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Warnung vor Fake-News: Verbreitetes Bild im Zusammenhang mit Sozialhilfen für Flüchtlinge falsch

Es handelt sich bei dieser Grafik leider um gezielte Desinformation (Fake News).

Lesedauer 3 Minuten

Spanien – Immer wieder kursieren im Netz falsche Behauptungen, insbesondere im Zusammenhang mit Flüchtlingen. Nun wurde uns eines dieser „Sharepics“ zugeschickt, um dies einmal zu beleuchten. Auf dem Bild werden arme spanische Arbeiter mit gerade in Spanien angekommenen Flüchtlingsfamilien aus Marokko verglichen und es werden zum teil krude Behauptungen aufgestellt.

Es handelt sich bei dieser Grafik leider um gezielte Desinformation (Fake News), die darauf ausgelegt ist, mit falschen Tatsachen Ängste und Neid zu schüren. Die Situation, die in dem Bild dargestellt wird, ist nach spanischem Recht schlichtweg unmöglich.

Analyse & Faktencheck der Behauptungen

1. Behauptung: Eine „neu angekommene“ Familie („Familia Recién Llegada“) aus Marokko bekommt 1.613 € staatliche Hilfe.
• Fakt: FALSCH. Das spanische Gesetz schließt dieses Szenario kategorisch aus. Die grundlegende Voraussetzung für den Erhalt der staatlichen Mindestsicherung (Ingreso Mínimo Vital – kurz IMV) ist ein legaler, ununterbrochener und tatsächlicher Wohnsitz in Spanien seit mindestens einem Jahr vor der Antragstellung. Touristen, frisch Eingereiste („recién llegados“) oder Menschen ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung haben gesetzlich absolut keinen Anspruch auf diese Leistung.

2. Behauptung: Ausländer kassieren 1.613 € im Monat, ohne zu arbeiten.
• Fakt: STARK VERZERRT. Der Betrag von exakt 1.613,92 € existiert in den Tabellen der spanischen Sozialversicherung tatsächlich (Stand 2024). Es ist jedoch der absolute Höchstsatz der garantierten Mindestsicherung für die größtmögliche Haushaltskonstellation (zwei Erwachsene und drei oder mehr minderjährige Kinder).
• Der Trick des Bildes: Diese Hilfe ist an das Einkommen gebunden und gilt für alle legal in Spanien lebenden Personen – insbesondere auch für Spanier! Wer also kein oder ein zu geringes Einkommen hat, dem stockt der Staat das Haushaltseinkommen bis zu dieser Grenze auf. Es ist kein exklusives „Ausländer-Gehalt“, sondern die allgemeine Armutsgrenze.

3. Behauptung: Der spanische Arbeiter (1.300 € / 3 Kinder) bekommt keine Hilfe und hat „wenig Spielraum zum Sparen“.
• Fakt: FALSCH UND MANIPULATIV. Ein Alleinverdiener mit einer fünfköpfigen Familie (Familia numerosa) und 1.300 € Nettoeinkommen gilt in Spanien als einkommensschwach und von Armut bedroht. Da die offizielle Bemessungsgrenze des IMV für eine Familie dieser Größe bei besagten 1.613,92 € liegt, hätte genau dieser spanische Arbeiter gesetzlichen Anspruch auf staatliche Aufstockung (IMV). Der Staat würde die Differenz zwischen seinem Gehalt und der garantierten Grenze auffüllen.
• Zudem hätte diese Arbeiterfamilie Anspruch auf den staatlichen Kinderzuschlag (Complemento de Ayuda para la Infancia), der – ganz unabhängig vom IMV – je nach Alter zwischen 57,50 € und 115 € pro Kind und Monat beträgt.

4. Behauptung: Ausländer bekommen Gesundheitsversorgung, Schule und Kantine GRATIS, der Spanier muss alles selbst zahlen.
• Fakt: MANIPULATIV. Das öffentliche Gesundheitswesen (Sanidad Pública) und das staatliche Schulsystem sind in Spanien universell und kostenlos. Die Kinder des spanischen Arbeiters gehen selbstverständlich genauso kostenlos zur Schule und zum Arzt. Kostenlose Schulkantinen (Beca de comedor) sind regional geregelt und strikt an das Haushaltseinkommen geknüpft, nicht an die Nationalität. Aufgrund des niedrigen Gehalts von 1.300 € für fünf Personen, hätten die Kinder des spanischen Arbeiters ebenfalls Anspruch auf kostenloses Schulessen.

Solche Grafiken erfinden also Szenarien, die es so gar nicht geben kann, um die Gesellschaft zu spalten. Wer sich selbst ein Bild der Gesetzeslage machen möchte, findet hier die offiziellen Quellen der spanischen Sozialversicherung:
• Bedingungen des IMV (Nachweis über 1 Jahr legaler Wohnsitz): Ministerio de Inclusión, Seguridad Social y Migraciones
• Offizielle Beträge und Aufschlüsselung der Mindestsicherung (Seguridad Social): Webseite der Seguridad Social zum IMV

Wir können nur darum bitten, solche Bilder immer erst kritisch zu prüfen, bevor man sie weiterverbreitet. – TF

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