Spanien – Mal wieder wird an der Straßenverkehrsordnung einiges angepasst. Ab dem 1. Oktober 2026 sollen diese Änderungen den Schutz gefährdeter Verkehrsteilnehmer verbessern und die Vorschriften an eine sicherere, nachhaltigere und auf den Menschen ausgerichtete Mobilität anpassen. Dies sind die Änerungen:
1) VMP (ELEKTRO-ROLLER)
- Mindestalter: 15 Jahre.
- Helmpflicht zu jeder Zeit.
- Warnwestenpflicht bei Nacht oder schlechter Sicht.
- Beleuchtung immer eingeschaltet.
- Außerorts: Nur auf Radwegen oder Fahrradspuren erlaubt.
- 🛑 Kein Helm oder keine Warnweste: schweres Vergehen, 200 € Bußgeld.
2) RADFAHRER
- Helmpflicht auf Überlandstraßen (außerorts).
- Riders (berufliche Nutzung): Helm und Warnweste immer verpflichtend. Schweres Vergehen: 200 €.
- Beim Überholen auf Überlandstraßen:Geschwindigkeit um 20 km/h unter das Tempolimit des Abschnitts reduzieren.
- 1,5 m Seitenabstand einhalten und die Spur wechseln.
INNERORTS (IN STÄDTEN) für Fahrzeuge
- Vorzugsweise in der Mitte der Fahrspur fahren.
- 5 m Abstand zum vorausfahrenden Radfahrer einhalten.
- Auf einspurigen Straßen mit einem Tempolimit von 30 km/h oder weniger kann das Fahren in beide Richtungen erlaubt werden (sofern ausgeschildert).
3) MOTORRADFAHRER
- Handschuhpflicht auf Überlandstraßen. Nicht Nutzung = Schweres Vergehen: 200 €.
- Geschlossenes Schuhwerk auf allen Straßenarten Pflicht. Nicht Nutzung = Schweres Vergehen: 200 €.
- Zugelassene (homologierte) Helme sind Pflicht (nicht nur zertifiziert).
- Riders (berufliche Nutzung): Warnweste immer verpflichtend. Nicht Nutzung = Schweres Vergehen: 200 €.
- Bei Stau ist das Fahren auf dem rechten Seitenstreifen mit max. 30 km/h erlaubt (sofern dies ausgeschildert ist).
4) SICHERHEITSGURT in Fahrzeugen
- Pflicht für alle Insassen, ohne Ausnahmen (einschließlich Taxis, Güterkraftfahrzeuge und Fahrschulen).
- Ausnahme: Personal in Rettungswagen, wenn sie sich im Rahmen eines Notfallseinsatzes im Patientenraum befinden.
5) RETTUNGSGASSE UND FAHREN BEI SCHNEE
RETTUNGSGASSE
- Bei Stau oder stockendem Verkehr fahren Sie an den Rand und lassen Sie die Mitte für Rettungsfahrzeuge frei.
FAHREN BEI SCHNEE
- Auf Autobahnen und Schnellstraßen ist das Überholen verboten.
- Nur auf der rechten Fahrspur fahren.
- Die linke Spur frei lassen für Notfälle und Schneepflüge.
6) REGELN INNERORTS (IN STÄDTEN)
- Ampeln an Fußgängerüberwegen: Als allgemeine Regel gilt, dass das gelbe Blinklicht für Fahrzeuge nicht gleichzeitig mit dem grünen Licht für Fußgänger leuchten darf.
- Sichere Schulwege: Diese speziell hergerichteten Wege werden anerkannt und reguliert, damit Kinder zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit nicht-motorisierten Mitteln zur Schule gelangen können.
-
Wohnmobile:
- Parken ohne das Ausfahren von Elementen, die über den Fahrzeugumfang hinausragen.
- Sie dürfen nur auf den Reifen stehen und es dürfen keine Flüssigkeiten austreten.
- Sonstiges innerorts: Auf einspurigen Straßen mit einem Tempolimit von 30 km/h oder weniger (sofern ausgeschildert) darf mit dem Fahrrad in beide Richtungen gefahren werden.
Diese neuen Regeln treten am 1. Oktober 2026 in Kraft. Ausnahme ist:Beleuchtungspflicht für E-Roller (VMP) und homologierte Helme für Motorräder: 1. Oktober 2027. – TF
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