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Regierung übermittelt das neue Tourismusgesetz für Ferienwohnungen an den Beirat

Die Meinung des Beirats ist jedoch nicht bindend.

Lesedauer 3 Minuten

Kanarische Inseln – Am gestrigen Montag tagte das Kabinett der Kanarischen Inseln und man beschloss, den Entwurf des Tourismusgesetzes zur Regulierung von Ferienwohnungen an den Beirat der Kanarischen Inseln weiterzuleiten, mit der Bitte der Schnellbearbeitung. Der Beirat muss noch einen Bericht zu dem Gesetzesentwurf herausgeben, bevor dieser Entwurf dann im Parlament der Kanaren zur Debatte und Abstimmung vorgelegt wird.

Der Bericht des Beirates ist jedoch nicht bindend und da die Regierung eine Mehrheit im Parlament innehat, ist davon fast auszugehen, dass der jetzige Entwurf so verabschiedet werden könnte. Immerhin hat die Ministerin für Tourismus, Jessica de León, immer wieder klargemacht, nicht von ihrer Position abweichen zu wollen, auch wenn es massive Kritik aus allen Richtungen gab und weiterhin gibt.

Auf einer Pressekonferenz sprach de León anschließend über die wichtigsten Eckpunkte des neuen Gesetzes, welches offiziell als „Gesetz zur nachhaltigen Bewirtschaftung der touristischen Nutzung von Wohnraum“ bezeichnet wird.

Das sagt die Ministerin zum neuen Tourismusgesetz

„Angesichts der aktuellen Situation können mit Inkrafttreten der Regelung zumindest für die nächsten fünf Jahre keine neuen Ferienwohnungen mehr angemeldet werden, wenn die Stadtplanung diese Nutzung nicht ausdrücklich ermöglicht.“ Es handele sich daher um „eine Entscheidung, die von jeder Gemeindeplenumssitzung der 88 Gemeinden der Kanarischen Inseln demokratisch, nach öffentlicher Information, motiviert und im Einklang mit Nachhaltigkeitskriterien entschieden werden muss.“

Das künftige Gesetz sieht eine Verpflichtung der Gemeinden zu einer „angemessenen Reserve an Wohnraum“ vor. Dies soll das „Recht aller kanarischen Bürger auf angemessenen Wohnraum zu erschwinglichen Preisen“ ermöglichen. Ebenso müsse eine „angemessene Integration von Ferienwohnungen in das Wohnumfeld“ stattfinden, dabei muss „die Lebensqualität der Bewohner an erster Stelle stehen“.

Die bisherige Erklärung der Verantwortung bleibt erhalten, muss aber künftig durch technische und ergänzende Dokumente begleitet werden. Das neue Gesetz wird aktuellen Vermietern von Ferienhäusern kein Verbot auferlegen, sofern diese „rechtmäßig im Einklang mit dem aktuellen Dekret betreiben werden“. Jedoch ist eine Übertragung künftig nicht mehr möglich.

Der neue Rechtsrahmen verhindert die Errichtung ganzer Gebäude zur Ferienvermietung auf Wohngrundstücken. Ebenso schließt der Text die Möglichkeit aus, dass die neu gebauten Häuser, die auf den Markt kommen, in den nächsten zehn Jahren nach ihrer Fertigstellung für den Tourismus genutzt werden können, wodurch ihr Wohnzweck garantiert wird.

Jessica de León versicherte erneut, dass „das Gesetz vor allem darauf abzielt, die Lebensqualität der Bewohner zu verbessern“. Unter der Webseite leycanariadeviviendavacacional.com können Betroffene und Interessierte alle wichtigen Regulierungen nachlesen. – TF

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