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Unfall mit Fahrerflucht auf der GC-1 sowie vorgetäuschte Straftat festgestellt

Die Ereignisse fanden im Januar 2024 statt.

Telde – Laut einem Bericht der Guardia Civil wurde man am 14. Januar 2024 zu einem verunfallten Fahrzeug auf der GC-1 gerufen. Das Fahrzeug hatte offensichtlich einen heftigen Aufprall an der Mittelleitplanke erlitten; der Unfall ereignete sich in der Nähe des Flughafens von Gran Canaria und kein anderes Fahrzeug war darin verwickelt. Es handelte sich um ein „Hochleistungsfahrzeug“, darin kein Fahrer. Daraufhin hatte die Guardia Civil die Umgebung abgesucht, um einen möglichen Fahrer ausfindig zu machen, aber auch ohne Erfolg. Eine Abfrage, ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet wurde, blieb ebenfalls ohne Erfolg.

Aufgrund dieser Umstände leitete die Guardia Civil die entsprechenden Ermittlungen ein. Daraus ergab sich, dass der Fahrzeughalter nur wenige Stunden nach dem gemeldeten Unfall bei der nationalen Polizei von Las Palmas eine Anzeige wegen Fahrzeugdiebstahl aufgegeben hatte.

Die Guardia Civil ermittelte jedoch weiter; es wurden diverse Kamerabilder ausgewertet und auch DNA-Proben aus dem Unfallfahrzeug sichergestellt. Zudem hat man diverse Zeugenaussagen aufgenommen und ausgewertet. Alle Daten wiesen darauf hin, dass der Fahrzeughalter zum Zeitpunkt des Unfalls das Fahrzeug selbst gesteuert haben muss.

Daraufhin wurde der 24-jährige Mann durch die Guardia Civil festgenommen. Ihm wird die Simulation einer Straftat (Autodiebstahl) sowie Unfall mit Fahrerflucht und Beschädigung öffentlichen Eigentums vorgeworfen. Hinzu kommt der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr. Ein entsprechendes Gerichtsverfahren wurde in Las Palmas eröffnet.

Mögliche Strafen

Bezüglich der Vortäuschung einer Straftat können Haftstrafen von 6 Monaten bis hin zu 2 Jahren verhängt werden, zudem sind auch Geldstrafen in Höhe von 12 bis 24 Monatsgehältern möglich.

Der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr durch ein Hindernis auf der Fahrbahn kann laut Gesetz mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis hin zu zwei Jahren bestraft werden; eine mögliche Geldstrafe ist ebenfalls mit 12 bis 24 Monatsgehältern angegeben.

Der Unfall mit Fahrerflucht und Sachbeschädigung kann mit einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden. Eine Geldstrafe von 12 bis 24 Monatsgehältern ist ebenfalls möglich.

Eines wird klar sein, der junge Mann wird einiges an Strafe aufgebrummt bekommen. – TF

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