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Kanaren verbieten Mobilgeräte an öffentlichen Schulen

Lediglich zu Bildungszwecken kann es erlaubt sein, ein Smartphone zu nutzen.

Kanarische Inseln – Das Bildungsministerium der Kanarischen Inseln hat am gestrigen Dienstag bekannt gegeben, dass die Nutzung von Smartphones an öffentlichen Bildungseinrichtungen künftig stark eingeschränkt wird. Lediglich für Bildungswerke darf ein Mobilgerät dann noch in den Schulen verwendet werden. Die betrifft alle Geräte, die mit dem Thema mobil verbunden sind.

Solche Geräte dürfen dann nur noch nach Anweisung des Lehrpersonals verwendet werden. Dies sei für gewisse „Bildungsstufen unerlässlich“, so der zuständige Minister, Poli Suárez, auf einer Pressekonferenz. Zudem müsse jede Fakultät dieser Nutzung grundlegend erst zustimmen und mit dem Schulrat vereinbart werden. Die betrifft außer Universitäten eben alle öffentlichen Bildungseinrichtungen der Kanarischen Inseln, darunter Grundschule, Sekundarschulen, ESO und berufliche Bildungseinrichtungen.

Im Zusammenhang mit privaten Schulen und durch die Regierung der Kanaren geförderten Schulen gab der Minister an, dass diese „unter Berücksichtigung der spezifischen Gesetzgebung, die diese Schulen reguliert“, selbst entscheiden können, inwieweit diese sich dem Gesetz anpassen.

Für die öffentlichen Schulen gilt, dass dieses Verbot während der gesamten Schulzeit, also auch inklusive der Pausen und Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes, gilt.

Darum gibt es das Verbot

„Es ist eine Entscheidung, die wir im Konsens getroffen haben, nachdem wir die Meinungen aller Beteiligten eingeholt und die Gefühle der Bildungsgemeinschaft der Kanarischen Inseln gespürt hatten, die eine Regulierung und einheitliche Richtlinie für die Verwendung dieser Geräte in allen Zentren gefordert hat“, sagte Poli Suárez auf der Pressekonferenz.

Mit diesem Verbot will man die Lernfähigkeit der Schüler verbessern, da man jede mögliche Ablenkung damit verhindern möchte. Im Rahmen dieser Anpassung will das Ministerium aber auch Förderungen für den verantwortungsvollen Umgang mit dem Internet, mobilen Geräten und den sozialen Netzwerken aufsetzen.

Sollten sich Schüler nicht an diese Regeln halten, kann im schlimmsten Fall das Gerät von Lehrpersonal eingezogen werden und bis zum Ende des Schultages aufbewahrt werden. Wenn der Schüler noch minderjährig ist, wird es nicht an den Schüler übergeben, sondern an die erziehungsberechtigte Person.

Gültig ist das Verbot erst dann, wenn es offiziell im BOC der Kanaren veröffentlicht wurde. – TF

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