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Neues Wohnraumgesetz – Einigung! Mieter bekommen deutlich mehr Rechte und Ersparnisse

Mietpreisbremse, Verbot von Makler-Kosten, Zwangsräumungen, vieles ändert sich!

Spanien – Jahre hat es nun gedauert, doch Spanien wird erstmals ein komplett neues Gesetz für Wohnungen erhalten, dafür benötigte die PSOE von Ministerpräsident Pedro Sánchez seine Partner Podemos, EH-Bildu und ERC. Dieses Gesetz wurde von der EU gefordert, um die vierte Tranche der Corona-Hilfsgelder auszuzahlen. Das neue Gesetz soll Mieter deutlich mehr schützen. Auf einer Pressekonferenz sprach der EH-Bildu-Abgeprdnete Oskar Matute genauer über die Einigung.

Das neue Gesetz sei von „enormer gesellschaftlicher und politischer Bedeutung“, sagte er. Die wichtigste Änderung ist wohl die Abschaffung des IPC als Basis für Mietpreissteigerung pro Jahr. Bisher sind Mieten in Spanien anhand der Inflationsrate gestiegen, bedeutet also, wenn die Inflation bei 5 % liegt, hat der Vermieter das Recht gehabt, diese 5 % auf die Miete aufzuschlagen. Diese Praxis wird abgeschafft. Für das aktuelle Jahr gilt ohnehin ein Deckel von 2 % und für das kommende Jahr hat man sich auf einen Deckel von 3 % verständigt. Danach wird ein neuer Index ermittelt und von der Regierung bekannt gegeben. Die Nutzung des IPC als Basis für Mietpreise sei veraltet und unterliegt teils massiven Schwankungen, dies könne „wahnsinnige Steigerungen zur Folge haben“.

Großgrundbesitzer werden stärker bedrängt

Der erste Entwurf enthielt auch eine Regelung für Großgrundbesitzer, die dann mit weiteren Einschränkungen rechnen mussten, sofern autonome Regionen gewisse Gebiete als gefährdet einstufen würden. Großgrundbesitzer waren nach diesem Entwurf alle Vermieter, die mehr als 10 Wohnungen besaßen. Nun können autonome Regionen diese Regelung sogar modifizieren und diese auf 5 herabsetzten.

Mit dieser Maßnahme sollen Vermietergesellschaften, die man gemeinhin auch als „Immobilienhaie“ betrachtet, weiter schlechter gestellt werden.

Anpassungen bei Zwangsräumungen
Zwangsräumungen, die kein festgelegtes Datum und Uhrzeit enthalten, sind dann verboten. Dies ist bisher auch anders möglich gewesen. Damit soll dic „Unsicherheit und Wehrlosigkeit der Mieter beendet werden“. Selbst die Einleitungsverfahren werden verlängert und können auf bis zu 2 Jahre ausgedehnt werden. Dies ist jedoch auch davon abhängig, wie schutzbedürftig der betroffene Mieter ist. Dies muss ggf. von einer außergerichtlichen Schlichtungsstelle erfasst und bearbeitet werden.

Zudem können die autonomen Regionen eigene Schutzmechanismen inkludieren. Dies soll sich im Grunde auch an die Großgrundbesitzer richten. Außerdem wird erstmal die Möglichkeit im Gesetz verankert, dass Gelder, die für staatlichen Wohnungsbau vorgesehen sind, dafür verwendet werden können, den Menschen, die vor einer Zwangsräumung stehen, eine alternative Wohnung anzubieten.

Keine Einstiegskosten und höhere Umlagen für Mieter

Ganz neu ist auch die Regelung, dass ein Mietinteressent keinerlei Kosten mehr befürchten muss. Die entstehenden Kosten durch die Vermietung einer Wohnung muss der Eigentümer komplett übernehmen. Bedeutet als die gängige Praxis, dass ein Mieter den Immobilienmakler bezahlen muss, ist damit Geschichte.

Auch ist es künftig dann verboten, die Mieteinnahmen durch neue Ausgaben zu erhöhen. Der Vermieter darf dann dem Mieter weder die Gemeinschaftsumlage, die Müllgebühren noch andere nicht zurechenbare Kosten, auferlegen. Inwieweit dies bestehende Verträge betrifft und welche Basis dann angewendet werden kann, kann natürlich erst bei Fertigstellung und Veröffentlichung des Gesetzes genauer gesehen werden. Zudem werden Klauseln, die das Gesetz umgehen sollen, als grundlegend nichtig erklärt.

Noch vor den Kommunalwahlen
Die Regierung plant wohl, dieses neue Wohn-Gesetz noch vor den Kommunalwahlen, die am 28. Mai 2023 stattfinden, zu verabschieden. Dafür will man das politische Verfahren sowohl im Parlament als auch im Senat beschleunigen. Erste Hinweise deuten darauf hin, dass das Parlament am 11. Mai 2023 das Gesetz billigen soll. Danach könnte es binnen weniger Tage auch im Senat gebilligt werden. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Werden gesetzliche Mietpreiserhöhungen durch Verbraucherpreisindex 2022 untersagt?, vom 16.03.2022
Mietpreisbremse auf den Kanaren mit moderaten Auswirkungen, vom 31.10.2021
Neues Gesetz für Vermietung geplant! Mieten werden gedeckelt – Förderung für günstigen Wohnraum, vom 26.10.2021

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