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Tourismusgesetz vorgelegt: Private Vermietung nur noch mit Ausnahmen der Gemeinden und Lizenzen!

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Kanarische Inseln – Gestern wurde im Parlament der Kanarischen Inseln vom Tourismusminister Isaac Castellano das neue Tourismusgesetz präsentiert. Gleich vorweg, es ist noch nicht gültig, denn es gelten, wie bei jedem Gesetz Fristen für Einsprüche. Der Minister rechnet damit, das in vier bis sechs Monaten das vollumfängliche Gesetz in Kraft treten wird. Also zur Wintersaison. Das Grundlegend neue ist, dass Ferienwohnungen in Zukunft in touristischen Gebieten (Laut Stadtplanung) nicht von privat vermietet werden dürfen, allerdings können Gemeinden hier Ausnahmeregeln einführen. Sollte dies nicht passieren gilt das kanarische Tourismusgesetz. Damit ist der Anspruch der Gleichheit erfüllt. Touristische Vermietung in ländlichen Gegeneden sollen grundsätzlich erlaubt sein.

Das neue Gesetz soll, das älter vom Mai 2015 ersetzten. Das Alte Gesetz verursachte einige Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsurteile. Damit soll es „kein rechtliches Vakuum geben“, so der Minister.

Die Bitte der Inseln und Gemeinden, eine flexible Gestaltung in das Gesetz einzubauen wurde damit vollumfänglich umgesetzt, damit werden auch die Verbände einverstanden sein. Für die Grünen Inseln (La Palma, El Hierro und La Gomera) gilt ein uneingeschränktes Vermietungsrecht, denn hier lebt der Tourismus schon immer von Ferienwohnungen und Häusern.

Grundsätzlich gilt in der Zukunft, dass eine private Vermietung nur mit einer Lizenz möglich sein wird. Sollte man die Lizenz nicht bekommen oder beantragen, ist die Vermietung in jedem Fall untersagt und man muss mit scheren Strafen rechnen. Diese Lizenz muss auch in den Portalen wie z.B. BestFewo oder AirBnB ausgewiesen werden, sonst droht den Portalen ebenfalls eine entsprechende Strafe, zudem sind die Portale zur Anzeige verpflichtet, wenn sich ein Besitzer anmelden will, der keine Lizenz nachweisen kann. Im Allgemeinen sind touristische Standard zu erfüllen, dazu zählt auch eine 24-Stunden Kontaktmöglichkeit zum Vermieter.

Derzeit gibt es laut Minister rund 31.000 Ferienwohnungen auf den Kanarischen Inseln, etwa 6.000 davon heben derzeit eine Lizenz. Bedeutet also, dass hier 25.000 Ferienunterkünfte zur Disposition stehen.

Wichtig war es dem Minister auch zu erwähnen, dass mit dem neuen Gesetz die soziale Verträglichkeit gefördert werden soll, um den Menschen auf den Kanaren einen erschwinglichen Wohnraum zu bieten.

Besonders wichtig für alle Ferienhausbesitzer:
Erst, wenn die Ausnahmeregeln für die Gemeinden erstellt wurden, können evtl. Anträge (kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein) gestellt werden, so lange gilt ein VERMIETUNGSVERBOT und man würde sich strafbar machen, was einer Lizenz sicherlich im Wege stehen würde. Ein wichtiger Aspekt ist auch die Menge der Ferienwohnungen, wenn ein Eigentümer mehr als 2 Wohnungen besitzt, dann ist er gesetzlich künftig dazu verpflichtet eine touristische Firma zu gründen, hinzukommt die Verpflichtung Angestellte in der Firma zu beschäftigen und den Tarifverträgen zu entsprechen.

Wenn das Gesetz in Kraft tritt, gibt es eine sechsmonatige Übergangsfrist für bestehende und registrierte Häuser, die Registrierung zu erneuern und nach dem neuen Gesetz eintragen zu lassen.

Es wird sich also in den kommenden Monaten genau zeigen, wie welche Gemeinde die Gesetze und Ausnahmen umsetzten wird. Die Grundregeln stehen nun jedenfalls nahezu fest, daran muss sich jeder halten. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Private Ferienvermietung: Gesetz soll bald fertig sein, Morales fordert Einschränkungen, Verband lehnt Verantwortung ab, vom 09.05.2018
Neues Tourismusgesetz: Grundsätzlich soll wohl ein Verbot von privater Vermietung enthalten sein, ABER… , vom 22.02.2018

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