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Corona-Ampel Kanaren: Fuerteventura sinkt auf Stufe 2 (GELB)

Lesedauer 4 Minuten

Kanarische Inseln – Die Corona-Ampel der Kanarischen Inseln wurde aktuallisiert. Das Gesundheitsministerium teilte heute mit, dass die Insel Fuerteventura auf Warnstufe 2 (GELB) herabgesetzt wird. Weitere Änderungen zur Vorwache gibt es nicht, auch nicht im Regelwerk.

Auf Warnstufe BRAUN (4) befindet sich:

Auf Warnstufe ROT (3) befindet sich:
Teneriffa, Gran Canaria, La Palma, El Hierro & La Gomera

Auf Warnstufe GELB (2) befinden sich:
Lanzarote nebst La Graciosa & Fuerteventura

Auf Warnstufe GRÜN (1) befinden sich:

Alle aktuellen Warnstufen gelten vorerst bis zum 17. März 2022 (inklusive).

Das entsprechende Ampelsystem der Kanaren wurden dementsprechend angepasst und die Seite des Ministeriums überarbeitet.

Corona-Regeln auf den Kanaren allgemein, unabhängig der Warnstufe:

  • Maskenpflicht grundsätzlich IMMER in Innenräumen für alle Personen ab 6 Jahren – Im Freien ist diese Pflicht seit dem 10. Februar 2022 wieder aufgehoben, Details hier.
  • Allgemeine Abstandspflicht von mindestens 1,5 Metern
  • Rauchverbot in Gastronomie und der Öffentlichkeit, letzteres immer dann wenn man läuft oder kein Abstand von 2 Metern eingehalten werden kann. Wenn man irgendwo auf der Bank sitzt ist das Rauchen möglich. Im Gesetz etwas „schwammig“ formuliert: „abhängig der Räumlichkeit oder Einrichtung“, was dies genau bedeuten soll, müsste wohl ein Anwalt versuchen zu erklären.
  • Essen und Trinken während dem Gehen ist untersagt
  • Zuschauer in Stadien sind seit August in ganz Spanien wieder erlaubt, aktuell mit maximal 100 % im Außenbereich und 100 % im Innenbereich – HIER die Infos! Auf den Kanaren gilt bei Warnstufe 4 ein Limit von 85 % / 75 %
  • Alle Geschäfte und Gastronomiebetriebe dürfen, unabhängig der Warnstufe, öffnen. Aktuell gibt es eine Sonderregelung für Apotheken und Lebensmittelhandel! Details HIER
  • Einreisebestimmungen nach Spanien allgemein: Abhängig des Landes aus dem Sie anreisen, gelten unterschiedliche Regeln, eine Intarktive Karte mit den entsprechenden Regeln der spanischen Regierung finden Sie HIER. Aber das Formular, wie HIER beschrieben muss grundsätzlich genutzt werden!
  • Coronatest-Pflicht für Hotels und Ferienunterkünfte: Diese wurde aufgehoben, bzw. modifiziert. Alle Informationen finden Sie HIER! Es gilt das EU-Zertifikat, also negativ getestet, geimpft oder Nachweis über eine Genesung binnen 6 Monaten vor der Ankunft in der Unterkunft. Temporär (bis 31. MAI 2022) aufgehoben. Details HIER.
  • Coronatests für die Heimreise sind auf den Kanaren nicht so teuer, man kann diese in fast allen Kliniken und Praxen durchführen lassen.
  • Im Urlaub und 15 Tage danach (empfiehlt die Regierung) sollte man die CoronaAPP von Spanien instaliert haben
  • Sollten bei Ihnen die klassischen Symptome (Husten, Atemnot und Fieber) auftreten, dann sind sie verpflichtet sich in Ihrer Ferienunterkunft zu isolieren und die Rufnummer (+34) 900 112 061 anzurufen, damit man Sie anleiten und an das entsprechende Gesundheitszentrum überweisen kann.
  • Wenn während des Aufenthaltes eine Erkrankung mit COVID-19 festgestellt wird, greift die kanarische Corona-Versicherung! Was diese genau abdeckt erfahren Sie hier!
  • Verkauf und Konsum von Alkohol auf der Straße, in Parks etc. ist verboten.

Was bedeutet welche Stufe:

WARNSTUFE 1 BIS 3:
– Die maximale Anzahl an Personen die sich treffen darf: 12, wenn die Gruppe nur aus Mitbewohner besteht, kann die Grenze so hoch liegen, wie es Mitbewohner an der gleichen Adresse gibt.
Schließzeit 4 Uhr Nachts!
Massenveranstaltungen: Außen maximal 750 Personen oder 100 % (können also auch mehr Personen sein), innen maximal 500 Personen oder 100 %.
Reisegruppen: Maximal 50 Personen
Nachtbars/Clubs: Erlaubt, aber ohne Tanzen. Registrierungspflicht für Mitarbeiter und Besucher für Rückverfolgbarkeit.
Outdoor Kinder- und Jugendcamps mit maximal 100 % oder 150 Personen.
– Nutzung von Saunen nur alleine oder mit Mitbewohnern, keine anderen Personen gleichzeitig zugelassen.


WARNSTUFE 4:
– Maximale Kapazität Grundsätzlich im Außenbereich 75 % – Im Innenbereich 50 %
– Notwendige Einzelhandelsgeschäfte
(Supermärkte, Apotheken etc.) : Die maximale Kapazität in geschlossenen Räumen ist auf 75 % festgelegt.
– Die maximale Anzahl an Personen die sich treffen darf: 8, wenn die Gruppe nur aus Mitbewohner besteht, kann die Grenze so hoch liegen, wie es Mitbewohner an der gleichen Adresse gibt.
Schließzeit 3 Uhr Nachts für alle Betriebe!
Massenveranstaltungen: In keinem Fall mehr als 1.000 Personen! Alles abhängig von den lokalen Gesundheitsbehörden.
Reisegruppen: Maximal 30 Personen
Nachtbars/Clubs: Erlaubt, aber ohne Tanzen. Registrierungspflicht für Mitarbeiter und Besucher für Rückverfolgbarkeit.
Outdoor Kinder- und Jugendcamps mit maximal 75 % oder 100 Personen.
– Nutzung von Saunen nur alleine oder mit Mitbewohnern, keine anderen Personen gleichzeitig zugelassen.
Ausübung nicht föderierter körperlicher und sportlicher Aktivitäten im Freien und in Sportanlagen und -zentren: 75 % Kapazität im Freien und 50 % im Innenbereich und in Gruppen wie unter Personengruppen beschrieben.
Föderale Sportausübung auf regionaler oder Inselebene im Freien oder in geschlossenen Räumen und nicht föderierte Sportausübung im Freien: 75 % öffentliche Kapazität im Freien und 50 % öffentliche Kapazität in Innenräumen.
Kulturelle Aktivität: In öffentlichen Räumen unter freiem Himmel 85 % und in geschlossenen kulturellen und künstlerischen Orten und Einrichtungen 50 %. Kein Essen und Trinken gestattet.
Besuchsbegrenzungen in Krankenhäusern zu Besuchszwecken und FFP2-Maskenpflicht sonst flexibler gestaltet
Spielstätten, Keine Speisen und Getränke, Gäste müssen registriert werden.
Camping untersagt
Märkte dürfen nur unter freiem Himmel stattfinden
Parks, Strände und öffentliche Plätze werden um 22 Uhr geschlossen, Strände maximal 50 % nutzbar.

Wir hoffen, Sie alle bleiben gesund! – TF

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