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Weiterer Schritt zur Rentenreform abgeschlossen – Nun ist das Parlament dran

Spanien – Die Regierung von Spanien hat einen weiteren Schritt in der Rentenreform hinter sich gebracht. Damit diese Reform aber auch greift, muss das Parlament noch zustimmen. Genannt wird diese Reform „Gesetzesentwurf zur Gewährleistung der Kaufkraft der Rentner und andere Maßnahmen zur Stärkung der finanziellen und sozialen Tragfähigkeit des öffentlichen Rentensystems“. Im September soll der Entwurf dann zur Abstimmung im Parlament vorliegen. In dem Entwurf sind die Vereinbarungen mit den Gewerkschaften und Sozialverbänden enthalten. Ziel ist es, dass dieses neue Gesetz zum 1. Januar 2022 in Kraft treten kann.

Einer der wichtigsten Punkte ist wohl die jährliche Anpassung der Rente, die nun fest an den IPC, also den Verbraucherpreisindex gekoppelt wird. Jedes Jahr zum 1. Januar sollen die Renten entsprechend der Koppelung steigen. Sofern die Inflation höher ausfällt, als die ohnehin vorgesehene Rentenerhöhung. Sollte der IPC einmal negativ ausfallen, dann wird sich dies nicht negativ auf die Renten ausüben, diese bleiben dann unangetastet. Zudem wird alle fünf Jahre eine Bewertung dieser neuen Rentenanpassung vorgenommen. Dies soll sicherstellen, dass man genau überwachen kann, ob die Kaufkraft der Rentner in Spanien tatsächlich stabil bleibt.

Eine weitere Neuerung ist die angekündigte Rentenkürzung, für den fall, dass man frühzeitig in Rente gehen will. Diese wird nun nicht mehr von der Basisrente berechnet, sondern von der tatsächlichen Rente. Dies betrifft dann insbesondere die Menschen, die eine relativ hohe Rente bekommen würden. Allerdings gibt es hier einen Stufenplan über 10 Jahre, dies soll dann ab 2024 gelten. Den höchsten Abzug müssen Menschen erwarten, die im Alter von 63 Jahren oder früher, mit weniger als 36,5 Beitragsjahren in Rente gehen wollen. Hier verliert man anstelle 16 % dann 21 %.

Vorteile für Rentner

Es gibt aber auch genau das Gegenteil, einen Bonus für diejenigen, die über das gesetzliche Rentenalter hinaus arbeiten und erst später in Rente gehen werden. Diese Menschen können dann entscheiden, ob man für jedes volle Jahr eine Rentenaufstockung von 4 % oder eine Einmalzahlung als Bonus haben möchte. Die Einmalzahlung liegt dann bei mindestens 4.786 Euro aber maximal bei 12.060 Euro.

Zudem dürfen Arbeitgeber Personen nicht mehr frühzeitig in Rente schicken. Dies passierte bisher immer wieder durch die ERE-Programme, wenn große Unternehmen die Zahl der Mitarbeiter drastisch kürzen wollen. Allerdings sind daran nur Arbeitgeber gebunden, die auch an Tarifverträge gebunden sind. Hier soll es zudem Sonderregelungen geben, wenn beispielsweise der Anteil an Frauen im Unternehmen weniger als 20 % beträgt, dann können Frauen weiterhin frühzeitig in Rente geschickt werden.

Mit der Reform hebt die Regierung um Pedro Sánchez das alte Rentengesetz von Mariano Rajoy auf, welches 2013 in Kraft trat und zu dem es keinerlei Einigungen mit den Gewerkschaften und Sozialverbänden gab. Man will mit der Reform mehr Nachhaltigkeit in das Rentensystem bringen. Allerdings muss man wohl mit massivem Gegenwind aus dem Parlament rechnen. Die Oppositionsparteien kritisieren das geplante Gesetz als „unvollständig“ und „unzureichend“. Interessant, wenn man bedenkt, dass gerade die PP damals nicht in der Lage war ein Rentensystem gemeinsam mit den Vertretern der Gewerkschaften und Sozialverbänden zu erreichen. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Erstes Paket für Rentenreform vereinbart – Gewerkschaften zufrieden, vom 29.06.2021
Rentenreform in Spanien wird etwas entschärft, vom 28.05.2021
Rentenreform könnte Rentenkürzungen von bis zu 30% mit sich bringen, vom 17.05.2021

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