ansonsten einen Schadenersatz von 2.000 € beanspruchen wolle. Die Stadt lehnte dies ab, die Veranstaltungen fanden statt.

Ein Sprecher der betreffenden Anwohner teilte mit, dass man nicht darüber verwundert sei, dass die Stadt die Anfrage und Anträge abgelehnt hat. Schon im vergangenen Jahr hatte man überlegt, gegen diese Feierlichkeiten rechtlich vorzugehen, damals blieb es jedoch bei der Überlegung, es folgten keine Taten.

Die Anwohner sind teilweise der Ansicht, dass mit der Veranstaltung „gegen geltendes Recht verstoßen“ wird. Diese Aktivitäten sollten „außerhalb des Gebietes an einen Ort verlegt werden, an dem sich die Lebensbedingungen der Anwohner dadurch nicht verändern“, so die Aussage der Betroffenen. Man stützt sich dabei auf die Entscheidungen zum Straßenkarneval von Las Palmas, der früher in der Vegueta stattfand.

Trotz der ergriffenen Maßnahmen der Stadt, mit einem früheren Ende der Veranstaltung, hatten die Anwohner in der Nacht keine Ruhe. Man prangert daher an, dass das Recht auf körperliche und moralische Unversehrtheit verletzt wurde, auch seien die Persönlichkeitsrechte und die Unverletzlichkeit der Wohnung sowie die Würde der Person durch diese Veranstaltung beeinträchtigt gewesen. Daher fordern die Anwohner weiterhin einen Schadenersatz von 2.000 € für die moralischen Schäden und eine noch festzulegende Summe für mögliche Sachschäden.

Es bleibt also abzuwarten, ob die Anwohner nun tatsächlich eine Klage einreichen werden und was die Gerichte dann daraus machen. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Anwohner der Triana fordern 2.000 € Schadenersatz wegen Lärmbelästigung zum Königstag, vom 15.01.2024

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