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Hass & Hetze bei Telegram bringen den nächsten für 1,5 Jahre ins Gefängnis!

Gran Canaria – Erneut wird ein Mann auf Gran Canaria wegen Hassverbrechen gegen Flüchtlinge wohl zu einer Haftstrafe verurteilt. Diesmal war es Alejandro CC, der nun für 1,5 Jahre ins Gefängnis muss und zudem eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro zahlen muss. Der Mann hat im Jahr 2020 mehrere Videos in den Nachrichtendiensten WahtsApp und Telegram verteilt, in denen er Hass und Hetze gegen Flüchtlinge verbreitete.

Dabei ist dies kein Urteil, welches das Gericht festlegte, sondern es basiert auf einer Einigung zwischen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung von Alejandro CC. Das Gericht muss diese Einigung noch ratifizieren.

Das erste Video erstelle Alejandro CC, als er im Campo International in Maspalomas unterwegs war. Zu der Zeit wurden dort viele Hotels als Erstaufnahmezentren für Flüchtlingen von der Regierung angemietet.

In einem weiteren Video sprach Alejandro CC sogar einen aus Marokko stammenden jungen Mann an, dabei hielt er eine Machete in der Hand. Er sagte zu dem jungen Mann: „Sag deinen Freunden, sie soll die verdammte Insel verlassen, ich schau morgen nach dir, verschwinde oder ich töte dich“.

Alejandro CC hat damit die angespannte Lage auf Gran Canaria besonders angeheizt, nach dem Erscheinen der Videos sind mehrere rechtsradikale Demonstrationen in Las Palmas und Arguineguin aufgetreten. Eine Einrichtung von Flüchtlingen wurde gar mit Steinen beworfen und es gab mehr und mehr Hassbotschaften in sozialen Netzwerken. Allein dies veranlasste die Staatsanwaltschaft „von Amts wegen“ tätig zu werden, auch wenn gegen Alejandro CC keinerlei Anzeige vorlag. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Erneut: 1 Jahr Haft wegen „Hass-Sprache“ in sozialen Medien, vom 28.11.2021
Verhaftung in Vecindario wegen antisemitischen Hassbotschaften in sozialen Netzwerken, vom 05.08.2021
2 Jahre Haft wegen Hassbotschaften gegen Flüchtlinge auf Facebook & Twitter, vom 21.04.2021
Zwei Anwohner von Tunte wegen Hass-Verbrechen gegen Flüchtlinge festgenommen, vom 26.09.2020

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