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Aufklärung: Das neue Tourismusgesetz die wirklichen Fakten für private Vermieter

Kanarische Inseln – Es wird stark darüber diskutiert, sowohl in den Medien als auch in Foren, das neue Tourismusgesetzt der Kanarischen Inseln. Wir versuchen uns hier einmal auf die Fakten zu konzentrieren und etwas Licht ins dunkle zu bringen, da auch wir immer mal wieder Fragen zu dem Thema gestellt bekommen. Das neue Gesetzt tritt ab dem 24. Juli 2015 in Kraft eine Petition dagegen läuft bereits, der Erfolg ist jedoch ungewiss.

Was ändert sich für bereits existierende Wohnungen die für Ferienzwecke vermietet werden?:
In aktueller Lage ändert sich da sehr sehr wenig, denn seit der Mitte der 1990er ist es illegal für Wohnungsbesitzer diese zu Ferienzwecken zu vermieten ohne touristische Lizenz. Es war zudem für mehrere Jahre unmöglich eine neue touristische Lizenz zu beantragen. Alle die ohne Lizenz eine touristische Vermietung durchgeführt haben, haben dies bisher illegal getan und werden es auch weiterhin illegal tun. Der Einzige Faktor der sich nun ändert ist, dass man höhere Strafen in Kauf nimmt. Zudem sollen Kontrollen strenger und härter durchgeführt werden als bisher. Trotzdem gilt, wer bisher ohne Lizenz vermietet hatte tat dies illegal und wird dies mit dem „neuen“ Gesetzt auch illegal machen.

Können Wohnungs- und Hausbesitzer denn nun eine Lizenz beantragen?:
Dies ist eine Schlüsseländerung im neuen Gesetz, ja sie können. Etwas das Jahre nicht möglich war, ist mit dem neuen Gesetz nun endlich machbar, man kann seine Wohnung für touristische Vermietungen lizenzieren lassen. Allerdings nur, wenn sich das Eigentum nicht in einer Touristischen Zone befindet (z.B. Playa del Inglés, Maspalomas etc.) und wenn die Eigentümerversammlung diesem Zweck zustimmt.

Die Meisten Angebote in Playa del Inglés, Maspalomas, Puerto Rico etc. können also weiterhin keinen legalen Status erzielen und dürften theoretisch nicht touristisch vernietet werden. Zonen wie San Fernando, Vecindario etc. die als residenziale Gegenden gelten können künftig jedoch eine touristische Lizenz beantragen unter den genannten Bedingungen. Besonders Zonen die in „rural“ fallen sind hiervon positiv getroffen, diese können künftig legal vermieten sofern aller Papierkram korrekt abgewickelt wurde.

Kann ich als Tourist einen Schaden erwarten?:
Nein, denn lediglich der Eigentümer ist für die Lizenz verantwortlich. Das Theoretisch schlimmste was passieren kann ist, dass ein Inspektor während des Urlaubs auf einmal an der Tür steht, der ein paar unangenehme Fragen stellt und ggf. nach dem Mietvertrag fragt.

Warum also das neue Gesetz?:
Nun die kanarische Regierung arbeitet seit Jahren daran, den Tourismus zu fördern und zu stärken. Dies war bisher auch von Erfolg gekrönt, wie die Zahlen zeigen. Dieses neue Gesetzt soll die Arbeit weiter untermauern, touristische Gebiete sollen mit Mindeststandards geschützt werden und alle anderen Gebiete sollen rechtlich erschließbar gemacht werden. Das neue Gesetz soll zudem dabei behilflich sein, eine gewisse Kontrolle über den Sektor zu behalten. Zudem werden viele Einnahmen an den Inseln vorbei generiert, indem die Zahlungen schon in den Ländern der Eigentümer getätigt werden.

Welche Möglichkeiten habe ich als Eigentümer, wenn ich von einem regelmäßigen Einkommen meiner Immobilie in den touristischen Gebieten abhängig bin?:
Legal, und dies war bisher immer Voraussetzung, ist die nur mit Langzeitvermietung möglich (Verträge von 1 – 5 Jahren minimum). Also an Residenten vermieten, nicht an Feriengäste. Sonst bleibt nur der Verkauf und die Suche nach einer Immobilie in einer Zone die dafür möglich ist. Eine kleine Ausnahme gibt es, Saisonarbeitskräfte z.B. Wenn die Wohnung für 6 Monate vermietet wird, wäre dis ggf. auch in Ordnung, dazu muss jedoch der Papierkram für das sogenannte „arrendamiento de temporada“ erledigt sein.

Gibt es Schlupflöcher wie Familie und Freunde als Gäste unterzubringen?:
Im Gesetzt werden diese Faktoren nicht berücksichtigt, daher scheint dies kein Schlupfloch zu sein Zudem wurde bereits bestätigt, dass eine große Anzahl an neuen Inspektoren bereits eingestellt wurde, diese observieren wohl derzeit den Markt und werden ab dem 24. Juli in Aktion treten. Wir raten zur Vorsicht! Die Mindeststrafe liegt bei 9.000 Euro bis hin zu 18.000 Euro, man sollte sich fragen, ob es das Risiko wert ist…

Kann die Petition etwas an dem Vorhaben ändern?:
Nun, die Frage ist ob es überhaupt Sinn macht, denn die Petition fordert eigentlich nur, das der Passus „non tourist area“ aus dem Gesetzt gestrichen wird. Dies würde die Türe auch für diese Eigentümer öffnen. Allerdings ist es kaum Wahrscheinlich, dass dies geschieht, denn hier war es schon sehr lange Verboten touristisch unterzuvermieten. Man könnte sich stattdessen auch freuen, dass es nun in anderen Zonen legal möglich ist…

Soweit die Fakten zu dem neuen Tourismusgesetz der Kanarischen Insel. Wir hoffen, das dies einige Klarheit schafft.

Unsere Meinung:
Eigentlich hat die Kanarische Regierung mit dem neuen Gesetz eine Verbesserung auf den Weg gebracht, die viele Eigentümer in die Legalität bringen kann. Das im touristischen Gebiet eine private Ferienvermietung nicht gewünscht ist, ist nachvollziehbar und auch zu begrüßen, von diesen beiden Sichtpunkten gesehen ist das Gesetz eigentlich genau die richtige Ergänzung um den Tourismus auf den Inseln weiter nach vorne zu bringen. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
ASCAV überlegt rechtliche Schritte gegen neues Tourismusgesetz, vom 11.06.2015
90% der Ferienwohnungen auf den Kanaren bald verboten? – Inkl. Kommentar, vom 04.06.2015

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