Kanarische Inseln – AirBnB, eines der größten Portale für private Ferienvermittlung hat sich zu dem Urteil des obersten spanischen Gerichtes gegen das Tourismusgesetz der Kanaren geäußert und dieses Urteil begrüßt. Damit sei eine der „restriktivsten Normen in Europa“ aufgehoben worden heißt es in einer Pressemitteilung des Unternehmens. Es sei eine „gute Nachricht für Eigentümer“ und auch für den „Tourismus auf den Kanaren“. Wie schon lange gefordert habe das Gericht klar definiert, dass die „einzige plausible Erklärung“ für dieses Gesetz die „Bereitstellung von traditionelle touristischer Beherbergung begünstigt“.
Ein Kritikpunkt, der immer wieder angebracht wurde, Hotels und große Konzerne würden mit dem Gesetz auf den Kanarischen Inseln geschützt werden, dies hat das Gericht nun ebenso gesehen. Das Urteil stellt laut AirBnB auch einen „Impuls dar, für eine Art erschwinglichen, authentischen, inklusiven und nachhaltigen Tourismus, der von den Menschen der Inseln angetrieben wird“. Anders gesagt jeder soll machen, wie er will.
Das Unternehmen rechnete sogar vor, dass pro Euro Umsatz der über AirBnB gemacht wird ein Anteil von 87 Euro-Cent auf den Inseln ankommt, hingegen sei es bei klassischen Urlaubspaketen lediglich ein Anteil von 14 bis 35 Euro-Cent pro Euro.
Es ist schwer nachzurechnen, aus diversen Quellen im Tourismus können wir jedoch bestätigen, dass letzte Zahl stimmig ist, in manchen Fällen kommt maximal etwa 50% des Geldes auf den Kanarischen Inseln an, welches der Kunde für seine Reise gezahlt hat. Also deutlich zu wenig. Ob bei privater Vermietung mehr auf den Inseln ankommt, kann man aber bezweifeln, denn viele Eigentümer sitzen nun mal gar nicht auf den Kanaren, sondern in anderen Ländern und kassieren die Miete ohne sie zu versteuern, auch das ist ein Fakt. Es ist also an der Politik Gesetze zu machen, die niemanden bevorteilen oder benachteiligen aber trotzdem den Tourismus vernünftig regulieren. – TF
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