Kanarische Inseln – Ein Auto verkaufen ist nichts Unübliches, viele hängen einfach ein Schild in die Scheibe mit der Telefonnummer oder/und dem Verkaufspreis. Doch das kann teuer werden. In Paragraf 19.1 der Straßenverkehrsordnung heißt es: „Die verglaste Oberfläche des Fahrzeuges muss auf jeden Fall eine klare Sicht des Fahrers auf der gesamten Straße, auf der er fährt, ohne Beeinträchtigung durch Folien oder Kleber ermöglichen“.
Eine Mindeststrafe von 200 € ist für das Vergehen seit neustem vorgesehen, wobei diese ggf. Auch auf bis zu 1.000 € angehoben werden kann, dies hängt jedoch von der Gemeinde ab. Denn diese können das Bußgeld auch bis zu der Summe anheben.
Sie sollten also kein Verkaufsschild mehr ins Auto hängen, sondern es an die Fläche des Fahrzeuges anbringen, zumindest dann, wenn Sie fahren. Im stehenden Zustand ist dies nicht verboten. – TF
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