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Neue Corona-Vorschriften für private Ferienhaus-Vermieter auf den Kanaren

Coronamaßnahmen nun auch für private Fereinvermieter, Registrierung aller Gäste und mehr!

Kanarische Inseln – Das Tourismusministerium der Kanarischen Inseln hat einen neuen Leitfaden für die Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern herausgegeben. Vermieter müssen ein Register über jeden Urlauber führen und dieses an die Polizei übermitteln, eine Vorgabe, die es bisher nur in Ferienanlagen und Hotels gab. Damit sollen mögliche Infektionsketten mit dem Coronavirus nachverfolgbar gemacht werden. Die Gästeliste muss vom Vermieter für mindestens 30 Tage nach Abreise der Gäste aufbewahrt werden.

Das Grundziel dieser Maßnahme ist es, die Sicherheit der Urlauber und der Arbeitnehmer sowie der möglichen Anwohner zu gewährleisten. Der Vermieter muss anhand des Ausweises die Identität überprüfen. Die Daten werden in die Liste eingetragen und gespeichert.

Neben der Registrierung müssen die Vermieter dem Kunden auch mindestens eine Maske und hydroalkoholisches Gel oder Handschuhe zur Verfügung stellen. Sollte es sich um eine Ferienwohnung handeln und in dem Gebäude auch Bereiche vorhanden sein in denen Anwohnern und Urlauber zusammentreffen können sind die Schutzgegenstände vor dem Betreten der Wohnung an den Urlauber zu übergeben.

Im Wohnraum muss der Vermieter ein Informationsschreiben in mindestens einer Fremdsprache bereitstellen, welches die Regelungen und Maßnahmen erläutert, die derzeit gelten. Es muss auch darauf hingewiesen werden, welche Maßnahmen ergriffen werden, sollte eine mögliche Ansteckung vorliegen.

Alle anderen Regeln aus Hotels bezüglich Stoffen etc. müssen in Ferienwohnungen und Ferienhäusern ebenfalls eingehalten werden. Also beispielsweise müssen separate Decken im Kleiderschrank in Folie eingepackt sein oder diese sollten entfernt werden. Entsprechende Desinfektionen müssen nach der Abreise der Gäste ebenfalls durchgeführt werden.

Sollten Sie selbst Vermieter sein ist es angeraten mit der Gestoria genau abzusprechen an welche Maßnahmen und Protokolle man nun gebunden ist. – TF

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