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Gesetz für Hilfen von Unternehmen & Selbstständigen (1,144 Milliarden €) verabschiedet

Kanarische Inseln – In einer außerordentlichen Sitzung des Ministerrates der Kanarischen Inseln wurde heute das Gesetzesdekret für die 1,144 Milliarden Euro staatlicher Hilfen, die von der Zentralregierung an die Kanaren überwiesen wurden, verabschiedet. Anschließend stellten Inselpräsident Torres, Finanzminister Rodriguez und Wirtschaftsministerin Máñez die wichtigsten Eckpunkte auf einer Pressekonferenz vor.

Die Finanzhilfe ist für Unternehmen und Selbstständige vorgesehen, die im Jahr 2020 mindestens einen Umsatzrückgang von 30 % erlitten haben.

Dabei gibt es gravierende Unterschiede bei der Höhe der staatlichen Hilfen:
Einzelselbständige ohne Angestellte können bis zu 3.000 Euro erhalten, hat man 1 bis 10 Angestellte steigt die Beihilfe auf bis zu 500.000 Euro. Von 11 bis 49 Angestellten wird es Beihilfen von bis zu 1,8 Millionen Euro geben, größere Unternehmen mit mindestens 50 Angestellten können Beihilfen von bis zu 5 Millionen Euro bekommen.

Ab dem 15. Juni 2021 können diese Hilfsgelder beantragt werden. Spätestens bis zum 28. Juli 2021 muss der Antrag eingegangen sein. Es gibt noch eine weitere Grundbedingung für die Beihilfen, die Unternehmen dürfen im Jahr 2019 keinen Verlust erlitten haben, es sei denn man kann außerordentliche Ereignisse nachweisen. Für den Tourismussektor ist die Pleite von Thomas Cook eines dieser außerordentlichen Ereignisse. Die Pleite hatte massive Probleme verursacht und es gab einige Betriebe die schon damals Hilfsgelder erhalten hatten und daher eine negative Bilanz ausgewiesen hatten. In der Landwirtschaft könnte der Befall von einem Schädling im Jahr 2019 auch einer dieser Gründe sein, warum man eine negative Bilanz ausweisen musste. Auch diese Betriebe sind berechtigt die Hilfen zu beantragen.

Das genaue Verfahren ist für Betriebe und Selbstständige, die weniger als 100.000 Euro beantragen wollen/können sehr vereinfacht. Man muss lediglich eine Verantwortungserklärung abgeben. Unternehmen müssen zusätzlich ein vereinfachtes Kontoverfahren angeben. Unternehmen die mehr als 100.000 Euro beantragen wollen, müssen zudem einen Prüfungsbericht vorlegen. Die Auszahlung soll ebenfalls schnell erfolgen, sobald der Antrag genehmigt wurde.

Die ganz genauen Regeln können dann morgen im BOC nachgelesen werden, so wurde es angekündigt.

Kanaren deutlich im Vorteil

Die Kanarischen Inseln profitieren von diesen staatlichen Hilfen am stärksten. Beispielsweise können auf dem Festland Betriebe maximal 200.000 Euro bekommen und auf den Balearen sind es maximal 500.000 Euro, aufgrund der steuerlichen Sonderstellung haben die Kanaren hier mehr Möglichkeiten.

Torres betonte, dass die Schätzungen des Finanzamtes besagen, dass auf den Inseln etwa 58.000 Betriebe, Kleinunternehmen und Selbstständige von diesen Hilfen profitieren werden. Dies würde „indirekt auch zehntausenden von Arbeitnehmern zugutekommen“. Denn Unternehmen müssen bis Juni 2022 den laufenden Betrieb garantieren, um die Hilfen überhaupt zu erhalten. SL’s dürfen zudem keine Dividenden ausschütten oder Managergehälter im Jahr 2021 und im Jahr 2022 anheben.

Die Aufteilung der 1,144 Milliarden Euro wird dabei besonders für Kleinunternehmen und Selbstständige bevorteilt sein. Es wird drei Linien geben. 720 Millionen Euro stehen Betrieben bis 10 Mitarbeitern (650 MIO €) und Selbstständigen (70 MIO €) zur Verfügung. Für Firmen mit 11 bis 49 Mitarbeiter stehen 212 MIO € bereit und für Betriebe mit 5ß+ Mitarbeitern nochmals 212 MIO €.

Mit der Hilfe der Handelskammern soll das Verfahren so schnell wie möglich abgearbeitet werden. – TF

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