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Nacht der Heiligen Drei Könige in der Triana: Gericht lehnt Verlegung der Feier trotz Klagen ab

Klagende Anwohner wollen nun vor den TSJC gehen.

Lesedauer 3 Minuten

Las Palmas – Die traditionellen Feierlichkeiten zum Dreikönigstag bzw. in der Nacht im Stadtviertel Triana in Las Palmas de Gran Canaria werden vorerst nicht an einen anderen Standort verlegt. Dies entschied das zuständige Verwaltungsgericht der Inselhauptstadt in einem aktuellen Urteil. Während andere Großveranstaltungen, wie etwa der Karneval, bereits an die Landenge von Santa Catalina umgezogen sind, bleibt das historische Zentrum von Triana am 5. und 6. Januar weiterhin der zentrale Schauplatz für das bunte Treiben. Die Klage einer Gruppe von Anwohnern, die sich durch Lärm und Menschenmassen massiv in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt fühlten, wurde in den wesentlichen Punkten abgewiesen.

Gericht erkennt Klagebefugnis an, lehnt Entschädigung jedoch ab

In den vergangenen Jahren war die Kritik an der Veranstaltung im historischen Kern der Stadt stetig gewachsen. Die betroffenen Anwohner beklagten nicht nur eine extreme Lärmbelastung bis in die frühen Morgenstunden, sondern auch erhebliche Verkehrsbehinderungen und Sicherheitsbedenken durch die enormen Besucherströme. Vor Gericht forderten die Kläger daher weitreichende Konsequenzen: Neben der Feststellung, dass die Feierlichkeiten im Jahr 2024 gegen geltende Lärmschutzbestimmungen verstießen, verlangten sie eine dauerhafte Verlegung des Events an einen weniger sensiblen Ort. Zudem forderten sie eine Entschädigung von 2.000 Euro pro Person für erlittene immaterielle Schäden sowie die Übernahme der Prozesskosten durch die Stadtverwaltung.

Das Urteil der zuständigen Richterin fiel jedoch differenziert aus. Ein wichtiger Erfolg für die Bürger: Das Gericht erkannte ihre sogenannte Klagebefugnis offiziell an. Das bedeutet, dass die Anwohner grundsätzlich das Recht haben, gegen die Entscheidungen der Stadtverwaltung vorzugehen – ein Punkt, den der Stadtrat zuvor bestritten hatte. In der Sache selbst folgte das Gericht den Klägern jedoch nicht. Die geforderte Entschädigung wurde abgelehnt. Die Begründung der Richterin stützte sich vor allem auf den Faktor Zeit: Eine Verletzung von Grundrechten, wie etwa der Unverletzlichkeit der Wohnung oder der körperlichen Unversehrtheit durch Lärm, setze eine gewisse Dauerhaftigkeit voraus. Da sich die Belastung auf einen eng begrenzten Zeitraum zwischen dem 5. und 6. Januar beschränke, sei diese Schwelle rechtlich nicht überschritten.

Darüber hinaus bemängelte das Gericht die Beweisführung der Anwohner. Private Lärmmessungen wurden nicht als ausreichend anerkannt, da die Stadtverwaltung für den Zeitraum der Veranstaltung die üblichen akustischen Qualitätsziele offiziell per Beschluss ausgesetzt hatte. Die Richterin sah zudem eine „Verfahrensabweichung“ darin, dass die Kläger versuchten, künftige Schäden präventiv durch gerichtliche Verbote zu verhindern, was das Rechtssystem in dieser Form nicht vorsehe.

Anwohner kündigen Berufung an: Intensität vor Dauer

Die betroffenen Anwohner und ihre rechtliche Vertretung zeigten sich mit dem Ausgang des Verfahrens nur teilweise zufrieden und kündigten umgehend den Gang vor die nächste Instanz an. Der Fall wird nun vor dem Obersten Gerichtshof der Kanarischen Inseln (TSJC) neu aufgerollt. Die Kläger argumentieren, dass die aktuelle Entscheidung die moderne Rechtsprechung ignoriere. Ihr Hauptargument: Die Intensität des Lärms müsse die Dauer als Kriterium ersetzen. Wenn Schallpegel gemessen werden, die industriellem Niveau entsprechen, sei es unerheblich, ob dies über Wochen oder nur in einer einzigen Nacht geschehe – die körperliche Unversehrtheit werde in jedem Fall verletzt.

Dabei stützen sich die Anwohner auf einen bindenden Präzedenzfall aus dem Jahr 2023. Damals hatte der TSJC in einem ähnlichen Fall bezüglich des Tageskarnevals entschieden, dass extreme Lärmspitzen eine Grundrechtsverletzung darstellen können, selbst wenn sie nur kurzzeitig auftreten. Besonders in den engen Gassen von Triana entstünde ein „Tunneleffekt“, der eine wirksame Lärmminderung technisch unmöglich mache.

Der Konflikt in Las Palmas ist Teil einer größeren Debatte, die die Stadt seit Jahren spaltet. Während Geschäftsleute und Gastronomen in Triana die Feierlichkeiten als lebensnotwendigen Wirtschaftsfaktor verteidigen, fordern Anwohnerverbände wie „Enamorad@s de Triana“ den Schutz ihrer Privatsphäre. In der Vergangenheit hatten Gerichte bereits ähnliche Urteile gefällt, die zur Absage oder Verlegung von Veranstaltungen wie dem Sommer-Silvester in Vegueta oder dem Oktoberfest führten. Das endgültige Schicksal des Dreikönigstags in seiner jetzigen Form bleibt somit bis zur Entscheidung der höheren Instanz ungewiss. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Nacht der Heiligen Drei Könige in der Triana ja, aber mir „Neuorganisation“, vom 22.02.2024

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