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Verband der Selbstständigen legt 10 Punkte-Forderungs-Plan vor

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Spanien – Es ist nun gut ein Jahr her, dass die Corona-Pandemie das Land und die Welt lahmgelegt hat. Bisher hat Spanien sehr wenig an Hilfen für die Selbstständigen im Land bereitgestellt. Der Verband der Selbstständigen (ATA) hat es satt, auf Hilfe zu warten, die bisher nicht eintrifft und viele mussten das Geschäft bereits aufgeben. Weitere 300.000 (so ATA) planen die Geschäftsaufgabe in Kürze. Aus diesem Grund hat der Verband der Regierung ein 10-Punkte-Plan zugesendet, die man für zwingend notwendig erachtet, damit mehr Unternehmen gerettet werden können.

ATA fordert die Regierung auf, noch vor dem 1. April 2021 direkte Hilfen in Höhe von 6 Milliarden Euro für die Selbstständigen bereitzustellen, deren Geschäft um mehr als 50 % eingebrochen ist. Der Präsident von ATA, Lorenzo Amor klagte: „Spanien ist das einzige europäische Land, dass Selbstständigen keine direkte Hilfe gewährt hat, das einzige Land welches in der EU keine Entschädigung für Zwangsschließungen gezahlt hat“. Weder die Kurzarbeit, noch Kredite und Moratorien seien direkte Hilfen oder gar Entschädigungen.

Die Zehn Maßnahmen, die von ATA gefordert werden

1. Cese de Actividad – Diese Art Arbeitslosengeld für Selbstständige, die kaum Einnahmen generieren müsse bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden.

2. ERTE (Kurzarbeit) – Sollte ebenfalls bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden

3. Direkte Hilfe – Eine direkte Finanzhilfe in Höhe von 6 Milliarden Euro für die besonders betroffenen Selbstständigen.

4. ICO-Kredite – Automatische Verlängerung der Fristen zur Zurückzahlung.

5. Umstrukturierung von Schulden und Insolvenz – Sofortige Umsetzung der EU-Richtlinie über vorbeugende Umstrukturierungsmaßnahmen, Schuldenerlass und Insolvenz. Darüber hinaus sollte die Insolvenz dem der Privatinsolvenz angepasst werden.

6. Faule Kredite – Die öffentlichen Kassen sollten umgehen die noch nicht gezahlten Rechnungen an die Selbstständigen begleichen. Auch, wenn dafür Kredite aufgenommen werden müssen. Zudem müssten Sanktionen eingeführt werden, die künftig diese „Kredite“ an öffentliche Verwaltungen verhindern sollen.

7. Steuern – Erleichterungen und Verlängerungen der Zahlungsziele. Zudem sollte das Homeoffice komplett absetzbar sein.

8. Renten – Erleichterung bei Renteneintritt ab 66 Jahren im Jahr 2021 für Selbstständige, die sich im Cese de Actividad befinden.

9. Blockierungen – Beseitigung öffentlicher administrativer Hindernisse, die den Zugang von Selbstständigen und Kleinunternehmen zu Subventionen und Ausschreibungen erschweren.

10. EU-Fonds – Priorisierung der Projekte, deren Ziel und Zweck die Ausbildung und Bereitstellung von Instrumenten für die Digitalisierung und Neuausrichtung sowie der Nachhaltigkeit von Kleinstunternehmen im Land darstellen.

Lassen wir uns mal überraschen, ob die Regierung damit etwas anfangen kann. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Finanzhilfen für Selbstständige können ab dem 10. März beantragt werden!, vom 01.03.2021
Auch Selbstständige sollen bis 31. Mai 2021 weiter Geld vom Staat bekommen, vom 20.01.2021
Offiziell gab es kaum Verluste bei Selbstständigen auf den Kanaren – Inoffiziell schon 10.000 verschwunden, vom 14.02.2021

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