Kanarische Inseln – Der oberste spanische Gerichtshof hat einen weiteren Paragrafen des Tourismusgesetzes der Kanarischen Inseln für nichtig erklärt. Nur wenige Wochen nachdem bereits ein Kernpunkt des Gesetzes für ungültig erklärt wurde, hat das Gericht nun entschieden, dass eine Vermietung an Touristen in Wohnungen, also Vermietung eines Zimmers, durchaus möglich sei. Dies ist laut Gesetz der Kanaren eigentlich untersagt, eine Vermischung würde das Zusammenleben der Touristen und Residenten stören, da die Tagesabläufe beider Personengruppen zu unterschiedlich sei.
Hier sieht das oberste Gericht wiedermal den Gleichheitssatz verletzt, denn für ganze Häuser gelte dies nicht, wenn ein Haus in einem Residenten-Viertel steht, kann es komplett an Touristen oder auch nur zimmerweise vermietet werden und dies könne doch auch die Residenten stören. Bei einer Wohnung hingegen sei dies nicht möglich, genau das kippte das Gericht nun.
Die Argumente zu den Urbanisierungsplänen der Kanaren wurden vom obersten Gericht komplett abgelehnt, denn diese Pläne beinhalten keinerlei Bestimmungen zum Verbot touristischer Aktivitäten. Damit ist das sogenannte „Bed & Breakfast“ auf den Kanaren eigentlich gesetzlich vollkommen in Ordnung.
Die Regierung der Kanaren wird sich unheimlich schwertun ein neues Tourismusgesetz auf den Weg zu bringen, wenn immer wieder alles vom obersten Gericht auseinandergenommen wird. – TF
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