Kanarische Inseln – Der oberste Gerichtshof von Spanien hat der Regierung von den Kanaren mal wieder einen Dämpfer beim Tourismusgesetz gegeben. Er entschied, dass die touristische Vermietung in den touristischen Zonen von privat nicht verboten werden könne, da dies eine Einschränkung der Geschäftsfreiheit bedeuten würde und die lediglich „das Angebot traditioneller Beherbergungsbetriebe begünstigen würde“. Damit wurde das Urteil des obersten Gerichts der Kanaren aus dem Mai 2017 bestätigt.
Allerdings bedeutet dies nicht, dass jeder ohne Lizenz einfach an Touristen vermieten darf. Hier muss nun nachgebessert werden.
Im Verfahren wurde klar, dass die Entscheidung der Regierung der Kanaren „rein auf wirtschaftlichen Gründen beruhte, Ferienhäuser als Konkurrenten für übrige Beherbergungsbetriebe aus den gebieten zu vertreiben“, so das Gericht. Hier liegen keine zwingenden Gründe für „allgemeines Interesse vor“ so das Gericht, die Regierung argumentierte immer wieder damit. Dies wäre jedoch erforderlich um nach spanischem Recht etwas derart einzuschränken.
Auch ein später eingebrachtes Argument zum Thema Umwelt- und Stadtplanung wurde vom Gericht abgewiesen. Die Begründungen seien ebenfalls „unzureichend und nicht überzeugend“.
Der Verein der privaten Ferienvermieter nahm das Urteil mit Freude auf, weist aber auch darauf hin, dass „eine Schlacht gewonnen wurde, nicht jedoch der Krieg, da alle Beschränkungen, die auf städtischer Ebene auferlegt werden weiterhin die Rechte der Bürger verletzt und Entscheidungen dazu noch ausstehen“.
Letztendlich stehen wir damit auf den Kanaren wieder fast am Anfang, ein neues wirklich bindendes Tourismusgesetz ist damit immer noch nicht wirklich in Kraft. Die Regierung der Kanaren muss also von Vorne beginnen, mal sehen, ob eine mögliche neue Regierung ab Mai 2019 in der Lage ist diese Probleme besser zu lösen. Eine Befürchtung könnte sein, dass die allgemeinen Grundregeln zu verschärft werden, dass es für private Vermieter relativ unrentabel sein könnte zu vermieten. – TF
Weitere Artikel zum Thema:
Las Palmas legt regionale Regeln für Ferienvermietung vor – 90% der Unterkünfte gefährdet!, vom 28.10.2018
Ferienvermietung: AirBnB &Co MÜSSEN alle Daten an das Finanzamt übermitteln, inkl. Vermieter & Geldfluss, vom 15.07.2018
Die 7 wichtigsten kanarischen Tourismusgemeinden einig: Tourismusgesetz muss überarbeitet werden, vom 24.06.2018
Gran Canaria wird ggf. Änderung am Tourismusgesetz beantragen – Kontroverse Entscheidung im Rat, vom 06.06.2018
Tourismusgesetz: Minister verteidigt Entwurf als flexibel wie von allen gefordert, vom 29.05.2018
Neues Tourismusgesetz: Wiederstand auf Gran Canaria, jeder will Nachbesserungen, vom 23.05.2018
Tourismusgesetz vorgelegt: Private Vermietung nur noch mit Ausnahmen der Gemeinden und Lizenzen!, vom 22.05.2018