Spanien – Das spanische Verfassungsgericht hat das kanarische Dekret, welches die Einreise mit Antigen-Tests erlaubt heute ausgesetzt. Dies resultiert aus einem Antrag der spanischen Zentralregierung bezüglich eines Machtkonfliktes zwischen den beiden Regierungen. Diesem Antrag gab das Verfassungsgericht statt und hob damit gleichzeitig das Dekret auf bzw. setzte es aus.
Das Verfassungsgericht hat den Zuständigkeits-Konflikt aufgrund mehrere Paragrafen im Dekret der Kanarischen Inseln festgestellt, heißt es in der Begründung. Im Konkreten geht es um die Paragrafen 2, 3, 4, 8.4 des Dekretes vom 9. Dezember 2020. Auch der Anhang des Dekretes sei so nicht in Ordnung.
Daher setzte das Gericht die zugelassenen Antigen-Tests aus und setzte das spanische Dekret für die Einreisebestimmungen auch für die Kanarischen Inseln wieder in Kraft. Man forderte die Kanarischen Inseln zudem dazu auf, entsprechende Unterlagen zur Gesetzgebung einzureichen. Nur so könne die Beschwerde der Kanaren ggf. Angemessen betrachtet werden. Das Verfassungsgericht wies auch das oberste Gericht der Kanaren an, dieses Urteil zu berücksichtigen, sollte eine Beschwerde beim Gericht auf den Kanaren eingereicht werden. Bis ein endgültiges Urteil gefällt wurde, müssen alle Prozesse diesbezüglich abgesetzt werden.
Darüber hinaus erklärte das Verfassungsgericht, dass alle Gesetze und Dekrete von Spanien bezüglich der Hygienekontrollen und Maßnahmen Vorrang haben, solange der Alarmzustand anhält.
Wie dies nun weitergehen wird, ist unklar. Da das kanarische Dekret nur eine Gültigkeit bis zum 10, Januar hatte, mit Verlängerungsoption, könnte es sein, dass alles so bleibt, wie Spanien es vorschreibt, also mit PCR-Test. – TF
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