Kanaren – Das Tourismusministerium der Kanarischen Inseln erarbeitet eine umfassende Neuregulierung für den Freilufttourismus. Nach den neuen Bestimmungen für Ferienunterkünfte rückt nun der Sektor der Wohnmobile, Caravanings und Campingplätze in den Fokus der regionalen Gesetzgebung. Ziel der Initiative ist es, klare rechtliche Rahmenbedingungen für Stellplätze zu schaffen, den Schutz der Umwelt zu sichern und das unregulierte Wildcamping auf dem Archipel zu unterbinden.
Fehlender Rechtsrahmen führte zu Versorgungsengpässen
In den vergangenen zehn Jahren hat die Nutzung von Wohnmobilen und Campervans auf den Kanarischen Inseln eine erhebliche Dynamik verzeichnet. Dieser Zuwachs vollzog sich jedoch weitgehend außerhalb administrativer Planungen und spezifischer regionaler Regelungen. Bislang existierte auf den Kanarischen Inseln kein eigenständiger Rechtsrahmen für touristische Freiluftunterkünfte. Stattdessen mussten behördliche Entscheidungen auf allgemeine staatliche Vorschriften zurückgreifen.
Für eine Urlaubsregion, in der der Tourismussektor eine zentrale Säule für das Bruttoinlandsprodukt und den Arbeitsmarkt darstellt, bedeutete dieser Zustand zunehmende Rechtsunsicherheit. Der derzeit dem Beratungsrat der Inseln (Consejo Consultivo de Canarias) vorliegende Verordnungsentwurf soll diese Lücke schließen und geordnete Strukturen für Einheimische sowie Urlauber schaffen.
Klarstellung im Straßenverkehr: Wann gilt ein Fahrzeug als geparkt?
Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Regelung ist die genaue rechtliche Differenzierung zwischen dem Parken eines Fahrzeugs und der eigentlichen Campingnutzung im öffentlichen Raum:
- Parken: Ein Wohnmobil gilt auf öffentlichen Straßen und Parkflächen als ordnungsgemäß geparkt, wenn es ausschließlich auf seinen eigenen Rädern steht, keine Ausgleichskeile verwendet werden und keinerlei Abfälle oder Flüssigkeiten auf die Fahrbahn gelangen.
- Camping: Sobald Ausgleichsvorrichtungen genutzt, Markisen ausgefahren, Campingmöbel aufgestellt oder Substanzen abgegeben werden, wird die Ausrüstung rechtlich als Camping klassifiziert. Dies ist im öffentlichen Straßenraum außerhalb dafür ausgewiesener Flächen untersagt.
Verbot von Wildcamping zum Schutz der Umwelt
Zum Schutz der natürlichen Ressourcen und Ökosysteme des Archipels sieht die Verordnung ein ausdrückliches Verbot von freiem und nicht genehmigtem Campen zu touristischen Zwecken vor. Als Wildcamping definiert die Verordnung jede Übernachtung oder jeden Aufenthalt im Freien – außerhalb regulierter Unterkünfte – in Zelten, Wohnwagen oder Wohnmobilen ohne entsprechende behördliche Genehmigung oder Nutzungsrechte für das jeweilige Grundstück. Verstöße gegen diese Vorgaben werden gemäß dem geltenden Kanarischen Tourismusgesetz mit entsprechenden Sanktionen und Geldbußen belegt.
Verbindliche Mindeststandards für Camping- und Stellplätze
Für den Betrieb von offiziellen Campingplätzen sowie Stellplätzen für Wohnmobile legt der Entwurf insgesamt mindestens zwölf technische und infrastrukturelle Anforderungen fest. Betreiber müssen unter anderem folgende Kriterien erfüllen:
- Ver- und Entsorgungsstationen: Bereitstellung einer baulich abgetrennten Entsorgungsstelle für Schwarz- und Grauwasser.
- Sanitäre Einrichtungen: Übersteigt die Kapazität eines Platzes 15 Fahrzeuge, sind Sanitäranlagen Pflicht. Pro 20 Parzellen muss mindestens eine Toilette, ein Waschbecken sowie eine Dusche mit Warmwasser vorhanden sein. Mindestens eine Toilette und Dusche müssen barrierefrei zugänglich sein.
- Ladeinfrastruktur: Auf Plätzen mit mehr als 30 Parzellen ist die Installation einer Ladestation für Elektrofahrzeuge vorgeschrieben.
- Sicherheits- und Informationselemente: Vorhalten von Erste-Hilfe-Ausrüstung sowie Informationstafeln in fünf Sprachen (Spanisch, Englisch, Deutsch, Französisch und Italienisch).
- Weitere Ausstattungsmerkmale: Geordnete Abfallentsorgung, Internetzugang, industrielle Waschmaschinen, Erholungsbereiche für Haustiere sowie ein Sonnenschutz für mindestens 50 Prozent der Parzellen oder ausgewiesene Picknick- und Grillplätze.
Noch geht es um einen Entwurf… – TF
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StVO-Zwang: Städte auch auf den Kanaren müssen Wohnmobil-Parken jetzt erlauben!, vom 30.06.2026
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