Spanien – Ein Paukenschlag für den spanischen Immobiliensektor: Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat das umstrittene zentrale Register für touristische Ferienwohnungen für unzulässig erklärt. Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für Hunderttausende Eigentümer, die ihre Immobilien auf Plattformen wie Airbnb vermieten. Während Tourismusverbände und Regionalregierungen den Beschluss als Sieg für die regionale Selbstverwaltung feiern, stehen nun Fragen zu Rückerstattungen und Schadensersatz im Raum.
Einheitliches Register als „Irrweg“ bezeichnet
Das erst am 1. Juli eingeführte zentrale Register sollte eigentlich für mehr Transparenz im Bereich der Ferienvermietung sorgen. Eigentümer waren verpflichtet, ihre Objekte dort registrieren zu lassen, um sie weiterhin auf großen Online-Portalen anbieten zu können. Doch das Projekt stieß von Beginn an auf massiven Widerstand. Mehrere autonome Regionen, darunter Valencia und die Kanarischen Inseln, hatten gegen die staatliche Vorgabe geklagt. Sie argumentierten, dass das Register ihre eigenen regionalen Tourismuskompetenzen untergrabe und für unnötige Rechtsunsicherheit sorge.
Der Oberste Gerichtshof gab diesen Bedenken nun recht und stufte die entsprechende Verordnung als nichtig ein. Der Verband der Ferienvermietungen der Kanarischen Inseln (Ascav) begrüßte das Urteil ausdrücklich. Präsidentin Doris Borrego sprach von einem „Irrweg“, den der spanische Gerichtshof nun korrigiert habe. Für viele Eigentümer bedeutet dies eine enorme Entlastung, da sie sich nun nicht mehr mit bürokratischen Hürden auseinandersetzen müssen, die den Betrieb ihrer Ferienwohnungen massiv erschwert hatten.
Millionenforderungen gegen den Staat möglich
Mit dem Urteil kommen nun finanzielle Nachspiele auf den Staat und die zuständigen Stellen zu. Der Verband Ascav hat bereits formelle Schritte eingeleitet, um die Rückerstattung der Gebühren zu fordern, die Eigentümer für die Registrierung und das jährliche Informationsformular gezahlt haben. Schätzungen zufolge wurden in ganz Spanien rund 400.000 Zulassungsnummern vergeben, was einem Gesamtvolumen von etwa 22 Millionen Euro entspricht.
Doch damit nicht genug: Der Verband prüft derzeit auch juristische Schritte wegen entgangener Gewinne. Viele Eigentümer konnten ihre Objekte in den vergangenen Monaten nicht auf Vermietungsplattformen anbieten, weil ihnen die staatliche Registrierungsnummer fehlte. Diese erzwungene Marktausschließung sehen die Betroffenen als rechtswidrig an.
Was bedeutet das Urteil für Vermieter ab sofort?
Die wichtigste Nachricht für Eigentümer: Wer bisher nicht registriert war, muss sich nicht mehr bei dem abgeschafften zentralen System anmelden. Immobilien, die bereits auf regionaler Ebene bei den Tourismusbehörden ordnungsgemäß gemeldet sind, können weiterhin problemlos vermietet werden. Wer zuvor aufgrund fehlender Unterlagen oder bürokratischer Verzögerungen abgelehnt wurde, kann seine Tätigkeit nun wieder aufnehmen – sofern die lokalen regionalen Vorgaben erfüllt sind.
Miguel Ángel Rodríguez, Generaldirektor für Tourismusplanung auf den Kanarischen Inseln, unterstrich, dass regionale Identifikationsnummern nach wie vor das Maß aller Dinge bleiben. „Die Immobilienregistrierungsnummer wird weiterhin von den zuständigen regionalen Stellen vergeben“, so Rodríguez. Er mahnte jedoch an, dass die Politik künftig früher auf die Bedenken der autonomen Gemeinschaften hören müsse, um Zeit und Kosten für alle Beteiligten zu sparen.
Zukunft der digitalen Infrastruktur
Trotz des Scheiterns des zentralen Registers sieht die Politik noch Potenzial in technischen Lösungen. Das im Königlichen Dekret 1312/2024 etablierte „Single-Window-System“ – eine digitale Plattform für den Informationsaustausch zwischen den Behörden – wird von vielen Experten weiterhin als grundsätzlich sinnvoll erachtet. Rodríguez betont jedoch, dass das System in seiner aktuellen Form noch nicht reibungslos funktioniere und dringend nachgebessert werden müsse, um als echtes Instrument der Koordination zu dienen.
Für Eigentümer in Spanien markiert dieses Urteil einen Wendepunkt. Nach einer Phase der bürokratischen Unsicherheit kehrt nun ein Stück mehr Planungssicherheit zurück. Es bleibt abzuwarten, wie schnell die Rückerstattungsprozesse eingeleitet werden und ob tatsächlich Schadensersatzforderungen wegen Umsatzausfällen Erfolg haben werden. Die Branche beobachtet die weiteren juristischen Entwicklungen, insbesondere da noch weitere Klagen in dieser Angelegenheit vor dem Obersten Gerichtshof anhängig sind. – TF
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