Playa del Inglés – Die vierte Kammer des Verwaltungsgerichtes in Las Palmas de Gran Canaria, unter dem Vorsitz derRichterin María del Carmen Monte Blaco, hat am heutigen Freitag die von der Gemeinde San Bartolomé de Tirajana angeordnete Versiegelung der Verkaufsbuden, den sogenannten „Chiringays“, rund ums CC Yumbo aufgehoben.
Der zuständige Gemeinderat, Samuel Henríquez Quintana, erklärte nach diesem Urteil in einem Statement, dass er völlig korrekt gehandelt hätte, da die notwendigen Genehmigungen für diese Buden fehlte. Aber „natürlich werden wir uns der Gerichtsbarkeit beugen, wir müssen dies respektieren“.
Die Geschäftsleute, die diese Buden installiert haben, bestritten jedoch, dass die Genehmigungen fehlten. Man habe rechtzeitig diese beantragt und auch ein Sicherheitskonzept vorgelegt. Zudem gäb es die notwendigen Versicherungen und alle anderen notwendigen Dokumente. Rayco González, einer der beiden Geschäftsleute erklärte noch, dass man alles Online beantragt und eingereicht hatte, zudem wurde dies auch von der Gemeinde so bestätigt.
Das Gericht in Las Palmas gab der Gemeinde jedoch die Mächtigkeit, binnen drei Tagen entsprechende Dokumente einzureichen, um die Entscheidung der Gemeinde zu rechtfertigen. Dann könnte das Gericht dies genauer prüfen und ggf. wieder in Kraft setzten. – TF
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