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Steuerbefreiung für Online-Einkäufe bis 150 € noch nicht in Kraft, dank Madrid

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Kanarische Inseln – Die Zollbefreiung für Onlineinkäufe bis 150 Euro auf den Kanarischen Inseln ist seit Monaten in Planung allerdings noch nicht umgesetzt. Das sogenannte DUA-Verfahren muss weiterhin bei Paketsendungen ab 22 Euro durchgeführt werden, ganz zum Ärger der Anwohner auf den Inseln. Der Grund für die derzeitige Verzögerung liegt allerdings nicht bei der Regierung der Kanarischen Inseln, sondern (wie so oft) an der Regierung in Madrid.

Da es in Madrid seit dem 20. Dezember 2015 faktisch keine Regierung gibt, kann auch niemand die entsprechenden Steuergesetzte in Spanien für das vereinfachte Verfahren der Kanarischen Inseln ändern, selbst wenn es gewollt wäre. Denn seit Dezember ist die Regierung von Mariano Rajoy nur noch geschäftsführend im Amt und hat keine Befugnisse diese Gesetze anzupassen.

Die Kanarische Regierung hofft nun darauf, dass bei den Neuwahlen am 26. Juni die Regierungsbildung funktioniert, so dass endlich das neue DUA-Verfahren eingeführt werden kann. Allerdings ist man derzeit nicht in der Lage abzuschätzen, wie lange dies noch dauern kann. – TF

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