San Bartolomé de Tirajana – Das Rathaus der touristischen Gemeinde im Süden von Gran Canaria bereitet das Verfahren, bezüglich der Konzessionierung des Siam Park Gran Canaria, für den Einspruch beim obersten Gerichtshof der Kanarischen Inseln vor. Es geht um den Modernisierungsplan der Gemeinde, der eigentlich auch die Konzessionierung für den Wasserpark enthält. Das Gericht kippte die Konzessionierung, weil angeblich eine Studie zur Wasserbeschaffung fehlte bzw. der enthaltene Bericht nicht den notwendigen Anforderungen entsprechen würde. Angeblich würde der Bericht nichts über die Verfügbarkeit von Wasserressourcen in dem Gebiet beinhalten.
Die Gemeinde wird nun die Berufung einreichen, weil die Interpretation des Gerichtes „falsch ist“. Man besteht darauf, dass der fragliche Bericht auf die vorherige Verwaltungskonzession gestützt ist. Die vom Wasseramt der Kanarischen Inseln gegeben wurde. Damit wären „alle Anforderungen, einschließlich der ausreichend verfügbaren Wassermengen enthalten“. Somit war die Konzessionierung rechtmäßig, argumentiert die Gemeinde.
Anwälte der Gemeinde sehen auch ein Argumentationsfehler des Gerichts. Denn dies bezog sich darauf, dass die Wasserstudie nach Konzessionierung in die Akte gefügt wurde. Man hätte es nicht davon abhängig gemacht, ob eine Konzessionierung erfolge oder nicht. Das Gutachten wurde vor der Konzessionierung erstellt, so wie es das Gesetz verlangt. „Vor der Genehmigung wurde die Verwaltungskonzession für den Bau des Wasserparks erteilt, bei der alle Anforderungen, einschließlich die an die Wasserressourcen, zur Genehmigung berücksichtigt wurden“. Zudem wies man darauf hin, dass der Modernisierungsplan der Gemeinde die ausreichende Menge an Wasser bereits nachgewiesen hat und draus leiteten sich die Genehmigungen ab.
Man führte dies auch noch weiter aus, indem man erklärte, wie sich die Wasserversorgung der Gemeinde mit den Entsalzungsanlagen verhält. Im Modernisierungsplan sei grundlegend von „Versorgungsnetz“ die Rede, damit bezieht man sich immer auf die Wasserversorgung.
Schon vor Beginn gab es diese Pläne
Laut Anwälten der Gemeinde gab es auch schon vor dem Beginn des Verwaltungsprozesses entsprechende Gutachten zu dem Bau eines Wasserparks. Als man darüber nachdachte einen Wasserpark in Playa del Inglés zu errichten, gab es zunächst eine Vorkonsultation, die auch die „Existenz von Wasserressourcen beinhaltet“, es wurde auch klargestellt, dass „dies obligatorisch ist und dies entsprechend den Akten beigefügt“.
Der Gemeinderat für Stadtplanung, Alejandro Marchial vertraut darauf, dass die Berufung zugelassen wird und das die vorgebrachten Argumente der Anwälte entsprechend der „Ansprüche“ bestätigt werden. Er gab auch an, dass man mit der Loro Parque SA daran arbeitet, die Anforderungen des spanischen Finanzministeriums zu lösen. Das Projekt ist also weiterhin „in Arbeit“. – TF
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