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Erklärung warum es zu den Falschmeldungen über Zwangsenteignungen kam

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San Bartolomé de Tirajana – In den letzten Tagen gab es viel Aufregung über mögliche Zwangsenteignungen im touristischen Süden von Gran Canaria. Wie wir bereits berichteten war dies eine falsche Panik in den sozialen Medien. Nun gibt es auch erste Meldungen, die dies genauer bestätigen. Die CC in San Bartolomé de Tirajana, in Form von Alejandro Marchial erklärte wie es dazu gekommen ist.

Laut seinen Anschuldigungen ist der Ableger von Podemos in San Bartolome (San Bartolomé también Puede) dafür verantwortlich, indem verschiedene Gesetze der Kanarischen Inseln und der Generalplan zur Ordnung (PGO) in falsche Informationen zusammengestrickt wurden.

Grundsätzlich gilt:
Zwangsenteignet wird niemand, es wird auch niemand dazu gezwungen seine Immobilie an eine Betreibergesellschaft abzugeben damit diese touristisch vermietet werden kann. Allerdings nur bis zu einem gewissen Zeitpunkt. Sollte in der Zukunft die Anlage einmal Kernsaniert werden oder gar abgerissen um eine neue Anlage auf das Grundstück zu bauen, dann greifen die touristischen Nutzungsrechte wieder und eine private Nutzung ist nicht mehr möglich. So erklärt es zumindest die CC.

Die bisherigen „Horrormeldungen“ sind also nicht ansatzweise richtig, keiner muss Angst haben seine Wohnung zu verlieren.

Gleichzeitig wird auch erklärt warum die touristische Zone nie als Wohnzone eingetragen werden könnte. Dies liegt letztendlich auch an den spanischen Gesetzen, denn um eine Wohnzone zu haben bedarf es gewisser Infrastrukturen, wie Schulen, Ärzte, ÖPN etc. dies ist in den touristischen Zonen nicht vorhanden oder nur teilweise, zudem sind die meisten Wohneinheiten nicht größer als 40 Quadratmeter, welches auch dazu führt, dass es keine reine Wohnzone sein kann.

Dies bestätigt uns auf Anfrage hin auch das deutsche Konsulat in Las Palmas:
„Das deutsche Konsulat in Las Palmas de Gran Canaria verfolgt mit Interesse die Entwicklung der Wohn-/Eigentumssituation im Süden der Insel. Hierbei können wir uns natürlich auch nur auf die Berichterstattung in der Presse stützen. Hiesigen Erachtens war in diesem Zusammenhang bisher die wichtigste Mitteilung der kanarischen Regierung, dass sich der ändernde Ordnungsnutzungsplan nur auf neue Bauten sowie auf wieder errichtete Hotelkomplexe beziehen wird (so Artikel vom 20.08.2015 in der Zeitung „La Provincia“.“ Vielen Dank an Konsul Judiith Metz für die Stellungnahme.

Allerdings muss jeder Privatbesitzer, der eine Immobilie touristisch vermietet, künftig damit rechnen, dass er stark mit dem Gesetz in Konflikt geraten wird. Hotelverbände haben bekanntgegeben, private Detektive damit zu beauftragen diese Ferienwohnungen und Häuser ausfindig zu machen, damit dieses dann zur Anzeige gebracht werden kann.

Wie mehrfach erwähnt sind diese Vermietungen seit den 1990ern illegal und jeder der es weiterhin macht riskiert schwere Geldstrafen. Denn auch die Politik hatte schon angekündigt diese Gesetze nun stärker zu kontrollieren. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Weiterer Unmut bei den Residenten in den touristischen Zonen – ein Kommentar, vom 21.08.2015
Falsche Panik in den sozialen Medien: Keine Zwangsenteignungen der Gemeinde geplant, vom 18.08.2015
Aufklärung: Das neue Tourismusgesetz die wirklichen Fakten für private Vermieter, vom 23.06.2015

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