Kanarische Inseln – Nachdem es immer wieder Konflikte und Probleme im Bereich des Caravan-Urlaubs auf den Kanaren gegeben hat, hat die Regierung der Inseln nun erstmals ein Gesetz genau und speziell für diese Art des Outdoor-Tourismus vorbereitet. Bis zum 19. Juli 2025 liegt das Dokument zur öffentlichen Einsicht aus.
Laut dem Präsidenten von PACA, dem Verband der Wohnmobile, „fehlt in dem Gesetz kein einziger Punkt oder Komma“. Zufriedener könnte sich jemand darüber nicht äußern.
Wie die Tourismusministerin der Regionalregierung, Jessica de León, erklärt, regelt die Verordnung eine „neue Art des Tourismus auf dem Archipel, nämlich Camping und Zelten, und prägt damit die gesamte Beherbergungsbranche im Outdoor-Tourismus.“
Der Zweck dieser neuen Verordnung besteht im Kern darin, gesetzlich festzulegen, was die jeweilige Art einer Anlage ist: ob es sich um einen Campingplatz, einen Wohnmobilstellplatz oder eine andere Outdoor-Übernachtungsmöglichkeit handelt. Damit will die Regierung auch klarmachen, dass man künftig nicht mehr wild campen oder das Wohnmobil abstellen darf.
So dürfen Wohnmobile künftig nicht mehr an nicht dafür vorgesehenen Stellen wie Stränden, Bergen oder Straßenrändern abgestellt werden. Campingplätze sind zudem nur noch an Grundstücks-rechtlich zugelassenen Standorten erlaubt.
Zwar verpflichtet die Verordnung die Gemeinden nicht zur Bereitstellung von Campingplätzen, doch sieht sie eine fünfjährige Frist für die Einrichtung von provisorischen Flächen an Orten vor, an denen noch keine Beherbergungsmöglichkeiten im Freien bestehen. Dort können neben der Nutzung von Zelten auch Übernachtungs- und Stellplätze für Wohnmobile, Wohnwagen und ähnliche Fahrzeuge eingerichtet werden.
Nachdem diese fünf Jahre abgelaufen sind, dürfen nur noch an den im Dekret definierten Plätzen diese Aktivitäten durchgeführt werden. Das Dekret gibt keine genaue Mindest- noch Höchstzahl an Stellplätzen vor. Es geht vielmehr um die mögliche Gesamtfläche der Grundstücke.
Die Regelung schreibt vor, dass die Plätze Mindestanforderungen wie Toiletten, Zugänglichkeit und Abfallentsorgung sowie Wasser- und Stromversorgung erfüllen müssen. Das Dekret präzisiert die Verordnung und Artikel des Landgesetzes der Kanaren, damit obliegt die Kontrolle der kanarischen Regierung, die entsprechende Inspektionen durchführen wird.
Darüber hinaus werden die Inselräte (Cabildos) befugt sein, diese Stätten zu registrieren und zu kategorisieren. Die Verantwortung für die Erteilung von Lizenzen und die Überwachung von Selbstschutzplänen liegt bei den Gemeinderäten. – TF
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