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Alarm bei den Selbstständigen: Verband ATA fordert sofortigen Stopp der Beitragserhöhungen

Massiven Belastungen für über 500.000 Selbstständige!

Lesedauer 7 Minuten

Spanien – Mitten in der Diskussion über soziale Gerechtigkeit bei den Autonomos (Selbstständigen) in Spanien platzt die Meldung über rückwirkend steigende Monatsbeiträge für die Sozialversicherung. Die wirtschaftliche Lage für Selbstständige in Spanien spitzt sich zu. Während viele Kleinunternehmer noch mit den Folgen der Inflation und schwankender Märkte kämpfen, droht nun neuer Ungemach vonseiten der Sozialversicherungsverwaltung. Lorenzo Amor, der Präsident des Nationalen Verbandes der Selbstständigen (ATA), hat am vergangenen Montag eine deutliche Warnung ausgesprochen. Im Rahmen der Vorstellung des neuesten Barometers seines Verbandes forderte er die Regierung unmissverständlich auf, die geplante Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge zu korrigieren und sofort zu stoppen. Laut Amor steht die Existenz von über einer halben Million Selbstständigen auf dem Spiel, die von den direkten finanziellen Auswirkungen dieser Maßnahme unmittelbar betroffen wären.

Die Kritik richtet sich dabei gegen eine Entwicklung, die viele Experten als „Bruch des Vertrauensschutzes“ bezeichnen. Ursprünglich war kommuniziert worden, dass die Beitragsstrukturen stabil bleiben sollten, um den Betroffenen Planungssicherheit zu geben. Doch die Realität sieht laut dem aktuellen Barometer anders aus. ATA sieht in der aktuellen Politik eine Gefahr für das Rückgrat der Wirtschaft – die Freiberufler und Kleinstunternehmer. Lorenzo Amor betonte, dass es sich hierbei nicht nur um eine statistische Größe handelt, sondern um Einzelschicksale von Menschen, die oft ohnehin an der Grenze ihrer finanziellen Belastbarkeit arbeiten.

Die Hintergründe: Ein gebrochenes Versprechen der Verwaltung?

Der Kern des Konflikts liegt in der Diskrepanz zwischen den Zusagen der Politik und den tatsächlichen Verordnungen der Sozialversicherungsverwaltung. Während der Pressekonferenz sparte Lorenzo Amor nicht mit scharfen Worten. Er warf der Verwaltung vor, ihr Versprechen gebrochen zu haben. Ursprünglich war vereinbart worden, die Beiträge für Selbstständige einzufrieren, um eine weitere Belastung in einem ohnehin schwierigen konjunkturellen Umfeld zu vermeiden. Stattdessen sieht die neue Beitragsverordnung, die im März veröffentlicht wurde, eine Anhebung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen vor.

Diese Änderung betrifft potenziell mehr als 1,2 Millionen Selbstständige. Dabei geht es sowohl um Einzelunternehmer als auch um deren Angestellte. Das Finanzministerium argumentiert, dass diese Anpassung eine logische Konsequenz aus der Erhöhung des Mindestlohns sei und bereits im Zuge der großen Reform der Sonderregelung für Selbstständige (RETA) im Jahr 2022 vereinbart wurde. Doch ATA widerspricht dieser Darstellung entschieden. Laut Amor hatte die zuständige Ministerin Elma Saiz Ende des Vorjahres explizit zugesagt, die Beitragstabellen für 2025 einzufrieren und dieses Niveau auch für 2026 beizubehalten. Dass nun Fakten geschaffen wurden, die dieser Zusage widersprechen, sorgt für massive Verunsicherung.

Massive Mehrkosten: Was die Erhöhung für den Einzelnen bedeutet

Um die Dimension der Kritik zu verstehen, muss man sich die konkreten Zahlen vor Augen führen. Die neue Verordnung sieht vor, dass die monatlichen Beiträge für die betroffenen Gruppen um mehr als 130 Euro steigen könnten. Was auf den ersten Blick wie ein moderater Betrag erscheinen mag, summiert sich auf über 1.600 Euro zusätzliche Kosten pro Jahr. Für einen Kleinunternehmer, der keine großen Rücklagen bilden kann, stellt dies eine erhebliche Hürde dar.

Besonders brisant ist die geplante Anpassung der Bemessungsgrundlage. Laut den Analysen von ATA würde die Basis von derzeit 1.000 Euro im Jahr 2025 auf über 1.400 Euro im Jahr 2026 angehoben. Dies entspricht einer Steigerung von fast 40 %. Eine solche sprunghafte Erhöhung der Fixkosten ist für viele Betriebe kaum abzufedern, zumal die Einnahmen in den seltensten Fällen in gleichem Maße steigen (können). Lorenzo Amor wies darauf hin, dass die direkten Auswirkungen zwar nicht alle Selbstständigen gleichermaßen treffen, aber rund 500.000 bis 600.000 Personen – also jene, die den Mindestbeitrag zahlen – die volle Wucht dieser Entscheidung spüren werden.

Soziale Auswirkungen: Frauen und ländliche Gebiete im Fokus

Ein Aspekt, der in der öffentlichen Debatte oft übersehen wird, ist die soziale Komponente dieser Beitragserhöhung. ATA hebt hervor, dass vor allem eine besonders vulnerable Gruppe betroffen ist: die selbstständigen Mitarbeiter und mithelfenden Familienangehörigen. In vielen Branchen, insbesondere im Dienstleistungssektor und in der Landwirtschaft, sind dies überwiegend Frauen aus ländlichen Regionen. Für diese Gruppe ist die Hürde besonders hoch, da ihre erwirtschafteten Einkommen oft kaum ausreichen, um die bereits bestehenden Kosten zu decken.

Wenn die Beiträge auf fast 500 Euro pro Monat steigen, wie von ATA prognostiziert, droht vielen dieser Frauen der Rückzug aus der offiziellen Selbstständigkeit. Dies hätte fatale Folgen für die ohnehin schwache Infrastruktur in ländlichen Gebieten. Es geht also nicht nur um nackte Zahlen in einem Haushaltssaldo, sondern um die Struktur der Arbeitswelt und die Förderung von Unternehmertum in Regionen, die dringend auf wirtschaftliche Impulse angewiesen sind. Der Verband warnt davor, dass die Reform in ihrer jetzigen Form die Bemühungen um Gleichstellung und die Wiederbelebung des ländlichen Raums konterkariert.

Die „stille“ Gefahr: Nachzahlungen in den Jahren 2027 und 2028

Ein besonders tückisches Detail der aktuellen Regelung ist der zeitliche Versatz der Zahlungen. Viele Selbstständige merken von der Erhöhung momentan noch nichts auf ihrem Kontoauszug. Das liegt daran, dass das neue System der einkommensabhängigen Beiträge eine nachträgliche Regulierung vorsieht. Die Sozialversicherungsverwaltung betont zwar, dass die Anpassungen nicht sofort fällig werden, doch genau hierin sieht ATA eine gefährliche Falle.

„Zu behaupten, die Beiträge würden nicht steigen, weil sie erst 2027 oder 2028 fällig werden, ist schlichtweg falsch“, warnte Amor während der Pressekonferenz. Die Beträge fallen an und werden zu einer Schuld, die irgendwann beglichen werden muss. Das Problem wird dann akut, wenn die Bescheide über die Nachzahlungen eintreffen und die Selbstständigen gezwungen sind, hohe Summen für vergangene Zeiträume auf einen Schlag zu entrichten. Dies könnte für viele Betriebe den endgültigen finanziellen Ruin bedeuten, da die notwendigen Rücklagen in der Zwischenzeit oft für den laufenden Betrieb aufgebraucht wurden.

Verstoß gegen das Prinzip der Einkommensgerechtigkeit

ATA kritisiert zudem, dass die geplante Maßnahme grundlegenden Prinzipien der Reform von 2022 widerspricht. Das Ziel der damaligen Umstellung war es, die Beiträge stärker an das tatsächliche Einkommen zu koppeln – wer weniger verdient, soll weniger zahlen, wer mehr verdient, mehr. Doch die pauschale Erhöhung der Mindestbemessungsgrundlage führt dazu, dass Selbstständige mit geringem Einkommen überproportional belastet werden.

In manchen Fällen, so Amor, würde dies zu absurden Situationen führen: Angestellte Selbstständige könnten dazu gezwungen werden, Beiträge auf Basis eines Einkommens zu leisten, das über ihrem tatsächlichen Verdienst oder sogar über dem Einkommen des Geschäftsinhabers liegt. Dieser Widerspruch untergräbt die Akzeptanz des gesamten Systems. Der Verband fordert daher eine Rückkehr zur Vernunft und eine Gestaltung der Beiträge, die die reale wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betroffenen widerspiegelt, anstatt sie durch bürokratische Willkür zu überfordern.

Politischer Druck: Gespräche mit allen Fraktionen

Lorenzo Amor gab sich jedoch kämpferisch und betonte, dass das letzte Wort in dieser Angelegenheit noch nicht gesprochen sei. Er habe bereits zahlreiche Gespräche mit Mitgliedern der Regierung sowie verschiedenen Parlamentsfraktionen geführt. Laut dem ATA-Präsidenten gibt es durchaus Spielraum für Korrekturen, sofern der politische Wille vorhanden ist. Er nannte dabei explizit Parteien wie Junts, die Volkspartei (PP), Vox und Sumar, mit denen man im Austausch stehe.

Die Korrektur könnte über verschiedene Wege erfolgen: sei es durch direkte Gesetzesänderungen in den kommenden Tagen oder durch das Einbringen von Änderungsanträgen in laufende parlamentarische Initiativen. Ein Beispiel hierfür wäre die künftige Regelung der Franchise-Mehrwertsteuer, die als Vehikel für Anpassungen bei der Sozialversicherung dienen könnte. Wichtig sei nun, dass schnell gehandelt wird. ATA fordert dabei eine rückwirkende Geltung der Korrekturen zum 1. Januar 2026, um zu verhindern, dass sich bereits jetzt Schuldenberge bei den Selbstständigen anhäufen.

Strukturelle Mängel: Das Problem der sozialen Absicherung

Neben den Beitragssteigerungen nutzte ATA die Bühne der Pressekonferenz, um auf tiefgreifende strukturelle Probleme des Sozialversicherungssystems für Selbstständige hinzuweisen. Ein Dorn im Auge des Verbandes ist die sogenannte „Arbeitslosenhilfe für Selbstständige“ (Cese de Actividad). Amor bezeichnete diese Leistung klipp und klar als „Betrug“. Trotz eingezahlter Beiträge erhalten laut Statistik rund 60 % der Antragsteller keine Leistungen, da die Hürden für die Bewilligung extrem hoch und in der Praxis oft unerreichbar sind.

Ein weiteres ungelöstes Problem ist der Zugang zur Altersbeihilfe für über 52-Jährige. Während Arbeitnehmer in diesem Alter unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Unterstützung erhalten, bleiben Selbstständige oft außen vor. Für Amor gibt es keine objektive Rechtfertigung für diese Ungleichbehandlung. Wer jahrelang Beiträge in das System eingezahlt hat, müsse auch Anspruch auf ein entsprechendes Sicherheitsnetz haben. Die Reform von 2022 sah eigentlich vor, diese Punkte regelmäßig zu evaluieren und nachzubessern – ein Prozess, der laut ATA bisher völlig vernachlässigt wurde.

Fazit und Ausblick: Verhandlungen nur bei echten Verbesserungen
Die Position des Nationalen Verbandes der Selbstständigen ist klar: Man wird sich erst dann wieder an neuen Verhandlungen über Beitragstabellen beteiligen, wenn die bestehenden strukturellen Mängel behoben sind. Es geht der ATA nicht nur um die Höhe der monatlichen Belastung, sondern um die Qualität und Verlässlichkeit des Sozialschutzes insgesamt. Die Selbstständigen fordern Fairness und die Einhaltung politischer Zusagen.

Die kommenden Wochen werden zeigen, ob die Regierung auf die Forderungen von Lorenzo Amor reagiert. Der Druck aus der Branche wächst, und die politische Stimmung scheint sich zugunsten der Selbstständigen zu drehen, da immer mehr Parteien die wirtschaftliche Notwendigkeit erkennen, diese Gruppe zu entlasten. Für über eine halbe Million Menschen in Spanien hängt viel von dieser Entscheidung ab – es geht um ihre berufliche Zukunft und die Stabilität ihrer Unternehmen. ATA bleibt wachsam und wird weiterhin lautstark die Interessen derer vertreten, die jeden Tag das Risiko der Selbstständigkeit auf sich nehmen.

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