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Kippt auf den Kanaren die 150-Euro-Freigrenze für Onlineeinkäufe? Pläne der EU liegen vor!

Die Pläne wurden von 2028 auf 2026 vorgezogen.

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Kanarische Inseln – Die bisher bekannte Freigrenze für Onlineeinkäufe auf den Kanarischen Inseln in Höhe von 150 € (inkl. Versandkosten) könnte ab 2026 wegfallen. Zumindest wenn man den Plänen der EU folgen wird. Denn die EU-Kommission will ab 2026 die Zollfreigrenzen in allen EU-Staaten abschaffen, allerdings nur für Waren, die aus Drittstaaten in die EU verschickt werden.

Dieser Schritt wäre ein klares Signal gegen die Onlinegiganten aus den USA und Asien und wird auch von der Handelskammer der Kanaren auf Teneriffa befürwortet. Gleichzeitig fordert die Vizepräsidentin der Handelskammer, Victoria González, in einer Pressemitteilung, dass die kanarische Regierung diese Änderung beschleunigt umsetzen sollte.

„Europa hat erkannt, dass das aktuelle Modell Ungleichheit und Marktverzerrungen erzeugt, während die Kanarischen Inseln weiterhin gegen den Strom der europäischen Politik schwimmen.“ Erklärte die Vizepräsidentin weiter.

Daher, so González weiter, „haben die Kanarischen Inseln die Pflicht und Verantwortung, diesem Beispiel zu folgen, wenn Brüssel diesen Schritt unternimmt“, denn „es darf nicht länger zugelassen werden, dass die Kanaren als Sieb für die Einfuhr minderwertiger Waren ohne Zollkontrolle dienen, während unsere Unternehmen im Wettbewerb mit gebundenen Händen dastehen.“

Die Handelskammer fordert seit Jahren eine gründliche Überprüfung dieser Zollfreigrenze auf den Kanaren. Man vertritt die Ansicht, dass die Beibehaltung der 150-Euro-Freigrenze auf den Inseln „nicht nur unfairen Wettbewerb mit lokalen Unternehmen schafft, sondern auch die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftssektors selbst gefährdet, insbesondere in einem so fragmentierten Gebiet wie dem unseren, das stark vom Binnenkonsum abhängig ist.“

Schon zur Einführung dieser 150-Euro-Freigrenze warnte die Handelskammer vor den möglichen negativen Folgen auf den Kanarischen Inseln.

Bisher kein Schutz der lokalen Händler

„Es hat sich gezeigt, dass eine als Hilfe gedachte Maßnahme schnell zu einer Freigrenze wurde, die in erster Linie großen digitalen Plattformen auf Kosten lokaler und kanarischer Unternehmen – sowohl stationärer als auch Online-Händler – zugutekommt“, erklärte die Vizepräsidentin der Handelskammer.

Seit Juni 2022 führt die Handelskammer immer wieder Gespräche mit allen im Parlament vertretenen politischen Parteien der Kanaren. Man sei an einem Punkt angekommen, an dem „alle“ darin übereinstimmen, diese Ausnahmeregelung abzuschaffen. Man begründet dies auch damit, dass „kanarische Unternehmen hier investieren, Arbeitsplätze schaffen und die Wirtschaft ankurbeln“ und die Zollfreigrenze „nachteilig“ sei.

Darüber hinaus wies die Vizepräsidentin abschließend darauf hin, dass im Juni 2022 eine unverbindliche Resolution dem Regionalparlament vorgelegt und einstimmig angenommen wurde, in der die Regionalregierung aufgefordert wurde, die Rechte lokaler Unternehmen vor den durch den Niedrigpreis-Sektor verursachten Schäden zu schützen. Die Handelskammer bedauert jedoch, dass „bis heute keine Maßnahmen in dieser Hinsicht ergriffen wurden“.

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Onlinehändler mehr auf Versandlager in der EU setzen müssen, wenn diese dann keine Zollprobleme mit dem Versand innerhalb der EU bekommen wollen. – TF

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