Spanien/EU – Die Europäische Kommission hat am Mittwoch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet. Anlass ist die Geldbuße in Höhe von 179 Millionen Euro, die die spanische Regierung vor fast einem Jahr gegen Ryanair, Vueling, EasyJet, Norwegian und Volotea verhängt hatte, weil diese zusätzliche Gebühren für Handgepäck erhoben hatten.
Die EU-Kommission ist der Ansicht, dass das spanische Luftfahrtgesetz die Freiheit der Fluggesellschaften bei der Preisgestaltung einschränkt. Aus diesem Grund haben die spanischen Behörden nun zwei Monate Zeit, um auf die von der EU beanstandeten Unregelmäßigkeiten zu reagieren.
Das Sanktionsverfahren wurde in Form eines begründeten Schreibens eingeleitet. Es sieht einen zweimonatigen Dialog zwischen Brüssel und Madrid vor, um die Differenzen beizulegen.
Sollte die Angelegenheit nicht geklärt werden, kann die Kommission immer noch zur zweiten Phase übergehen. In dieser Phase übermittelt sie eine mit Gründen versehene Stellungnahme und setzt eine neue Frist für den Dialog. Anschließend beginnt die dritte und letzte Phase des Verfahrens, in der der Fall vor den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gebracht wird.
Spanien rechtfertigt dies mit Verbraucherschutz
Das Ministerium für soziale Rechte, Konsum und die Agenda 2030 erklärt, dass die Sanktionen trotz der Untersuchung der Europäischen Kommission eine rechtliche Grundlage hätten. Zwischen Spanien und der EU werden im Schnitt 30 solcher Verfahren pro Jahr abgehalten. Aktuell sind 94 Vertragsverletzungsverfahren im Vorgang.
Eines der neusten Verfahren betrifft die Übernahme der Sabadell-Bank durch die Bank BBVA. Diese Übernahme wurde von Spanien genehmigt. Die EU sieht jedoch einen möglichen Verstoß gegen die EU-Bankenvorschriften.
Das Ministerium erklärt, dieser Fall ändere nichts an den von der spanischen Regierung gegen die fünf Fluggesellschaften verhängten Sanktionen. Die Sanktionen seien noch nicht abgeschlossen und würden derzeit vor Gericht angefochten. Die Kommission sei nicht befugt, über die Anwendbarkeit der Sanktionen oder die Auslegung europäischer Vorschriften zu entscheiden. Diese Entscheidung liege beim EuGH.
Das Ministerium von Pablo Bustinduy bekräftigt jedoch, dass die rechtlichen Argumente, die diese Sanktionen stützen, „sowohl dem spanischen Recht als auch der europäischen Rechtsprechung gewissenhaft entsprechen“.
Fazit: Spanien lässt es gegenüber der EU lieber auf Gerichtsverfahren ankommen, anstatt mögliche Sanktionen im Vorfeld abzuwehren. Damit bleiben die Sanktionen gegen die Fluggesellschaften vorerst in Kraft. – TF
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