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Neuer 3-Euro-Zoll ab Juli: Das Ende des Billig-Shoppings bei Temu, Shein und Co.?

Wie die Kaneren betroffen sind:

Lesedauer 5 Minuten

Kanaren – Die Ära des völlig unbeschwerten Online-Shoppings aus Fernost steht vor einem massiven Umbruch. Wer regelmäßig bei Plattformen wie Temu, Shein oder AliExpress bestellt, muss sich ab diesem Sommer auf deutliche Mehrkosten einstellen. Die spanische Steuerbehörde (Agencia Tributaria – AEAT) hat in dieser Woche die Katze aus dem Sack gelassen und die Details zur Einführung einer neuen Zollgebühr veröffentlicht. Ab dem 1. Juli wird pro importiertem Produkt eine Pauschale von 3 Euro fällig. Besonders für die Bewohner der Kanarischen Inseln bringt diese Nachricht bittere Klarheit, denn bisherige Hoffnungen auf eine Sonderregelung wurden endgültig zerschlagen.

Klarheit für den Archipel: Warum die Kanaren keine Ausnahme sind

Lange Zeit herrschte eine juristische Hängepartie, die für viel Verwirrung unter den Verbrauchern auf den Glücklichen Inseln sorgte. Die ursprüngliche Formulierung der EU-Verordnung ließ Spielraum für Interpretationen. Es hieß, der Zoll gelte für Sendungen, die von der Mehrwertsteuer (IVA) befreit sind. Da die Kanarischen Inseln jedoch nicht zum Anwendungsgebiet der spanischen Mehrwertsteuer gehören, sondern ihr eigenes Steuersystem (IGIC) pflegen, argumentierten Experten, dass die Inseln gar nicht betroffen sein könnten.

Die kanarische Finanzministerin Matilde Asián hatte in den vergangenen Monaten immer wieder betont, dass im Steuerrecht ein feiner Unterschied zwischen „nicht unterliegen“ und „befreit sein“ besteht. Doch die AEAT hat diesen Wortklaubereien nun ein Ende gesetzt. In der aktuellen Mitteilung wird unmissverständlich klargestellt: „Diese Maßnahmen gelten gleichermaßen für Käufe von Verbrauchern auf den Kanarischen Inseln.“ Der Grund ist simpel: Der Archipel ist Teil des offiziellen Zollgebiets der Europäischen Union, und damit greifen die neuen Schutzmechanismen des Binnenmarktes auch hier mit voller Härte.

Die Kostenfalle: Wie die 3-Euro-Gebühr berechnet wird

Die neue Gebühr ist tückischer, als es auf den ersten Blick scheint. Es handelt sich nicht um eine Pauschale pro Paket, sondern die Abrechnung erfolgt nach der sogenannten Zolltarifnummer (Taric-Code). Das bedeutet: Wer bunt gemischt bestellt, zahlt mehrfach.

Ein praktisches Rechenbeispiel zur Veranschaulichung:
Stellen Sie sich vor, Sie bestellen ein Paket bei einem asiatischen Anbieter mit folgendem Inhalt:

  • 3 T-Shirts (fallen unter eine gemeinsame Zolltarifnummer)
  • 1 Ladegerät für das Smartphone (andere Zolltarifnummer)
  • 1 Set Küchenmesser (wieder eine andere Nummer)

In diesem Fall werden 9 Euro an Zollgebühren fällig (3 x 3 Euro). Da die T-Shirts zur selben Kategorie gehören, werden sie als ein Posten gewertet. Das Ladegerät und die Messer sind jedoch technisch unterschiedliche Produkte und lösen jeweils die volle Gebühr aus. Bei Artikeln, die oft nur 2 oder 4 Euro kosten, verdoppelt sich der Preis somit fast durch den Zoll.

H7 und H1: Die neue Bürokratie hinter der Zustellung

Mit dem 1. Juli ändern sich auch die technischen Abläufe der Einfuhr. Die AEAT führt zwei primäre Anmeldeformate ein, die das bisherige System ersetzen:

  • Die H7-Zollanmeldung: Diese vereinfachte Anmeldung ist für Einkäufe mit einem Warenwert von unter 150 Euro gedacht. Sie soll den Prozess beschleunigen, dient aber gleichzeitig der exakten Erfassung der 3-Euro-Pauschale.
  • Die H1-Zollanmeldung: Diese vollständige Anmeldung wird fällig, wenn der Warenwert über 150 Euro liegt oder wenn es sich um Produkte handelt, die speziellen Beschränkungen oder der kanarischen AIEM-Steuer (Schutzsteuer für lokale Produktion) unterliegen.

Der strategische Hintergrund: Kampfansage an asiatische Plattformen

Warum führt Europa diesen Zoll überhaupt ein? Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Maßnahme vor allem gegen die „Flut“ billiger Produkte aus China gerichtet ist. Plattformen wie Temu und Shein haben den europäischen Markt in Rekordzeit überrollt. Der spanische Einzelhandel und Verbraucherorganisationen beklagen seit Langem einen unlauteren Wettbewerb.

Die Vorwürfe gegen die asiatischen Giganten wiegen schwer. Es geht nicht nur um den Preis, sondern um die Einhaltung europäischer Standards. Während ein lokaler Händler in Santa Cruz oder Las Palmas sicherstellen muss, dass seine Waren chemisch unbedenklich sind (REACH-Verordnung) und faire Löhne gezahlt werden, entziehen sich die Direktversender aus Drittländern oft diesen Kontrollen. Zudem werden die Arbeitsbedingungen und Umweltstandards in den Produktionsländern oft als weit unter europäischem Niveau kritisiert.

Asodiscan begrüßt die Entscheidung: Ende der „Steueroase“ für Online-Riesen?

In der kanarischen Wirtschaft regt sich Zustimmung. Alfredo Medina, Generalsekretär des Verbandes der großen Vertriebsunternehmen der Kanarischen Inseln (Asodiscan), nannte die Klarstellung der AEAT einen „notwendigen Schritt“. Er betonte, dass die EU damit endlich für gleiche lange Spieße sorge. Medina sieht die lokale Regierung nun in der Pflicht, auch die letzten Steuervorteile für den Online-Handel zu kappen.

Sein Ziel ist die Abschaffung der seit 2016 bestehenden Steuerbefreiung für Einkäufe bis 150 Euro. Bisher müssen Kanaren-Residenten für Waren unter diesem Wert keine kanarische Mehrwertsteuer (IGIC) zahlen. Medina argumentiert, dass die Kanarischen Inseln nicht länger das einzige Gebiet in der EU sein dürften, in dem für solche Käufe keine Steuern gezahlt werden, während der stationäre Handel vor Ort bei jedem Verkauf besteuert wird.

Wackelt die 150-Euro-Freigrenze der IGIC?

Die Diskussion um die IGIC-Befreiung ist ein heißes Eisen. Finanzministerin Matilde Asián hat bereits angedeutet, dass die Einführung des 3-Euro-Zolls die gesamte bisherige Regelung infrage stellt. Da der Importeur nun sowieso ein Dokument (H7 oder H1) ausfüllen muss, um die Zollgebühr zu entrichten, entfällt das Hauptargument für die Steuerbefreiung: die Vermeidung von Bürokratie.

Sollte die Befreiung fallen, müssten Käufer zusätzlich zu den 3 Euro Zoll auch noch die 7 % IGIC auf den Warenwert zahlen. Für den Verbraucher bedeutet das eine doppelte finanzielle Belastung, die das Online-Shoppen deutlich unattraktiver macht.

Die Angst vor der Rückkehr der Speditionsgebühren

Ein Punkt bereitet den Bewohnern der Inseln jedoch besondere Sorgen: Die Bearbeitungsgebühren der Paketdienste. Viele erinnern sich noch an die Zeit vor 2016, als Speditionen für die Abwicklung des sogenannten DUA-Dokuments Gebühren von 20 bis 30 Euro verlangten – oft für ein Paket, das nur 10 Euro wert war.

Es besteht die berechtigte Angst, dass private Zustelldienste die neue Pflicht zur Zollanmeldung nutzen könnten, um ihre Servicepauschalen wieder drastisch zu erhöhen. Verbraucherschützer warnen, dass dies den Online-Handel auf den Kanaren völlig lahmlegen könnte, wenn die Nebenkosten den Warenwert um ein Vielfaches übersteigen.

Zusammenfassung: Worauf Sie sich ab Juli einstellen müssen

Die Änderungen sind gravierend und erfordern ein Umdenken beim Einkauf im Internet. Hier sind die wichtigsten Fakten für alle Kanaren-Residenten:

  • Stichtag 1. Juli: Es zählt der Tag, an dem das Paket beim Zoll eintrifft, nicht der Tag der Bestellung.
  • 3 Euro pro Kategorie: Bestellen Sie nach Möglichkeit Artikel der gleichen Warengruppe zusammen, um Gebühren zu sparen.
  • Zusatzkosten einplanen: Rechnen Sie bei jedem Billig-Artikel aus Fernost pauschal 3 Euro hinzu und prüfen Sie, ob der Kauf lokal nicht günstiger wäre.
  • Bürokratie: Stellen Sie sicher, dass Ihre Daten (NIE/NIF) beim Versender korrekt hinterlegt sind, um Verzögerungen bei der H7-Anmeldung zu vermeiden.

Letztlich ist die neue Regelung ein deutliches Signal für mehr lokalen Konsum und gegen die massenhafte Einfuhr von Billigstwaren. Für die Verbraucher bedeutet es jedoch erst einmal: Das Schnäppchen-Paradies wird deutlich teurer. – TF

Zusammenfassung der Kernpunkte (für den schnellen Überblick):

  • Was? 3 € Zollgebühr pro Produktkategorie.
  • Wann? Ab 1. Juli 2026.
  • Wo? Ganz Spanien, explizit inklusive der Kanaren.
  • Warum? Schutz der EU-Wirtschaft vor asiatischen Billig-Plattformen.
  • Risiko: Eventuelle zusätzliche Gebühren durch Paketdienste und Wegfall der 150-Euro-Steuergrenze (IGIC).

Weitere Artikel zum Thema:
Neue Zollbestimmungen für Pakete bis 150 € ab dem 1. Juli wohl fast sicher – Chaos & Kosten drohen!, vom 30.11.2025

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