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Über 1 Jahr Haftstrafe nach Tötung von Katze Milú in Puerto Rico

Lachhaft hingegen die 77 € Entschädigungszahlung!

Lesedauer 6 Minuten

Mogán – Ein Fall von extremer Tierquälerei im Süden von Gran Canaria ist juristisch endlich beendet. Das Gericht erster Instanz Nr. 1 in San Bartolomé de Tirajana hat ein klares Urteil gegen einen Mann gefällt, der für den gewaltsamen Tod einer weithin bekannten und beliebten Katze in einer Ferienanlage in Puerto Rico (Gemeinde Mogán) verantwortlich ist. Der Vorfall, der sich bereits im Sommer des vergangenen Jahres ereignete, löste in der lokalen Gemeinschaft sowie unter Tierschützern auf den Kanarischen Inseln tiefe Bestürzung aus.

Der Angeklagte mit den Initialen José Ramón P. R. gestand die Tat im Rahmen eines gerichtlichen Schnellverfahrens. Durch dieses Geständnis und eine Vereinbarung zwischen der Verteidigung, der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage konnte ein langwieriger Prozess abgewendet werden. Die Konsequenz: Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Haftstrafe von 16 Monaten. Ursprünglich hatte das geforderte Strafmaß der Anklage bei zwei Jahren Haft gelegen, doch das spanische Strafprozessrecht sieht bei einem sofortigen Geständnis in einem Schnellverfahren eine Reduzierung der Strafe um ein Drittel vor.

Der Vorfall in Puerto Rico: Was geschah in der Wohnanlage Jacaranda?

Die Ermittlungsakten zeichnen ein präzises und erschreckendes Bild der Ereignisse vom 30. August 2025. Es war gegen 18:00 Uhr abends, als sich der Verurteilte in den frei zugänglichen Gemeinschaftsbereichen der bekannten Wohnanlage „Jacaranda“ im touristischen Ortsteil Puerto Rico aufhielt. Dort traf er auf Milú, eine geschätzte Streunerkatze, die seit vielen Jahren fest in der Anlage lebte.

Laut der Anklageschrift der Umweltstaatsanwaltschaft näherte sich der Mann dem wehrlosen Tier gezielt. Ohne ersichtlichen Grund und mit voller Absicht schlug er wiederholt mit einem schweren Schlüsselbund, den er in der Hand trug, massiv auf den Kopf der Katze ein. In der Anklage wurde ausdrücklich betont, dass der Täter mit absolutem Bewusstsein darüber handelte, dass diese heftigen und wiederholten Schläge gegen den Schädel des Tieres unweigerlich zu dessen Tod führen könnten.

Die grausame Tat blieb nicht unbeobachtet. Die gesamte Szene und das sichtbare Leiden des Tieres vor seinem Tod wurden von den modernen Überwachungskameras der Eigentümergemeinschaft lückenlos aufgezeichnet. Diese Videoaufnahmen sollten sich im späteren Verlauf der Ermittlungen als das zentralste und erdrückendste Beweismittel der Justiz erweisen.

Medizinische Fakten: Der Obduktionsbericht bringt Gewissheit

Für die juristische Bewertung des Falls war der offizielle tiermedizinische Obduktionsbericht von entscheidender Bedeutung. Die Nekropsie des Tierkörpers bestätigte die Schwere der Misshandlung schwarz auf weiß. Demnach verstarb die Katze Milú unmittelbar am Tatort an den Folgen eines schweren Schädel-Hirn-Traumas, das mit massiven inneren Blutungen einherging. Die wiederholten Schläge mit dem metallischen Schlüsselbund hatten eine so enorme Wucht, dass das Tier keine Überlebenschance hatte.

Da es sich bei Milú um eine nicht gechipte, herrenlose Katze handelte, die jedoch von den Anwohnern gemeinschaftlich versorgt wurde, übernahm die Eigentümergemeinschaft der Wohnanlage Jacaranda die Initiative. Die Anwohner ließen die Obduktion auf eigene Kosten durchführen, um den Vorfall lückenlos zu dokumentieren und der Justiz verwertbare Beweise zu liefern. Die Kosten für diese Untersuchung beliefen sich auf 77 Euro – ein Betrag, der im Rahmen des Gerichtsurteils ebenfalls eine Rolle spielen sollte.

Das Urteil und seine weitreichenden Nebenstrafen

Das Gericht stufte die Tat juristisch als Tierquälerei mit Todesfolge (maltrato animal mit Ergebnis Tod) ein. Neben der verhängten Freiheitsstrafe von 16 Monaten sieht das Urteil gegen José Ramón P. R. eine Reihe von empfindlichen Nebenstrafen vor, die den Täter langfristig einschränken sollen:

  • Berufs- und Halteverbot: Dem Verurteilten wurde für einen Zeitraum von acht Jahren jegliche Ausübung von Berufen, Gewerben oder Handelsaktivitäten untersagt, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit Tieren stehen. Dieses Verbot erstreckt sich explizit auch auf die private Haltung von Haustieren aller Art.
  • Amtsverbot: Für die exakte Dauer seiner Haftstrafe gilt zudem ein besonderes Verbot zur Ausübung öffentlicher Ämter.
  • Finanzielle Wiedergutmachung: Der Verurteilte muss die gesamten Kosten des gerichtlichen Verfahrens tragen. Darüber hinaus wurde er dazu verdonnert, der Eigentümergemeinschaft der Wohnanlage Jacaranda die Auslagen für die Tierobduktion in Höhe von 77 Euro zurückzuerstatten. Dieser Betrag wird mit dem gesetzlichen Zinssatz zuzüglich eines Aufschlags von zwei Prozentpunkten verzinst.

Ermittlungen durch die SEPRONA: Der Weg zur Festnahme

Dass der Fall überhaupt so schnell aufgeklärt werden konnte, ist dem Eingreifen der Guardia Civil zu verdanken. Ende Oktober des vergangenen Jahres schaltete sich die Spezialeinheit SEPRONA (Servicio de Protección de la Naturaleza) ein, die in Vecindario stationiert ist. Die Beamten der Umweltschutzeinheit analysierten das Videomaterial der Überwachungskameras sorgfältig, identifizierten den Verdächtigen und nahmen ihn schließlich wegen des dringenden Verdachts der schweren Tierquälerei fest.

Die von der SEPRONA zusammengetragenen Beweise und Protokolle wurden im Anschluss direkt an das zuständige Gericht in San Bartolomé de Tirajana sowie an den Umweltbeauftragten der Staatsanwaltschaft in Las Palmas de Gran Canaria, Miguel Hernández, übergeben. Angesichts der erdrückenden Beweislast blieb dem Angeklagten im späteren Schnellverfahren kaum eine andere Wahl, als die Tat vollumfänglich einzuräumen.

Scharfe Kritik von Tierschützern: Kritik an milden Gesetzen und Justizmitarbeitern

Obwohl das Urteil zügig gefällt wurde, zeigt sich die beteiligte Tierschutzorganisation unzufrieden mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen in Spanien. Die bekannte Rechtsanwältin Maite Bautista vertrat in diesem Fall die Privatklage (acusación particular) im Namen des Tierschutzverbandes „Prota“ (Asociación de Abogados für die Verteidigung der Tiere). Sie hatte im Vorfeld vehement die gesetzlich mögliche Höchststrafe von 24 Monaten gefordert.

In einer Stellungnahme äußerte sich Bautista kritisch über das geltende Strafgesetzbuch (Código Penal) in Spanien. Sie bedauerte zutiefst, dass die im Gesetz verankerten Strafen für die Tötung von Tieren nach wie vor sehr mild ausfallen, was in der Praxis regelmäßig zu solch niedrigen Urteilen führe. Oftmals werden Haftstrafen unter zwei Jahren bei Ersttätern in Spanien zudem zur Bewährung ausgesetzt, was dazu führen könnte, dass der Täter trotz der Haftstrafe nicht hinter Gitter muss.

Zudem übte die Anwältin deutliche Kritik an der internen Organisation und dem Wissensstand der Mitarbeiter am Gericht in San Bartolomé de Tirajana. Laut Bautista fehle es dem Gerichtspersonal in vielen Fällen an der notwendigen Schulung und Sensibilisierung im Umgang mit der Institution der Privatklage im Bereich des Tierschutzes. Demnach sei den Mitarbeitern anfangs gar nicht bewusst gewesen, dass anerkannte Tierschutzvereine das Recht besitzen, gleichberechtigt neben der staatlichen Staatsanwaltschaft als eigenständige Kläger aufzutreten und Anträge zu stellen. Nur durch den beharrlichen, unermüdlichen und professionellen Einsatz des Vereins Prota sei es letztlich gelungen, Gehör zu finden und zu bewirken, dass die Staatsanwaltschaft die Forderung nach der Höchststrafe als ihre eigene übernahm.

Hintergrund: Wer war die Katze Milú?

Der gewaltsame Tod von Milú hinterlässt in der Gemeinde Mogán eine schmerzhafte Lücke. Milú war keine gewöhnliche Streunerkatze, sondern eine feste Institution in der Wohnanlage Jacaranda in Puerto Rico. Das Tier war etwa sieben bis acht Jahre alt und hatte sich über die Jahre hinweg zu einem echten Liebling der Anwohner, Eigentümer und regelmäßigen Urlaubsgäste entwickelt.

Obwohl sie offiziell keinen eingetragenen Besitzer hatte und nicht mit einem Mikrochip registriert war, wurde sie von den Menschen vor Ort wie ein eigenes Haustier behandelt. Sie wurde regelmäßig gefüttert, medizinisch versorgt und genoss den Schutz der Hausgemeinschaft. Ihr zutrauliches Wesen machte sie zu einem Symbol für das friedliche Zusammenleben von Mensch und Tier in den touristisch geprägten Zonen im Süden Gran Canarias. Umso tiefer sitzt nun der Schock über die Brutalität, mit der ihr Leben beendet wurde.

Tierschutz auf den Kanaren: Ein Thema von wachsender Bedeutung

Fälle wie der in Mogán rücken das Thema Tierschutz auf den Kanarischen Inseln immer stärker in den Fokus der Öffentlichkeit. Während die Inseln jährlich Millionen von Touristen anziehen, kämpfen lokale Tierschützer und Vereine seit Jahren für einen besseren Schutz von Straßen- und Koloniekatzen. Das neue spanische Tierschutzgesetz (Ley de Bienestar Animal) sieht zwar strengere Regeln und höhere Bußgelder vor, doch die praktische Umsetzung und die strafrechtliche Verfolgung durch die Gerichte stoßen, wie der aktuelle Fall zeigt, in der Praxis immer wieder auf bürokratische und gesetzliche Hürden.

Die Eigentümergemeinschaften und Anwohner im Süden Gran Canarias sind nach diesem Vorfall spürbar sensibilisiert. Viele Anlagen rüsten ihre Sicherheitskonzepte und Videoüberwachungen auf, um nicht nur Vandalismus und Einbrüche zu verhindern, sondern auch die in den Anlagen lebenden Tiere vor Übergriffen zu schützen. Das Urteil von San Bartolomé de Tirajana, auch wenn es von Tierschützern als zu mild empfunden wird, setzt dennoch ein klares Signal: Tierquälerei auf den Kanaren ist kein Kavaliersdelikt und wird von den Behörden konsequent strafrechtlich verfolgt.

Weitere Artikel zum Thema:
Brutaler Mord an Straßenkatze in Mogán – Täter festgenommen, vom 22.10.2025

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