In Spanien kommt es immer öfters vor, dass die Allgemeine Kasse der Sozialversicherung (TGSS) Teile einer Rente einbehält oder pfändet. Viele Rentner sind verunsichert, wenn ihre monatlichen Bezüge plötzlich geringer ausfallen. Die gute Nachricht: Wer glaubt, dass eine Einbehaltung zu Unrecht erfolgt ist, kann diese Beträge unter bestimmten Voraussetzungen zurückfordern. Gleiches gilt auch für Pfändungen von Bankkonten bei Selbstständigen etc.
Pfändungsgrenzen verstehen: Der Schutz durch den SMI 2026
Um das Verfahren zur Rückerstattung zu verstehen, muss zunächst die gesetzliche Grundlage betrachtet werden. Eine Pfändung von Rentenbezügen ist in Spanien nur dann zulässig, wenn die Rente den festgelegten Mindestbetrag – den sogenannten Salario Mínimo Interprofesional (SMI) – übersteigt. Dieser Mindestlohn dient als soziale Sicherungsgrenze.
Aktuelle Zahlen für 2026: Der gesetzliche Mindestlohn (SMI) wurde für das Jahr 2026 auf 1.221 Euro pro Monat (bei 14 Zahlungen) festgesetzt. Das bedeutet im Umkehrschluss: Einkommensteile, die unter dieser Grenze liegen, sind in der Regel vor Pfändungen geschützt.
Wird eine Rente beispielsweise mit 1.400 Euro ausgezahlt, darf sich eine Pfändung rechtlich nur auf den Betrag beziehen, der die Schwelle von 1.221 Euro übersteigt. Sollten Sie den Eindruck haben, dass die Sozialversicherung mehr als den zulässigen Anteil einbehalten hat oder die Pfändung auf einem fehlerhaften Bescheid beruht, ist ein Einspruch bzw. ein Rückerstattungsantrag der richtige Weg.
Warum behält die Sozialversicherung Geld ein?
Bevor ein Antrag gestellt wird, sollten Rentner prüfen, ob die Einbehaltung tatsächlich „unrechtmäßig“ ist. Häufige Gründe für rechtmäßige Abzüge sind:
- Offene Forderungen oder Schulden gegenüber der Sozialversicherung.
- Rückforderungen aufgrund von unrechtmäßig erhaltenen Leistungen in der Vergangenheit.
- Korrekturen bei Überzahlungen durch die öffentliche Verwaltung.
Wenn jedoch keine dieser Situationen vorliegt oder die Berechnung des Einbehalts fehlerhaft ist, haben Versicherte das Recht, aktiv zu werden.
Schritt-für-Schritt: So fordern Sie Ihr Geld online zurück
Dank der Digitalisierung der spanischen Behörden lässt sich der Rückerstattungsantrag effizient über das Online-Portal der Sozialversicherung abwickeln. Juan José Padilla, Anwalt bei Crealia Abogados & Asesores, betont, dass der Prozess mit den richtigen Unterlagen in etwa 10 Minuten erledigt werden kann.
1. Vorbereitung des Antrags
Laden Sie zunächst das offizielle Antragsformular für die Rückerstattung unrechtmäßiger Zahlungen (Solicitud de devolución de ingresos indebidos) herunter. Dieses wird über das Online-Portal des Nationalen Instituts für Soziale Sicherheit (INSS) bereitgestellt. Halten Sie beim Ausfüllen folgende Dokumente bereit:
- Ihre persönlichen Daten (Identifikationsnummer, Adresse, etc.).
- Detaillierte Informationen zur Rückerstattung (Zeitraum, Betrag).
- Ihre IBAN für die Überweisung des erstatteten Betrags.
2. Identifizierung im Portal
Besuchen Sie die offizielle Website der Sozialversicherung und wählen Sie den Bereich „Bürger“ (Ciudadanos). Navigieren Sie anschließend zum Menüpunkt „Einziehung“ (Recaudación). Dort finden Sie die Option „Rückerstattung von Einkünften aus Sonderprogrammen und -systemen“.
Um sicherzustellen, dass Ihre Daten geschützt sind, müssen Sie sich identifizieren. Dies ist möglich über:
- Ein elektronisches Zertifikat.
- Benutzername und Passwort (Cl@ve-System).
- Identifizierung per SMS (sofern Ihre Handynummer im System hinterlegt ist).
3. Einreichung und Bearbeitung
Nachdem Sie sich erfolgreich angemeldet haben, folgen Sie den Anweisungen im Online-Formular. Hier müssen Sie die konkrete Sozialversicherungseinrichtung angeben, die für Ihren Fall zuständig ist. Nach der Eingabe des geforderten Betrags und Ihrer Bankdaten übermitteln Sie den Antrag digital an die Behörde.
Fazit: Geduld und Sorgfalt zahlen sich aus
Nach der Einreichung wird Ihr Antrag von der zuständigen Stelle geprüft. In der Regel erhalten Rentner innerhalb kurzer Zeit eine Rückmeldung. Sollte der Antrag bewilligt werden, erfolgt die Auszahlung direkt auf das angegebene Konto. Es lohnt sich daher, bei Unklarheiten über die Rentenhöhe das Gespräch mit den Behörden zu suchen und bei begründetem Verdacht auf Fehlbuchungen das digitale Antragsverfahren zu nutzen. – TF
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