Update vom 9. Oktober 2020 – 18:27 Uhr:
Heute hat die Regierung der Kanarischen Inseln das Gesetz zur „neuen Normalität“ nochmals nachjustiert. Es wurden die epidemiologische Kriterien angepasst, um die restriktiveren Maßnahmen festzulegen (statt 100 pro 100.000 jetzt 50 pro 100.000). Zudem gibt ab heute die Verpflichtung Gesundheitszentren und Krankenhäuser nur noch mit chirurgischen Masken zu besuchen, andere Masken sind untersagt. Das Rauchverbot wurde verstärkt. Es ist nun im Gesetz so formuliert, dass man auf Straßen und im Freien nicht mehr rauchen darf, sofern man nicht zu 100 % garantieren kann, das ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden kann. Letztendlich bedeutet dies, wenn man läuft oder geht sollte man das Rauchen besser lassen, denn um jede Ecke könnte theoretisch jemand stehen und die 2 Meter sind so nicht einzuhalten. Canarias7 formuliert es gar so, das das Rauchen gänzlich untersagt sei. Hier das aktuelle BOC dazu. – TF
Update vom 29. August 2020 – 18:14 Uhr:
Durch einen Fehler im heutigen BOC wurde dies nochmals korrigiert. Der Fehler betrifft die allgemeine Maskenpflicht an Schulen, denn diese gilt dort nun ebenfalls immer! Die Korrektur finden Sie hier im BOC veröffentlicht.
Update vom 29. August 2020 – 11:08 Uhr:
Wie angekündigt wurde heute das BOC für die neuen und härteren Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus veröffentlicht. Letztendlich wurde alles so übernommen, wie Torres es berichtet hatte (hier nachlesen). Die neuen Regeln gelten für alle Inseln die einen Wert von 100 Infektionen pro 100.000 Einwohner, in den letzten sieben Tagen erreicht haben. Unten haben wir einen entsprechenden Abschnitt für diese gesonderten Regeln eingefügt. Zudem gibt es kleine Anpassungen an den allgemeinen Regeln, die für alle Inseln gleich gelten. Das vollständige BOC finden Sie hier.
Update vom 21. August 2020 – 09:12 Uhr:
Wie bereits gestern von uns berichtet gibt es bereits die sechste Änderung im Gesetz zur „neuen Normalität“ auf den Kanarischen Inseln. Heute wurde das entsprechende BOC veröffentlicht und wer es in Spanisch alles nachlesen will, der findet es hier. Die Einschränkungen betreffen die Gastronomie, das Nachtleben, Events und Alter- sowie Pflegeheime. Wir haben die Liste unten entsprechend aktualisiert.
Update vom 14. August 2020 – 10:45 Uhr:
Wie bereits von uns gestern berichtet wurde, wurden die Coronamaßnahmen auf den Kanarischen Inseln verschärft. Es gilt eine allgemeine Maskenpflicht, ein Rauchverbot, Nachtclubs und Bars werden wieder geschlossen zudem wurde die maximale Personenzahl für Zusammenkünfte auf 10 reduziert. Unten haben wir alles angepasst. Das aktuelle BOC dazu finden Sie hier.
Update vom 03. August 2020 – 22:00 Uhr:
Die Regelungen im Gesetz zur „neuen Normalität“ wurden nochmals angepasst. So wurde die Maskenpflicht verschärft und es gibt auch ein paar weitere Anpassungen für Ausflüge und Limits für Restaurants. Die Maskenpflicht gilt nun in ALLEN geschlossenen Räumen, egal ob der Mindestabstand eingehalten werden kann oder nicht. Im Freien kann die Maske bei Einhaltung des Abstandes von 1,5 Metern abgenommen werden. In Schulen (außer Universitäten) entfällt die Maskenpflicht, sofern der Mindestabstand eingehalten werden kann. Neu ist auch, dass die korrekte Verwendung der Maske nun gesetzlich verankert ist. Die Maske muss IMMER über Mund UND Nase getragen werden.
Bei Ausflügen gilt nun ein neues Limit von 55 Personen anstelle 25, da Busse in dieser Größe zum Standard gehören. In Restaurants, Bars etc. dürfen Gruppen nicht mehr größer als 10 Personen sein. Trinkgelage (Botellones) sind untersagt. Die Regierung wies darauf hin, dass dies bereits seit 1998 verboten ist (Gesetz 9/1998 vom 22. Juli), hier wird nun härter durchgegriffen. So zumindest die Ankündigung.
Für private Familientreffen kann die Regierung keinen gesetzlichen Rahmen schaffen, da dies nur mit einem „Estado de Alarma“ möglich ist. Allerdings gibt es die dringende Empfehlung bei diesen Treffen immer eine Maske zu tragen, zumindest dann, wenn Personen aus verschiedenen Haushalten an dem Treffen teilnehmen.
Bevor man sich in sozialen Medien über die Nichteinhaltung der Maßnahmen beschwert, rät die Regierung dazu, lieber gleich die Polizei anzurufen. Diese wird das vor Ort dann bewerten und ggf. handeln.
Update vom 10. Juli 2020 – 08:56 Uhr:
Das Gesetz für die „neue Normalität“ auf den Kanaren wurde erneut angepasst. Diesmal betrifft es den Bereich der Veranstaltungen und den Bereich für Freizeit. So wurde das Personenlimit bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen angehoben. Es dürfen ab sofort 500 Teilnehmer an der Veranstaltung teilnehmen. Bei Veranstaltungen an der frischen Luft wurde das Limit auf 1.300 Personen angehoben. Natürlich gilt weiterhin der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern und die Verwendung einer Maske.
Im Freizeitbereich wurde verboten, in Shishabars die Shishas unter den Gästen weiterzugeben. Dieses Verbot gilt allerdings für alle Inhalationsgeräte, sprich auch Pfeifen etc. Die Gastronomen müssen zudem sicherstellen, das nach dem individuellen gebrauch der Produkte diese mit den höchsten Sicherheitsmaßnahmen desinfiziert werden. Das passende BOC dazu finden Sie hier.
Eine allgemeine Maskenpflicht wie auf den Balearen und Katalonien wird weiter ausgeschlossen. Die Zahlen sind zu positiv und die Menschen auf den Inseln verhalten sich entsprechend der Regeln besonders vorbildlich.
Update vom 04. Juli 2020 – 17:33 Uhr:
Die angekündigten zusätzlichen Lockerungen der „neuen Normalität“ auf den Kanarischen Inseln sind ab heute in Kraft, denn die Regierung hat das entsprechende BOC veröffentlicht. Laut dem neusten BOC wird der letzte Punkt bei Hotels und Unterkünften gestrichen, dieser besagte, dass Zimmer nur von Menschen genutzt werden dürfen die eine gemeinsame Wohnadresse besitzen.
Eine weitere Änderung gibt es für das Nachtleben. Bisher war dies nur „Open-Air“, also auf Terrassen erlaubt. Nun darf auch innerhalb der Lokale das Geschäft stattfinden. Allerdings ohne Tanzfläche. Nur im Sitzen oder Stehen und mit Reservierung. Dia Kapazitätsgrenze in den Lokalen beträgt 70 % und auf den Terrassen wurde diese auf 100 % angehoben. Natürlich immer mit dem vorgegebenen Sicherheitsabstand. Die maximale Gruppengröße für Clubs wurde auf 8 Personen festgesetzt. Eine ausreichende Belüftung der geschlossenen Räume muss sichergestellt werden.
Update vom 20.06.2020 – 10:10 Uhr
Das BOC wurde heute veröffentlicht, daraus ergeben sich noch ein paar wenige Ergänzungen unserer untenstehenden Auflistung. Diese haben wir entsprechend angepasst. Wer das komplette BOC lesen will, der findet es hier. Die Anpassungen betreffen speziell Restaurants und touristische Unterkünfte!
Das erste Gesetz zur „neuen Normalität“
Kanarische Inseln – Heute stellte Ángel Víctor Torres das kanarische Gesetz zur „neuen Normalität“ vor. Es löst die Phasen-Gesetzte ab, sobald der Alarmzustand am kommenden Sonntag beendet wird. Es ist bindend für Residenten ebenso wie für Touristen, die auf den Kanarischen Inseln den Urlaub verbringen. Die Veröffentlichung im BOC der Kanaren wird wohl am morgigen Samstag stattfinden. Das Gesetz beinhaltet Regelungen für fast alles, es verbietet auch weiterhin einiges. Details werden dann im BOC stehen, welches wird dann hier verlinken werden.
Das Gesetz soll zur „Vorsicht und Prävention“ für jeden auf den Inseln gelten, um eine Ansteckungsgefahr mit COVID-19 zu minimieren. Die erklärte Torres auf der Pressekonferenz. Er bestätigte nochmals, dass es keine „Massentests an den Flughäfen der Kanaren“ geben wird. Er appelliert auch an Urlauber solche Tests ggf. im Heimatland zu machen, dies sei die beste Prophylaxe.
Welche Beschränkungen wird es geben?
ACHGUNG UPDATE vom 9. Oktober 2020: Alle hier genanhten Limits bei Personen und Uhrzeiten sind ungültig, sobald eine Insel 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner erreicht! Oder eine Gemeinde auf einer der Inseln den Wert von 100 auf 100.000 Überschreitet. Details weiter Unten!
– SEIT 29. August 2020: Angeordnete Quarantäne ist in jedem Fall einzuhalten und wird bei Zuwiderhandlung betraft. Den Bürgern wird empfohlen, soziale Begegnungen außerhalb der nächsten Freundes-Gruppe zu begrenzen. Es wird empfohlen, dass jede Person ihre soziale Gruppe des stabilen Zusammenlebens definiert und dass soziale Begegnungen innerhalb dieser Gruppe mit maximal 10 Personen stattfinden.
– SEIT 14. August 2020: Allgemeine Maskenpflicht, nicht nur in geschlossenen Räumen, sondern auch im Freien! Ausnahmen: Sitzend am Tisch in der Gastronomie bei Verzehr, ohne Verzehr muss die Maske aufbleiben. Am Strand ist die Maske ebenfalls Pflicht, bis man seinen Platz zum Liegen erreicht hat. Dann darf man die Maske abnehmen und zum Baden im Wasser ist diese natürlich auch nicht verpflichtend. An Pools gelten die gleichen Regeln. SEIT 29. August 2020: Schulen haben ab Sofort auch eine Maskenpflicht, unabhängig von Abstand etc., diese gilt nun auch bei JEDEM Arbeitspolatz! In der freien Natur (außerhalb der Bevölkerungszentren) besteht auch keine Maskenpflicht, solange der Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird. SEIT 9. Oktober 2020: In Gesundheitszentren und Krankenhäusern sind nur noch chirurgische Masken gestattet.
– SEIT 14. August 2020: Die korrekte Verwendung der Maske ist verpflichtend. Bedeutet diese muss IMMER über Nase und Mund getragen werden. Bei privaten Zusammenkünften, ob im Haus oder im Garten wird die Verwendung der Maske dringend empfohlen.
– SEIT 9. Okober 2020: Rauchen, Verwenden von Tabakinhalationsgeräten, Wasserpfeifen, Wasserpfeifen, Shisha oder dergleichen ist auf öffentlichen Straßen und im Freien nicht gestattet, solange die Einhaltung eines Abstands von 2 Metern nicht zu 100 % garantiert werden kann. Kann man als generelles Rauchverbot deuten.
– Veranstaltungen im Freien sind auf 1.000 Personen beschränkt. In geschlossenen Räumen auf 300 Personen. Allerdings können Anträge beim Gesundheitsamt gestellt werden, um auch größere Veranstaltungen zuzulassen. – Update vom 21. August 2020: Veranstaltung müssen Grundsätzlich zuvor von den Gesundheitsbehörden genehmigt werden. Damit dies möglich ist, müssen die Veranstalter einen Plan zur Verhinderung von Ansteckungen mit einreichen.
– Restaurants und touristische Unterkünfte haben kein Belegungslimit, allerdings müssen in den Unterkünften die allgemeinen Regeln von Spanien eingehalten werden, also Abstand halten etc. Man empfiehlt die Verwendung von Teppichboden und anderen Stoffen zu minimieren. Keine Selbstbedienungsutensilien, Buffets sind möglich, allerdings NUR einzelne Portionen. In Unterkünften dürfen nur Menschen im gleichen Zimmer untergebracht werden, die zusammen leben. Bedeutet, Freunde, die nicht die gleiche Wohnadresse haben dürfen sich ein Zimmer NICHT teilen! <- Aufgehoben am 4. Juli 2020 – Maximalgröße von Gästegruppen auf 10 begrenzt! Markierungen sollen signalisieren, dass der Mindestabstand zwischen Tischen eingehalten wird. Maskenpflicht siehe oben. Lediglich zum Essen und Trinken darf die Maske dann abgenommen werden. Betreiber sind verpflichtet die Einhaltung des Gesetzes zu überwachen. – Verwendeung von Tabakinhalationsgeräten ist Einrichtungen untersagt, sofern die Regelung nicht eingehalten werden kann. – UPDATE 21. August 2020: Gastronomiebetriebe müssen um 1 Uhr in der Nacht schließen, die letzten neuen Kunden dürfen um Mitternacht angenommen werden.
– Gruppenausflüge sind nur bis zu einem Maximum von 25 Personen erlaubt! <- Update: Angehoben auf nun 55 Personen, da viele Busse diese Kapazität besitzen.
– Kirchen und Geschäfte haben ein maximales Limit von 75 %. Diese Regelung gilt nicht für Supermärkte und andere Lebensmittelgeschäfte sowie für Frisöre und Tabakläden.
– Für Kirchen gilt zudem die maximale Belegung von 300 500 Personen. Diese gilt auch für Sportevents in geschlossenen Räumen. Diese können, wie andere Events auf 1.000 1.300 Personen ausgeweitet werden, wenn diese im Freien stattfinden (maximal 75 %). <- Update vom 10. Juli 2020
– Partyveranstaltungen und Festivals sind untersagt. Dies kann aber neu bewertet werden und der Epidemie angepasst werden.
– Hochzeiten werden auf 250 Personen im Freien und 150 Personen in geschlossenen Räumen limitiert.
– Kultur: Museen Theater und Kinos haben kein Limit, allerdings die Abstandsregeln von 1,5 Meter einzuhalten.
– Für Strände gilt, dass die Regierung eine Kapazitätsgrenze befürwortet, die genauen regeln obliegen jedoch den Gemeinden selbst. Für San Bartolomé de Tirajana (Maspalomas & Playa del Inglés) wurden schon Schilder aufgestellt, siehe Bild!
– Spielplätze können wieder geöffnet werden, aber auch hier obliegt es der Gemeinde dies genau zu regeln. Maximal werden 200 Personen, inklusive der Eltern, auf den Spielplätzen zugelassen.
– Update vom 21. August 2020: Das Nachtleben wurde wieder geschlossen. Der „Subsektor Open-Air“ darf die Terrassen mit 75 % und Einhaltung des Sicherheitsabstandes von 1,5 Metern öffnen. Tanzflächen sind weiterhin untersagt. Alle Genehimgungen vom 4. Juli wurden am 14. August 2020 aufgehoben!
Regeln für Inseln mit mehr als 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner
– Veranstaltungen ab 10 Personen werden nicht genehmigt
– Restaurants müssen um Mitternacht schließen und dürfen keine neuen Kunden mehr ab 23 Uhr annehmen
– Tagesstätten werden geschlossen
– Alle diese Maßnahmen sind für 15 Tage nach dem Eintreten der 50 Infektionen in Kraft.
War sonst noch was?
Ja, die Regeln für den Schulbetrieb ab dem kommenden Schuljahr werden nun noch ausgearbeitet. Denn es wird auch dafür entsprechende Protokolle geben. Die allgemeinen Regeln zum Abstand von 1,5 Meter und die Maskenpflicht aus dem „neue Normalität“ Gesetz von Spanien gelten natürlich auch für die Kanarischen Inseln.
Wir werden morgen im BOC sehen, ob es noch etwas mehr Details gibt, wenn ja, dann updaten wir diesen Artikel umgehend für Sie! – TF
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