Kanarische Inseln – Der Protest des Verbandes der Ferienwohnungsvermieter auf den Kanaren (ASCAV) scheint Wirkung zu zeigen. Die nationale Kommission für Märkte und Wettbewerb (CNMC) teilte mit, dass das neue Tourismusgesetz „aufgehoben oder verändert“ werden müsste, da es einige Verfahrensregeln bei der Umsetzung gab die Umstritten sind. Die Kanarische Regierung hat für die kommende Woche eine Sitzung dazu festgelegt bei der wohl das neue Gesetz vorerst ausgesetzt wird, demnach wäre die Branche ohne Regulierung, bis neue Änderungen in Kraft treten, die teilte zumindest die spanische Tageszeitung La Provincia mit.
Nach Ansicht der Wettbewerbshüter steht das Tourismusgesetz im Konflikt mit dem Wettbewerbsrecht, da „zahlreiche Hindernisse“ für die Entwicklung eines echten Wettbewerbs in dem Dekret vorhanden sind. Die Unterscheidung von ländlichen Gegenden hin zu den Touristischen Zonen und die unterschiedlichen Auflagen in den Zonen sei einer der hinderlichen Punkte.
Auch die Vorgaben wie eine Ferienwohnung zu sein hat sind nach Ansicht der Kommission im Bezug auf Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit nicht gerechtfertigt.
Letztendlich ist die Kommission der Auffassung, das „alle diese Maßnahmen ungerechtfertigte Kosten für den Einstieg in den Markt bedeuten“, was automatisch die Zahl der Wettbewerber reduzieren würde. Letztendlich könnte sich das neue Gesetz negativ für den Tourismus auswirken.
Innovation würde behindert werden und Verbraucher mit unterschiedlichen Geschmäckern und Vorlieben sowie Kaufkraft werden von den unterschiedlichen Möglichkeiten abgehalten. Der Rahmen der gesetzlichen Einschränkungen sollte gelöscht oder geändert werden um die Förderung und Entwicklung zu ermöglichen nicht zu behindern.
Der Verband ASCAV zeigte sich deutlich erfreut über die Einschätzung der Kommission, den im Grunde hatte der Verband nichts anderes gefordert, der Regierung wurde „das Gesicht gewaschen“. Die aktuelle Aussage der Kommission könnte einen langwierigen Rechtsstreit verhindern, es sei denn die Kanarische Regierung entscheidet sich nun keine Veränderungen an dem Gesetz vorzunehmen.
Wir haben ja noch einen Fragenkatalog der abgearbeitet wird, wir werden versuchen auch diese aktuelle Entwicklung darin zu berücksichtigen. – TF
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