Kanaren – Verbraucher auf den Kanarischen Inseln müssen sich in absehbarer Zeit auf eine einschneidende Änderung beim digitalen Einkaufen einstellen. Die regionale Regierung plant einen radikalen Schritt, der das Ende des steuerfreien Online-Shoppings einläuten könnte. Im Zentrum der politischen Diskussion steht die komplette Aufhebung der bisherigen IGIC-Freigrenze von 150 Euro für Bestellungen aus dem Internet. Damit würde eine Ära enden, die den E-Commerce auf dem Archipel jahrelang angetrieben hat.
Das Aus einer Sonderregelung: Warum die 150-Euro-Grenze wackelt
Die kanarische Finanzministerin Matilde Asián hat eine weitreichende Entscheidung getroffen. Die Regionalregierung hat offiziell beim staatlichen Finanzministerium in Madrid beantragt, die bestehende Steuerbefreiung für den elektronischen Handel komplett aufzuheben. Bislang gilt auf den Kanaren eine verbraucherfreundliche Regelung: Wer Waren im Wert von unter 150 Euro online bestellt, ist von der kanarischen Generalsteuer (IGIC) befreit. Diese Sonderregelung wurde im Jahr 2016 ins Leben gerufen, um den damals noch schwächelnden Online-Handel auf den Inseln zu unterstützen und die logistischen Nachteile der geografischen Isolation auszugleichen.
Nach Ansicht von Finanzministerin Asián hat diese Subventionierung im modernen Marktumfeld jedoch ihre Daseinsberechtigung verloren. Als Hauptgrund für das plötzliche Umdenken wird das Inkrafttreten eines neuen, europaweiten Drei-Euro-Zolls genannt. Dieser wird auf Waren erhoben, die über digitale Plattformen aus Drittstaaten – insbesondere aus asiatischen Märkten wie China – importiert werden. Da dieser Zoll nun greift, macht es laut Asián schlichtweg keinen Sinn mehr, an der lokalen IGIC-Steuerbefreiung festzuhalten. Das europäische System überlagere die alten insularen Sonderrechte.
Faire Bedingungen gefordert: Der Frust des kanarischen Einzelhandels
Hinter der politischen Initiative steckt auch ein massiver, jahrelanger Druck aus der regionalen Wirtschaft. Die Besitzer von stationären Ladengeschäften auf Gran Canaria, Teneriffa und den anderen Inseln protestieren seit langem vehement gegen die bestehende Praxis. Sie beklagen einen erheblichen und unfairen Wettbewerbsnachteil gegenüber den globalen Online-Giganten wie Amazon, Shein oder Temu.
Während der lokale Einzelhandel vor Ort auf jedes verkaufte Produkt die reguläre IGIC erheben und an den kanarischen Fiskus abführen muss, konnten Internet-Käufer bei Beträgen unter der 150-Euro-Schwelle diese Steuer komplett umgehen. Dies führte im Laufe der Jahre zu einer spürbaren Wettbewerbsverzerrung, die dem lokalen Handel schwer zusetzte. Die geplante Gesetzesänderung soll nun endlich für gleiche Spieße im kanarischen Handel sorgen und die traditionellen Geschäfte in den Innenstädten schützen.
Heftige Kritik von Verbraucherschützern: „Entscheidung ist ungerechtfertigt“
Die Pläne stoßen bei den Vertretern der kanarischen Online-Käufer erwartungsgemäß auf großes Unverständnis und scharfe Kritik. Víctor López, Sprecher der E-Commerce-Nutzer auf den Kanarischen Inseln, hält den Schritt der Regierung für absolut ungerechtfertigt und zieht die Argumentation der Finanzministerin in Zweifel. Er entkräftet das Argument bezüglich des neuen Drei-Euro-Zolls.
López betont, dass große internationale Handelsplattformen die Abwicklung und auch die Kosten dieses Zolls in der Regel selbst übernehmen und direkt mit der Europäischen Union abrechnen. Für den Endverbraucher entsteht dadurch weder zusätzlicher Papierkram noch die Gefahr, dass Pakete an der Haustür wegen unerwarteter Gebühren abgelehnt werden. Da der neue Zoll eben nicht zu einer Rückkehr des gefürchteten und hochgradig komplizierten Einheitlichen Verwaltungsdokuments (SAD bzw. DUA) für den privaten Kunden führt, sehen Verbraucherschützer absolut keinen legitimen Grund, die bewährte Freigrenze zu opfern.
Das Scheitern des kanarischen Sonderwegs mit den Online-Riesen
Eigentlich hatte das kanarische Finanzministerium im Vorfeld einen deutlich verbraucherfreundlicheren Plan verfolgt. Monatelang versuchte das Team um Matilde Asián, mit den großen internationalen Marktplätzen eine einvernehmliche Vereinbarung zu treffen. Das Ziel war ambitioniert: Die Plattformen sollten die anfallende IGIC direkt beim Kaufvorgang im Internet berechnen, transparent anzeigen und automatisch für den kanarischen Fiskus einziehen. Für die Kunden hätte dies ein nahtloses Einkaufserlebnis ohne böse Überraschungen bedeutet.
Doch diese Verhandlungen scheiterten auf ganzer Linie. Die globalen Konzerne erteilten den Kanarischen Inseln eine klare Absage. Der Grund dafür liegt in der verhältnismäßig geringen Marktgröße des Archipels. Für die Tech-Riesen ist der kanarische Markt schlichtweg zu unbedeutend, um ihre hochgradig standardisierten IT- und Abrechnungssysteme mit großem Aufwand extra an die steuerlichen Besonderheiten der Inseln anzupassen. „Wir werden das nicht schaffen. Wir haben es versucht, weil es die beste Lösung für alle gewesen wäre, aber die Plattformen haben sich geweigert, und wir können sie nicht dazu zwingen“, räumte Asián sichtlich enttäuscht ein.
Wie geht es jetzt weiter? Der aktuelle Zeitplan für Verbraucher
Online-Shopper auf den Inseln müssen jetzt jedoch nicht in sofortige Panik verfallen, denn die Abschaffung der Zollfreigrenze erfolgt nicht von heute auf morgen. Um die Steuerbefreiung endgültig zu streichen, ist eine fundamentale Änderung des spanischen Wirtschafts- und Finanzsystems der Kanaren notwendig. Konkret muss das sogenannte REF-Gesetz (Gesetz 20/1991 vom 7. Juni) modifiziert werden.
Dieser Gesetzgebungsprozess auf nationaler Ebene in Madrid ist zwar bereits angestoßen und unumkehrbar, wird aber erfahrungsgemäß noch einige Monate an bürokratischer Laufzeit in Anspruch nehmen. Bis das geänderte Gesetz offiziell verabschiedet und im Staatsanzeiger veröffentlicht wird, bleibt die 150-Euro-Freigrenze ohne Einschränkungen in Kraft. Einwohner der Kanaren können vorerst weiterhin wie gewohnt einkaufen, ohne die IGIC für kleinere Bestellungen entrichten zu müssen. Das Zeitfenster für steuerfreie Schnäppchen schließt sich jedoch unaufhaltsam.
Die große Unbekannte: Droht ein neues Abrechnungs-Chaos beim Zoll?
Ein riesiges Fragezeichen steht unterdessen hinter der praktischen Umsetzung nach dem endgültigen Wegfall der Freigrenze. Wie genau die IGIC künftig von den Käufern erhoben und abgerechnet werden soll, ist im Detail noch völlig unklar. Die kanarische Regierung hat hierzu bis heute kein finales, praxistaugliches Konzept vorgelegt.
Im Gespräch ist die Wiedereinführung des sogenannten H7-Zollformulars, allerdings in einer modifizierten Variante, die eine direkte Steuerabrechnung ermöglicht – ähnlich wie es bereits auf dem spanischen Festland praktiziert wird. Bislang sieht das H7-Formular auf den Inseln keine Steuerabrechnung vor. Finanzministerin Asián erklärte, dass man idealerweise nach der einfachsten und am wenigsten bürokratischen Lösung suche. Die genauen Details wolle man jedoch erst ausarbeiten, wenn die vollständige Etablierung des staatlichen Drei-Euro-Zolls durch die spanische Steuerbehörde (AEAT) abgeschlossen ist.
Wichtiger Insider-Tipp für clevere Online-Käufer
Um zusätzlichen Kosten und bösen Überraschungen zu entgehen, empfiehlt die Politik den Verbrauchern schon jetzt einen ganz genauen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Versanddetails der jeweiligen Verkäufer. Ausschlaggebend für die Erhebung von Sonderzöllen ist nämlich nicht der rechtliche Hauptsitz eines Unternehmens, sondern das tatsächliche Herkunftsland der Warensendung.
Wenn Sie beispielsweise bei einem bekannten chinesischen Online-Händler bestellen, dieser die Ware jedoch aus einem europäischen Zentrallager (etwa in Frankreich oder Deutschland) an die Kanarischen Inseln verschickt, entfällt der neue Drei-Euro-Zuschlag für Drittstaatenimporte vollständig. Es lohnt sich für Inselbewohner also mehr denn je, den exakten Versandweg vor dem finalen Klick auf den Kaufbutton genauestens zu überprüfen. – MF
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