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Uneinigkeit – Mehrere Regionen lehnen Sommer-Pläne ab

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Spanien – Am gestrigen Mittwoch tagte der interterritoriale Gesundheitsrat, es ging um die Lockerungen, die das Gesundheitsministerium für ganz Spanien im Sommer 2021 plante. Die Gemeinschaften Madrid, Andalusien, Murcia, Katalonien und Galizien haben gegen die Vorschläge des Ministeriums gestimmt. Das Baskenland, Castilla y León sowie Melilla enthielten sich bei der Abstimmung.

Das Gesundheitsministerium will trotzdem und ohne einheitliche Abstimmung die neuen regeln einführen. Diese sollen gelten, bis Spanien offiziell eine Impfquote von 70 % erreicht hat. Die Regierung erwartet, dass dies wohl Mitte August geschehen könnte.

Unter den Maßnahmen sind das Verkaufsverbot von Speisen und Getränken auf den Terrassen ab Mitternacht. Restaurants, Hotels und Terrassenbetriebe müssen, unabhängig der Inzidenz, um 1 Uhr in der Nacht geschlossen sein.

Auch wenn der Gesundheitsrat letztendlich weder die Bevölkerungsdichte noch sonst irgendetwas berücksichtigt, bestand Gesundheitsministerin Darias darauf, dass diese „Maßnahmen eine verbindliche Vereinbarung“ darstellen. Alle von der PSOE geführten autonomen Regionen stimmten dem Vorschlag des Ministeriums zu, so gab es letztendlich eine Mehrheit.

Allerdings vergisst die Gesundheitsministerin einen ganz wichtigen Punkt. Ohne Alarmzustand kann die Zentralregierung den autonomen Gemeinschaften solche Vorgaben gar nicht machen, es sei denn diese setzen diese Maßnahmen freiwillig um. Beschlüsse des Gesundheitsrates können letztendlich nur Empfehlungen sein und keine Verpflichtungen.

Weitere Maßnahmen, die in dem Papier enthalten sind

Die Begrenzung von Personengruppen auf Terrassen soll bei 10 liegen. Im Innenbereiche bei 6. Kellner müssen potenzielle Kunden daran hindern, dass diese sich ab Mitternacht auf die Terrasse setzen. Der Abstand zwischen den Stühlen muss 1,5 Meter betragen ansonsten kann die Terrasse voll genutzt werden.

Nachtbars und Diskotheken können geöffnet werden, allerdings müssten diese um 2 Uhr in der Nacht schließen. In Ausnahmefällen wäre dies bis 3 Uhr möglich. Die Kapazität wird auf 50 % begrenzt und kann um 10 % erhöht werden, wenn ein gutes Lüftungssystem vorhanden ist, welches auch die Luftqualität protokolliert. Tanzen soll weiterhin verboten bleiben, auch das herumlaufen mit einem Glas in der Hand soll unterbunden werden. Der Konsum von Getränke und Speisen darf nur am Tisch und sitzend erfolgen.

Alle Maßnahmen für Nachtclubs basieren auf einem neuen 14-Tage-Inzidenz-Wert. Von 0 bis 25 (Stufe 1), bis 50 (Stufe 2), bis 150 (Stufe 3) und ab 150 (Stufe 4). Wenn eine Region in Stufe 3 oder gar 4 wäre, dann dürfte das Nachtleben nicht arbeiten.

Darias erklärte auf der anschließenden Pressekonferenz nochmals, dass „die koordinierte Aktionsvereinbarung obligatorisch ist. Ich appelliere an die Regionen, die Vereinbarung einzuhalten und mit allen zusammenzuarbeiten um eine Inzidenz von unter 50 zu erreichen“. Sie teilte den „rebellischen“ Regionen auch noch mit, dass diese Vereinbarung eine „Anordnung sein wird, die das gesamte Verfahren einschließlich der Veröffentlichung im BOE umfassen wird“.

Hier droht sicherlich wieder streit, es ist also noch unklar was letztendlich wo gelten wird. Man muss, wie immer, abwarten. – TF

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