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Regierung scheint sich auf Klagewelle nach dem Ende des Alarmstatus einzustellen

Spanien – Bald ist es so weit und der Alarmstatus von Spanien endet. Doch was kommt danach? Viel Unsicherheit macht sich in den autonomen Regionen breit, seit Pedro Sánchez das Ende des „Estado de Alarma“ angekündigt hatte. Fallen damit doch auch mögliche Beschränkungen wie Ausgangssperren, maximale Personenzahlen und Grenzschließungen weg. Nun hat sich die Zentralregierung darauf etwas vorbereitet, auf der Ministerratssitzung am heutigen Dienstag hat man im Eilverfahren ein Gesetz erlassen, welches wohl darauf ausgelegt ist, dass man mit vielen Klagen rechnet.

Das neue Gesetz ermächtigt die autonomen Gemeinschaften im Land eine umgehende Berufung vor dem spanischen Obersten Gerichtshof, sollte ein lokaler oberster Gerichtshof eine Coronamaßnahme für ungültig erklären und diese kassieren. Damit werden neue juristische Hürden gebildet, die es den potenziellen Klägern evtl. erschweren soll. Ob dieses Gesetz letztendlich irgendeinen Effekt haben wird, das bleibt abzuwarten. Laut Regierung will man mit diesem Gesetz aber vor allem eines erreichen, dass es keine juristischen Ungleichheiten in den unterschiedlichen Regionen gibt. Dies könnte auch bedeuten, dass bei einem Urteil des obersten spanischen Gerichtshofes dann dieses Urteil für alle lokalen Gerichte gilt und angewendet werden muss. Etwas, dass es den lokalen Regierungen wohl erleichtern wird sich rechtlich zu orientieren.

Das neue Gesetz enthält aber noch mehr
Die sozialen Maßnahmen, einschließlich Mietmoratorien und Aussetzung von Räumungen von bedürftigen Personen wird mit dem Gesetz auch über das Ende des Alarmstaus hinaus verlängert. Weitere Maßnahmen wie die Garantie von Wasser- und Energieversorgung bleiben ebenfalls erhalten.

Diese sozialen Maßnahmen wurden alle um mindestens drei Monate verlängert, also bis zum 9. August 2021.

Eine weitere Maßnahme, die beibehalten wird, ist die Kontrolle von internationalen Passieren, die in Spanien ankommen werden. Sprich, die Corona-Testpflicht oder andere Kontrollmaßnahmen. Hier wird es sicherlich noch Anpassungen geben, wenn das Reisezertifikat der EU fertig ist.

Unter dem Strich wirkt es so, als wolle man die sozialen Aspekte beibehalten geht dafür aber auch das Risiko ein, dass die eine oder andere Coronamaßnahmen kassiert werden könnte. Man scheint hier auf die Gerichte des Landes zu vertrauen. – TF

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