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2 illegal tätige Reiseführer auf Gran Canaria entdeckt

Die Lizenz bekommt man nur mit Abschluss einer Prüfung.

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Gran Canaria – Die Überwachungs- und Inspektions­einheit der kanarischen Polizei hat bei einer Operation im Norden Gran Canarias mehrere Unregelmäßigkeiten im Tourismus- und Transportsektor festgestellt. Dabei wurden zwei Personen identifiziert, die ohne die erforderliche Genehmigung als Reiseführer tätig waren.

Laut Pressemeldung des Regionalministeriums der kanarischen Präsidentschaft sind solche Kontrollen „Teil der Verpflichtung der Polizei“. Die kanarische Polizei untersteht dem Präsidialamt der Inseln und ist auch für die Kontrolle von Berufstätigen und die Sicherheit der den Einwohnern und Touristen angebotenen Dienstleistungen zuständig.

Aufgrund der nun registrierten falschen Reiseführer gab die Polizei der Kanarischen Inseln an, dass die Rolle des Reiseführers „strategisch“ ist, nicht nur wegen seiner Rolle bei der Vermittlung von Wissen über Kultur und Kulturerbe, sondern auch wegen seines „Beitrags zur Sicherheit, zum Vertrauen und zur Zufriedenheit“ der Besucher.

Sollte es an Kontrollen mangeln, seien genau diese Sicherheit und die Qualität der Kanaren als internationales Reiseziel gefährdet.

Das muss man als Reieführer erfüllen

Auf den Kanarischen Inseln muss jeder Reiseführer einen Qualifikationstest bestehen, nur so bekommt er die Berechtigung, als offizieller Reiseführer auf den Kanaren tätig zu sein. Dies gilt im Übrigen schon seit dem Jahr 2012! Vorher konnte man sich als Reiseführer einfach registrieren und war damit als genehmigter Guide einsetzbar.

Zeitweise können international tätige Reiseführer auch ohne Ablegen dieser Prüfung auf den Kanaren tätig sein. Jedoch muss dazu eine Erklärung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG bei den Behörden der Kanaren abgegeben werden, denn auch sonst wäre die Tätigkeit nicht legal.

Der Qualifikationstest besteht aus drei Abschnitten: einem schriftlichen Test (Fragen zum Gebiet der Kanaren), gefolgt von einem mündlichen Test in spanischer Sprache über Routen und touristische Erlebnisse. Zum Schluss werden noch die möglichen Sprachen getestet. Eine Fremdsprache muss jeder Reiseführer sprechen können, ein Limit nach oben gibt es nicht. Spanisch ist jedoch zwingend erforderlich, um die Genehmigung zu erhalten.

Die Einschreibung zu den Tests kostet zwischen 40 und 50 Euro. Alle Infos stellt die Regierung auch HIER zur Verfügung. – TF

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