Mogán – Die juristische Schlammschlacht um die umstrittene Touristensteuer in der Gemeinde Mogán geht in die nächste Runde. Obwohl der Oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln (TSJC) die Abgabe erst kürzlich für nichtig erklärt hat, weigert sich die amtierende Bürgermeisterin Onalia Bueno strikt, diese rechtliche Niederlage anzuerkennen. Stattdessen gibt sich die Lokalpolitikerin äußerst kämpferisch und stellt sich offen gegen die Argumentation der Richter. Die Botschaft aus dem Rathaus ist unmissverständlich: Die Gemeinde wird das Urteil nicht akzeptieren und zieht nun vor den Obersten Gerichtshof (Tribunal Supremo) nach Madrid.
Eine juristische Rebellion: Touristen müssen vorerst weiter zahlen
Für Urlauber und Hotelbetreiber in der beliebten Ferienregion im Süden Gran Canarias bedeutet diese politische Verweigerungshaltung vor allem eines: große Verwirrung. Wie Onalia Bueno am Dienstag unmissverständlich klarstellte, bleibt die umstrittene Steuer in Höhe von 0,15 Euro pro Person und Übernachtung bis auf Weiteres in Kraft.
Die Bürgermeisterin wies alle Beherbergungsbetriebe in Mogán nachdrücklich darauf hin, dass die Abgabe weiterhin obligatorisch zu entrichten ist. Wer dachte, das jüngste Gerichtsurteil würde Reisende sofort entlasten, wird vom Rathaus nun eines Besseren belehrt. Das Geld wird zwar vorerst eingefroren, die Pflicht zur Zahlung bleibt jedoch bestehen, bis das höchste spanische Gericht ein finales Machtwort spricht.
Die Argumentation des Rathauses: „Nur technische Unklarheiten“
Bemerkenswert ist die Art und Weise, wie die Bürgermeisterin das vernichtende Urteil des TSJC öffentlich interpretiert und abwertet. Während Kritiker von einem kompletten juristischen Scheitern sprechen, spielt Bueno die Entscheidung herunter.
Nach ihrer Auffassung gehe das Urteil überhaupt nicht auf die eigentliche, inhaltliche Rechtmäßigkeit der Steuer ein. Sie argumentiert vehement, dass die Richter weder die wirtschaftlichen noch die technischen Gutachten der Gemeinde infrage gestellt hätten. Das Gericht habe die Verordnung lediglich aufgrund einer angeblichen „technischen Unklarheit“ bezüglich des steuerpflichtigen Vorgangs gekippt. Einen echten inhaltlichen Fehler will die Bürgermeisterin in ihrem Prestigeprojekt partout nicht erkennen.
Rückendeckung vom eigenen Geschäftsführer
Unterstützung für diesen Konfrontationskurs erhält Bueno von Eduardo Álamo, dem Geschäftsführer der kommunalen Gesellschaft Mogán Gestión. Er verteidigt die Maßnahme mit Nachdruck und weist den Vorwurf zurück, die Gemeinde wolle sich auf Kosten der Touristen bereichern.
- Keine reine Einnahmequelle: Laut Álamo decke die Steuer nicht einmal ansatzweise die tatsächlichen Kosten, die durch den Tourismus entstehen.
- Fokus auf die Bürger: Das wahre Ziel der Steuer sei es, die finanzielle Belastung der einheimischen Bevölkerung zu verringern.
- Teure Infrastruktur: Die Einheimischen müssten aktuell überproportional für den enormen Wasserverbrauch und die aufwendige Abfallbeseitigung in der Tourismusgemeinde aufkommen.
Keine Doppelbesteuerung: Bueno sieht sich im Recht
Die Bürgermeisterin nutzt jede Gelegenheit, um das 38-seitige Urteil des TSJC zu sezieren. Mit Nachdruck betont sie, dass auf keiner einzigen Seite des Dokuments das Wort „Doppelbesteuerung“ falle. Genau dies hatte die Opposition der Gemeinde jedoch stets vorgeworfen. Für Bueno ist dies der Beweis, dass die Steuer für einen klar definierten Zweck bestimmt und rechtlich absolut vertretbar sei.
„Die Einführung der Kurtaxe hat den Zustrom von Touristen in Mogán in keiner Weise verringert. Die Besucherzahlen wachsen im gleichen Maße wie in allen anderen touristischen Gemeinden.“ – Onalia Bueno
Forderung nach einer regionalen Lösung wird lauter
Um von ihrem eigenen juristischen Dilemma abzulenken, spielt die Bürgermeisterin den Ball nun aggressiv an die nächsthöhere politische Ebene weiter. Sie fordert die Regierung der Kanarischen Inseln ultimativ dazu auf, eine inselweite Tourismusabgabe für den gesamten Archipel einzuführen.
Onalia Bueno verweist dabei auf Regionen wie die Balearen oder Katalonien sowie auf 161 Länder weltweit, in denen solche Abgaben längst zum touristischen Alltag gehören. Eine solche regionale Steuer sei zwingend notwendig, um die massiven Kosten auszugleichen, die durch den Massentourismus in den Gemeinden entstehen. Bis diese übergeordnete Lösung gefunden ist, wird Mogán – so scheint es – seinen juristischen Alleingang ungebremst und notfalls durch alle Instanzen fortsetzen. – MF
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