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Einkommenssteuer: Das Finanzamt überprüft Vermietungsportale für Ferienimmobilien

Kanarische Inseln – Die Zeit der Steuererklärung in Spanien ist gekommen und das Finanzamt hat sich viel vorgenommen. Denn bei der diesjährigen Einkommenssteuererklärung startet die Behörde eine Offensive gegen Schwarzvermietungen von Ferienobjekten. Die Steuerzahler wird darauf hingewiesen, wenn er online die Steuererklärung abgeben will, dass „Laut den Daten über die die Steuerbehörde verfügt, haben Sie Anzeigen zur Vermietung von Immobilien in verschiedenen Medien geschaltet, darunter auch online“.

Das Finanzamt hat sich die Mühe gemacht und Portale durchforstet auf denen Ferienimmobilien angeboten werden. Diese wurden den entsprechenden Besitzern zugeteilt und nun tauchen diese Hinweise in der Erklärung auf. Unter anderem auch „Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie, falls Sie Einkünfte aus der Vermietung erzielt haben, diese angeben müssen, genauso wie alle sonstigen Einkommen, die der Steuer unterliegen“.

Natürlich kann das Finanzamt nicht mit Sicherheit feststellen ob die Immobilie wirklich Einkommen generiert hat, allerdings gibt es auch hier Richtwerte, die das Finanzamt abgleichen kann. Zum Beispiel die Stromrechnung oder Wasserrechnung können gegengeprüft werden.

Das illegale Geschäft mit Ferienobjekten ist in ganz Spanien ein heikles Thema, welches in verschiedenen Varianten von den Behörden angegangen wird. Nun holt auch das Finanzamt zum Schlag aus und will an dem Geschäft endlich mitverdienen, so wie es gesetzlich auch vorgeschrieben ist. – TF

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