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Kontroverse Aussage von IBERIA zum Fall des sitzengelassenen Jugendlichen

Madrid / Gran Canaria – Nun hat sich die Fluggesellschaft Iberia zu den Vorwürfen geäußert, die in den letzten Tagen auf die Gesellschaft niedergegangen sind. Man hatte einen Jugendlichen die Mitreise verweigert, weil dieser keine original Residencia dabei hatte. Ibera sagte, „wir haben uns an die Vorschriften gehalten“. Diese Vorschriften sehen vor, dass Passagiere nicht nur beim Kauf des Tickets die Dokumente vorweisen müssen, die die Identität und den Wohnort belegen, sondern auch unmittelbar vor dem Flugantritt, so Iberia weiter.

Sollte man sich als Fluggesellschaft nicht daran halten, drohen vonseiten des Transportministeriums empfindliche Strafen, sofern eine Kontrolle stattfindet.

Man habe dem jungen Mann die Möglichkeit gegeben ein neues Ticket zu erwerben, um den Flug antreten zu können, der bisher entrichtete Preis wäre dann natürlich abgezogen worden. Seltsamerweise sagte die Mutter jedoch, dass Iberia behauptet hat, der Flug sei ausgebucht gewesen und es können keine weiteren Tickets verkauft werden. Bei Aireuropa gab es übrigens keinerlei Probleme wegen einer fehlenden original Residencia. Hier hat man sich mit der gefaxten Kopie der Guardia Civil von Gran Canaria zufriedengegeben.

Wer schon einmal mit einer Residencia geflogen ist, muss die Frage an Iberia richten, wie man bitte dokumentieren kann, dass ein original vorgelegt wurde? Denn am Check-In wird kein LIVE-Foto mit einem Originaldokument gemacht, um nachzuweisen, dass der Passagier tatsächlich das Original dabei hatte. Diese Ausrede scheint nur sehr schnell überlegt worden zu sein. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Fall Iberia wird Thema im Senat, vom 18.01.2013
Iberia verweigert Rückreise eines Jugendlichen wegen fehlender original Residencia, vom 16.01.2013

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