Maspalomas – Ein schwerwiegender Kriminalfall erschüttert die beliebte Urlaubsregion im Süden von Gran Canaria und beschäftigt ab diesem Donnerstag die spanische Justiz. Ein deutscher Staatsbürger muss sich wegen eines mutmaßlichen Sexualdelikts vor der Ersten Kammer des Provinzgerichts von Las Palmas verantworten. Dem Mann wird vorgeworfen, eine Urlaubsfreundin in einer Ferienunterkunft in Maspalomas sexuell missbraucht zu haben. Die Staatsanwaltschaft greift in diesem Verfahren extrem hart durch und fordert eine langjährige Freiheitsstrafe sowie umfassende Bewährungs- und Schutzauflagen für das Opfer. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die rechtlichen Konsequenzen von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in internationalen Feriengebieten und zieht sowohl in Spanien als auch in Deutschland große Aufmerksamkeit auf sich.
Der Vorfall in San Bartolomé de Tirajana: Was geschah in der Silvesternacht?
Die juristische Aufarbeitung bezieht sich auf ein Ereignis, das sich in den frühen Morgenstunden des 31. Dezembers 2022 abspielte. Laut der offiziellen Anklageschrift der spanischen Behörden war der Beschuldigte, der in den Gerichtsakten mit den Initialen M.S. geführt wird, von einer Bekannten eingeladen worden, einige Urlaubstage in ihrer privaten Wohnung in der Gemeinde San Bartolomé de Tirajana zu verbringen. Was als entspannter Urlaub unter Freunden im warmen Süden der Kanarischen Inseln geplant war, endete in einem Albtraum, der nun ein juristisches Nachspiel hat.
Stunden vor dem eigentlichen Vorfall hatten die beiden Personen einen gemeinsamen Abend verbracht. Sie besuchten ein Lokal im bekannten Einkaufszentrum „Sandía“ in Maspalomas, einem beliebten Treffpunkt für Touristen und Residenten. Im Laufe des Abends konsumierte das spätere Opfer mehrere alkoholische Getränke. Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Rekonstruktion der Ereignisse davon aus, dass sich die Frau nach der Rückkehr in die gemeinsame Unterkunft aufgrund des hohen Alkoholkonsums zunehmend unwohl fühlte. Sie entschloss sich daher, sich direkt in ihr Schlafzimmer zu begeben, um sich hinzulegen und zu schlafen. Zu diesem Zeitpunkt befand sie sich laut Anklage bereits in einem Zustand starker Beeinträchtigung.
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft: Ausnutzung der Wehrlosigkeit
Der Kern der Anklage stützt sich auf den Vorwurf, dass der Angeklagte die absolute Wehrlosigkeit und Reaktionsunfähigkeit der Frau bewusst ausgenutzt hat. Die Staatsanwaltschaft legt dem Mann zur Last, das Zimmer der schlafenden Frau betreten zu haben, nachdem diese tief eingeschlafen und aufgrund des zuvor konsumierten Alkohols völlig hilflos war. In diesem Zustand soll der Angeklagte verschiedene sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen haben.
Die Ermittler und die zuständige Staatsanwaltschaft betonen in der Anklageschrift ausdrücklich, dass der Beschuldigte in vollem Bewusstsein handelte. Ihm sei absolut klar gewesen, dass das Opfer aufgrund des Rausches weder in der Lage war, eine freie und gültige Einwilligung zu erteilen, noch sich gegen die körperlichen Übergriffe zu wehren oder diese überhaupt rechtzeitig wahrzunehmen. Das bewusste Ausnutzen eines Zustands der Bewusstlosigkeit oder schweren Berauschung wird nach dem spanischen Strafgesetzbuch besonders streng bewertet und zieht erhebliche Mindeststrafen nach sich.
Das geforderte Strafmaß im Detail: Weitreichende Konsequenzen gefordert
Angesichts der Schwere der Tat fordert die Staatsanwaltschaft für den bisher nicht vorbestraften deutschen Staatsbürger eine Freiheitsstrafe von insgesamt zehn Jahren wegen sexueller Nötigung. Doch die Forderungen der Anklagebehörde gehen weit über die reine Haftstrafe hinaus. Um das Opfer auch nach einer potenziellen Entlassung des Täters umfassend zu schützen, wurden weitreichende Schutzmaßnahmen beantragt.
Hierzu gehört eine einstweilige Verfügung mit einer Gesamtlaufzeit von zwölf Jahren. Innerhalb dieses Zeitraums ist es dem Angeklagten strengstens untersagt, sich dem Opfer auf eine Distanz von weniger als 500 Metern zu nähern. Zudem soll ein absolutes Kontaktverbot verhängt werden, das jegliche Form der Kommunikation – ob telefonisch, schriftlich oder über soziale Medien – strikt untersagt. Nach der vollständigen Verbüßung der potenziellen Haftstrafe soll zudem eine zehnjährige Bewährungszeit unter behördlicher Aufsicht in Kraft treten.
Darüber hinaus fordert die Staatsanwaltschaft ein zwölfjähriges Berufsverbot für alle Tätigkeiten, die einen regelmäßigen oder direkten Kontakt mit Minderjährigen beinhalten. Auch die finanzielle und zivilrechtliche Haftung ist Teil der Anklageforderungen: Der Beschuldigte soll dazu verpflichtet werden, dem Opfer eine Entschädigungssumme in Höhe von 10.000 Euro zu zahlen. Diese Summe soll als Ausgleich für den durch die Tat entstandenen immateriellen und psychischen Schaden dienen, unter dem das Opfer bis heute leidet.
Strikte Gesetzeslage in Spanien: Relevanz für den Tourismus und Google Discover
Der Prozess, der an diesem Donnerstag um 09:30 Uhr vor dem Provinzgericht in Las Palmas beginnt, zieht nicht nur in der lokalen Bevölkerung auf Gran Canaria, sondern auch unter deutschsprachigen Urlaubern und Residenten große Aufmerksamkeit auf sich. Spanien hat in den vergangenen Jahren seine Gesetzgebung bezüglich sexueller Delikte massiv verschärft. Unter dem bekannten rechtlichen Grundsatz „Nur ein Ja ist ein Ja“ (spanisch: „Solo sí es sí“) steht das ausdrückliche Einverständnis im absoluten Mittelpunkt jeder juristischen Bewertung. Das Fehlen einer klaren Zustimmung – insbesondere in Situationen, in denen das Opfer durch Substanzen wie Alkohol handlungsunfähig ist – führt in Spanien konsequent zu drastischen Strafanträgen durch die Behörden.
Für die Tourismusbranche auf den Kanarischen Inseln sind solche Vorfälle hochsensibel. Die lokalen Behörden legen großen Wert darauf zu zeigen, dass Straftaten im touristischen Raum lückenlos aufgeklärt und mit aller Härte des Gesetzes verfolgt werden, unabhängig von der Nationalität des Täters oder des Opfers. Der bevorstehende Prozess wird zeigen, wie das Gericht die Beweislage, die Aussagen des Opfers und die Argumente der Verteidigung gewichtet. Ein Urteil in diesem viel beachteten Fall wird in den kommenden Wochen erwartet. – TF
Frisches AMAZON TOP-Angebot eingetroffen, nicht verpassen!
Alle News immer sofort auf das Handy? Jetzt unseren Telegram-Kanal abonnieren.
Jetzt auch unseren WhatsApp-Kanal abonnieren, um immer die neusten News zu erhalten!
Infos-GranCanaria.com ist auch blei BlueSky! HIER folgen!
