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Kanaren werden ALLE Coronamaßnahmen nach Ende des Alarmstatus beibehalten – Gerichte sollen entscheiden!

Update vom 7. Mai 2021:
Das BOC wurde veröffentlicht und kann hier eingesehen werden.

Ursprünglicher Artikel:
Kanarische Inseln – Heute fand der ersehnte Ministerrat statt. Neben der Aktualisierung der Corona-Ampel (siehe hier) wurde auch festgelegt, wie die Kanarischen Inseln sich nach dem Ende des Alarmstatus von Spanien verhalten werden. Nach dem Ministerrat hat sich Inselpräsident Angel Victor Torres zur Pressekonferenz begeben und erklärt, dass ALLE Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie auf den Kanarischen Inseln nach dem Ende des Alarmstatus von Spanien beibehalten werden.

Torres erklärte, dass man einen entsprechenden Eilantrag beim obersten Gerichtshof der Kanaren gestellt hat, um die Billigung dieser Maßnahmen zu erhalten. Er erwartet spätestens in 5 Tagen eine Antwort des Gerichtes.

Für Torres war klar, dass die 4 Ampelstufen mit allen darin enthaltenen Coronamaßnahmen beibehalten werden müssen, um die Ausbreitung des Coronavirus weiterhin zu bekämpfen. Genau sagte er: „Angesichts des Endes des Alarmzustandes haben wir beschlossen, die derzeitigen Maßnahmen beizubehalten. Dies inkludiert auch die obligatorische Kontrolle an Häfen und Flughäfen, die Ausgangssperren, die Begrenzung der Personenzahl sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich, die Kapazitätsgrenzen an Kultstätten und die Möglichkeit Grenzen zu schließen“.

Er begründete dies auch damit: „Wir haben diese Entscheidung getroffen, weil wir den Rückgang der Infektionszahlen fortsetzen wollen“. Er versicherte, dass die gute Entwicklung auf den Kanaren nur mit den aktuellen Coronamaßnahmen beibehalten werden kann. Er erinnerte daran, dass der oberste kanarische Gerichtshof bisher alle Coronamaßnahmen der Regierung gebilligt hatte. Was er unterschlug, ist die Tatsache, dass eben kein Alarmstatus mehr als rechtliche Grundlage existiert. Sollte der Gerichtshof der Kanaren dieses Gesetz kassieren wird die Regierung umgehend das spanische Verfassungsgericht mit der Ratifizierung des Gesetzes beauftragen, so kündigte Torres es an. Er sei aber davon überzeugt, dass dies nicht notwendig sein wird. Das hatte sein Kollege im Baskenland auch gedacht, dessen Versuch alle Coronamaßnahmen gerichtlich durchzusetzen bereits gescheitert ist.

Letztendlich bleiben wir weiterhin im Ungewissen, da wir nun auf die Entscheidung des Gerichtes, oder gar der Gerichte warten müssen, bis dahin bleiben theoretisch die Gesetze, sobald diese veröffentlicht wurden, in Kraft. Die Veröffentlichung soll morgen erfolgen. – TF

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