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ASCAV legt Gegenvorschläge zum Tourismusgesetz vor

Für 1 Jahr keine neuen Ferienwohnungen zulassen und eine "Ökosteuer" für Alle einführen!

Kanarische Inseln – Der Verband der Ferienvermieter der Kanaren (ASCAV) hat Gegenvorschläge zum geplanten Tourismusgesetz der kanarischen Regierung ausgearbeitet. Insgesamt handelt es sich um 14 Maßnahmen, die der Verband der Regierung vorschlägt, um die Problematik der Ferienvermietung anzugehen. Eine der Maßnahmen wäre ein vorübergehendes Moratorium für die Anmeldung neuer Ferienwohnungen für ein Jahr und die „Ökosteuer“, die sich für die „Lösung des Wohnungsproblems“ nutzen lassen könnte.

Auf einer Pressekonferenz betonte die Präsidentin von ASCAV, Doris Borrego, dass das Ziel darin bestehe, die Aktivität „unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit“ zu regulieren und zu organisieren. Sie kritisierte nochmals den vorgelegten Entwurf der kanarischen Regierung, denn ihre Vorschläge sind im Gegensatz zum Text des Ministeriums von „inklusiver Natur, ohne den Sektor einzuschränken und die derzeitigen Ferienhäuser abzuschaffen und gleichzeitig Familien vom Tourismus auszuschließen“.

Zudem enthält der Vorschlag von ASCAV „strengere Maßnahmen, als der Gesetzesentwurf der Regierung“. Die Ausarbeitung von ASCAV wurde am vergangenen Freitag als Verbesserungsvorschlag bei der Regierung der Kanaren eingereicht. Das Verbot zur Registrierung neuer Ferienhäuser und Wohnungen soll nur für ein Jahr gelten, weil in diesem Jahr die Gemeinden genug Zeit hätten, entsprechende Regulierungen auszuarbeiten.

Bezüglich der „Ökosteuer“, die ASCAV auch gerne als Touristensolidaritätsabgabe bezeichnet, soll für alle Unterkünfte auf den Kanaren gelten und „bei der Bewältigung des Wohnungsproblems“ helfen. Letztendlich soll damit der Wohnungsbau finanziert werden. Ein weiterer Vorschlag in diesem Zusammenhang war ein finanzieller Anreiz für diejenigen, die von der Ferienvermietung in die normale Vermietung wechseln wollen.

Zudem müssten Anreize geschaffen werden, die 211.000 leerstehenden Immobilien auf den Wohnungsmarkt zu bringen. Borrego hat darauf hingewiesen, dass die kanarische Regierung als „Bürge für den Eigentümer fungieren muss, damit dieser die Miete im Falle einer Nichtzahlung immer zum Marktpreis“ erhält. Damit würden die Probleme bei der Rechtsunsicherheit abgeschafft werden, die durch das Wohnungsbaugesetz entstanden sind. Insbesondere die Zahl der leerstehenden Immobilien sei wichtig zu beachten, denn diese sei „fünfmal höher als der Bedarf“.

Die Rote Linie

Es gibt auch eine rote Linie für ASCAV, das Verbot von Ferienunterkünften, wenn diese weniger als 10 % der Gesamtmenge an Immobilien einer Insel ausmachen. Sollte dies nicht der Fall sein, „welche Notwendigkeit besteht darin, sie auszuschließen und auf den Kanarischen Inseln Arbeitslosigkeit und Prekarität zu schaffen?“

Zudem warnte Borrego davor, dass eine Klagewelle auf die Regierung zukommen könnte, die mit etwa 800 Millionen Euro an Entschädigungszahlungen verbunden sein könnte, sollte das geplante Gesetz so verabschiedet werden, ohne Änderungen vorzunehmen. Außerdem müsse man die Vorteile betrachten, die der Tourismus in Ferienwohnungen für andere Sektoren mit sich bringt.

ASCAV will auch einen Unterschied bei der Menge der Immobilien machen und auch bei der Art der Immobilie. Stadthäuser, die ausschließlich mit Ferienwohnungen bestückt sind, sollten zu Hotels umfunktioniert werden und klar von denjenigen unterschieden werden, die als Einzelbesitzer ein Ferienhaus vermieten. – TF

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