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In den kommenden Tagen treten die Strafen für Botellones und Prostitution in Kraft

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San Bartolomé – In den kommenden Tagen tritt in den Touristengebieten von Playa del Ingles und Maspalomas die neue Gemeindeverordnung für das Regelverhalten der Nutzung der öffentlichen Räume in Kraft. Darin wird nahezu alles neu geregelt, ob Prostitution, Trinkgelage auf der Straße, die man hier „Botellon“ nennt, oder auch der Verkauf von Tickets auf der Straße, welcher von den sogenannten „Tiqueteros“ durchgeführt wird.

Schon im Frühjahr 2013 gab es den Beschluss der Gemeinde, hier härtere Strafen zu verordnen. Aufgrund der Gesetzeslage kann die neue Verordnung aber erst jetzt angewendet werden. Mit diesen neuen Regeln will die Gemeinde gegen das teilweise schlechte Image vorgehen, dass nach Außen hin immer wieder Thema ist, zuletzt bei Pro7.

Prostitution wird nach der neuen Regelung am härtesten bestraft. Bis zu 3.000 Euro können verhängt werden, wenn die Dienstleistung offen auf der Straße angeboten wird. Die härteste Strafe wird ausgesprochen, wenn Kinder in der Nähe sind und innerhalb von 200 Metern an Schulen ist es gänzlich untersagt, diese Dienste anzubieten oder gar durchzuführen.

Das beliebte Botellon, welches die Canarios besonders freitags und samstags auf den Parkplätzen durchführen, kann mit Strafen von bis zu 1.500 Euro belegt werden.

Völlig verboten sind ab sofort die Tiqueteros, lebende Statuen, Wäscheaufhängen aus Caravaner in die Öffentlichkeit und das Abstellen von Caravaner auf öffentlichen Parkplätzen für mehrere Tage.

Es bleibt abzuwarten, was wirklich davon geahndet wird, jedoch kann die Gemeinde so die Kassen weiter füllen und man kann davon ausgehen, dass dies dann auch umgesetzt wird. Grundlegend kann man den neuen Regeln Positives abgewinnen, aber eine so starke Regulierung ist für Spanien doch eher ungewöhnlich und gewöhnungsbedürftig. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Öffentliches Trinken und Prostitution bald verboten?, vom 24.04.2013
Pro7 Taff-Report: Sexterror auf Gran Canaria, etwas überspitzt, vom 28.09.2013

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